Dies ist ein Artikel zum Kapitel Reisepass ohne Meldeadresse aus meinem WebBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“. Der ultimative Wegweiser durch den Behördendschungel für Langzeit- und Weltreisende, ein Leben ohne Wohnsitz und andere Abmeldungswillige.
Die Freiheit ruft! Einen Reisepass ohne Wohnsitz hast du höchstwahrscheinlich trotzdem, denn du bist nicht staatenlos. Dein Pass verliert nach ein paar Jahren seine Gültigkeit und du willst ihn erneuern lassen?
Für Kinder war bis Ende 2023 der Kinderreisepass vorgesehen, der aber stückweise abgeschafft wurde, so z. B. seit 2021 nur noch ein einziges Jahr gültig war und am 1. Januar 2024 ganz abgeschafft wurde!
Um also möglichst lange flexibel zu bleiben, ist ein gültiger Reisepass (auch für die Kinder direkt der „richtige“) nicht zu verachten und spätestens das eine oder andere Reisedokument wird im Laufe deiner Reise ungültig und muss erneuert werden. Zu empfehlen ist, alle Papiere vor Abmeldung aus Deutschland zu erneuern, weil dir das zu Beginn erstmal den Rücken freihält. Denk auch daran, deine Geburtsurkunden in Kopie mitzuführen, damit du dich im Falle eines Diebstahls leichter neue Ausweise ausstellen lassen kannst.
Aber nun bist du aus Deutschland abgemeldet und brauchst neue Papiere… was tun?
Reisepass ohne Wohnsitz beantragen – welche Informationen sind falsch, welche richtig?
Diese Frage beschäftigte uns, als wir gerne flexibler sein wollten und unsere Personalausweise im Jahr darauf sowieso auslaufen sollten und keine gültigen Reisepässe mehr vorhanden waren. Ich begann mit Meldeämtern zu telefonieren, fragte in einschlägigen Gruppen auf Facebook nach und bekam, grob zusammengefasst, folgende Sammlung an Antworten:
“Hm, das ist schwierig, meistens ist das Amt des letzten Wohnsitzes zuständig, aber eigentlich nicht wirklich…“
“In Berlin gibt es eine Abteilung nur für Obdachlose, da kann man das auch machen…“
“Du kannst es nur im Konsulat im Ausland machen, kostet aber doppelt so viel.”
“Melde dich doch einfach kurz an und dann wieder ab.”
Hmpf. War irgendwie nicht so zufriedenstellend und klang nach mega viel Überzeugungsarbeit und Kohle, um einen neuen Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen. Auch bekanntere Menschen, die online angehende Perpetual Traveller oder Digitale Nomaden beraten, sprechen in ihren Blogs davon, dass es eher schwierig sei, den Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen.
Zuerst stellte ich mir aber folgende Frage:
Welches Amt ist zuständig für einen Reisepass ohne Wohnsitz?
Der Telefonmarathon begann: Ich fragte bei einem Amt nach, bei dem ich in der Vergangenheit mal gemeldet war und bekam die Auskunft, ich könne einen Reisepass ohne Wohnsitz nur in deutschen, grenznahen Ämtern beantragen, aber sie bräuchten alle Dokumente von mir, die ich habe, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und so weiter.
Daraufhin rief ich bei einem Amt in Grenznähe an und hier sagte man mir ab, denn sie seien nur zuständig, wenn wir einen Wohnsitz im angrenzenden Ausland hätten und nur, wenn das Deutsche Konsulat im Ausland dies bestätige. Doppelt so teuer sollte es auch sein, weil sie ja eigentlich nicht zuständig seien.
Ich schrieb an das Amt unserer letzten Meldeadresse. Nach einem kurzen Hin und Her erklärten sie sich bereit, den Reisepass ohne Wohnsitz aus Kulanz auszustellen unter der Voraussetzung, dass wir auf eigene Kosten Führungszeugnisse für alle anfertigen lassen müssten, sonst ginge es nicht.
Auf welcher Grundlage diese Forderung beruht, liest du hier gleich noch. Ob man uns unter Generalverdacht stellte und sicher gehen wollte, dass wir keine verurteilten Gefährder der Gesellschaft sind? Klingt absurd. Denn das Recht auf einen Pass haben wir trotzdem. Und irgendwie hatten wir auch nicht so wirklich Bock, noch mehr Geld dafür auszugeben. Kosten für das Führungszeugnis zu dem Zeitpunkt 13 Euro pro Person. Und wieder einmal half – wie immer – der Blick ins Gesetzbuch:
Das Paßgesetz (es ist so alt, dass es noch nach alter Rechtschreibung besteht) regelt die Zuständigkeit der Behörden, die dir deinen Reisepass ohne Wohnsitz ausstellen dürfen. Wie praktisch. Absatz 3 lautet wie folgt:
Oh wie schön! Bitte nochmal den letzten Satz lesen:
Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.
Also, wer ist nun zuständig? Alle.
Alle, bei denen wir mal kurz reinschneien, wenn es sonst keine Behörde gibt, die zuständig wäre nach den beiden ersten Sätzen. Wieso weiß das niemand und nicht mal die Behördenmitarbeiter*innen selbst? Hier können wir nur mutmaßen… nicht richtig geschult, zu unsicher und Sorge vom Vorgesetzten auf den Deckel zu bekommen oder bewusst unwissend gestellt, um Mehrarbeit zu vermeiden?
Egal. Das wollten wir definitiv austesten und so ließen wir uns einen Termin* geben bei einer Passbehörde in einer Stadt, zu der wir keinen behördlichen Bezug hatten und brachten den Paragraphen natürlich auch direkt mit.
*Aufgrund der Corona-Maßnahmen 2020 war ein Termin notwendig, normalerweise könnt ihr aber einfach in jede Passbehörde spazieren ohne Termin. Bei der telefonischen Terminvereinbarung beantworteten wir die Frage, ob wir denn hier gemeldet seien mit „Ja“, damit wir nicht schon vorab abgewimmelt werden.
Am Tag des Termins stießen auf eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin und ihren Abteilungsleiter, der zufällig grad anwesend war. Beide hatten sich noch nie über den obigen Satz aus dem Paragraphen Gedanken machen müssen. Der Abteilungsleiter war sofort überzeugt und sagte direkt, dass das dann ja kein Problem sei, wenn das da so im Gesetz stehe. Oh wie schön, dass auch mal was direkt klappt!
Achtung: Manche Ämter meinen, dass sie dir an dieser Stelle einen Aufschlag wegen Nicht-Zuständigkeit berechnen dürfen, weil sie sich nur mürrisch nach Einsicht in das Gesetz darauf einlassen, dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen. Tatsächlich sind sie ja aber wirklich zuständig, weshalb sie hier keine weiteren Gebühren geltend machen können.
Anstelle des normalerweise im System gespeicherten Datensatzes müsse die Sachbearbeiterin unsere Daten eben „per Hand“ eintippen. Diese Stelle scheint der Knackpunkt zu sein, denn anfangs war sie überfragt, wie sie an unsere Daten kommen solle, weil unsere Daten ja nicht im System hinterlegt sind ohne Meldung bei ihr vor Ort. Die Lösung ist natürlich so einfach, wie sie nahe liegt: Einfach von unseren noch gültigen Personalausweisen abtippen.
Wichtig ist natürlich, dass ihr dazu noch ein gültiges Ausweispapier vorlegen könnt, um euch auszuweisen bei der Behörde. Wir mussten auch keine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis vorlegen. Auch keine doppelte Gebühr wegen Nicht-Zuständigkeit wurde verlangt, weil sie ja zuständig waren, einfach weil wir uns vorübergehend in ihrem Bezirk aufhielten.
Dieses Gesetz gilt nicht nur für alle Passbehörden in Deutschland, sondern auch für die Deutschen Auslandsvertretungen, die ebenfalls Passbehörden sind, wo immer ihr euch auf der Welt grad befindet.
Was muss bei „Wohnort“ in meinem Reisepass eingetragen werden, wenn ich keinen Wohnort habe?
Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) gilt folgende Vorschrift bei der Eintragung des Wohnorts im Reisepass ohne Wohnsitz:
Welche Unterlagen benötigst du für den Reisepass ohne Wohnsitz?
Am häufigsten wird das gute alte Führungszeugnis verlangt, damit der Reisepass ohne Wohnsitz beantragt werden kann. Diese Forderung beruht auf einer Verwaltungsvorschrift zum §7 Paßversagung aus dem Passgesetz.
Der genaue Wortlaut lautet:
Mitarbeiter, die ein Führungszeugnis verlangen, um dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen, berufen sich sehr wahrscheinlich auf diese Vorschrift. Sie ist vermutlich entstanden, um sicherzugehen, dass die antragstellende Person nicht „ohne Grund“ ohne Pass ist, also wie es weiter im Text steht, dass ihr eventuell schon ein Pass entzogen oder versagt worden sein kann. Dies kann die Behörde bei gemeldeten Personen leichter feststellen als bei Menschen ohne Wohnsitz. Diese Information würden sie nun also im Führungszeugnis finden.
Meine persönlichen Gedanken dazu: Dass ein fehlender Wohnsitz dich nun unter Generalverdacht stellen soll, möglicherweise Straftaten begangen zu haben, die zum Passentzug führen konnten, kannst du vielleicht durch das gemeinsame Auftreten als Familie entkräften. Mach dir immer wieder klar, dass es total legal ist, ohne Wohnsitz zu leben und du deshalb kein Mensch Zweiter Klasse bist, auch wenn dich einige Behörden als solchen behandeln wollen.
Ich stelle auch in Frage, dass diese Regelung – so wie sie dort steht – wirklich rechtens ist und bezweifle, dass diese Ungleichbehandlung und die Mehrkosten (Beantragung Führungszeugnis) der Antragsteller aufgrund eines „fehlenden“ Wohnsitzes gerechtfertigt sind. Zudem glaube ich, dass die Passbehörden sehr wohl Zugang haben zu wichtigen Daten in Bezug auf die Ausstellung eines Reisepasses ohne Wohnsitz.
Aus der Praxis: Durch meinen Kontakt zu vielen anderen reisenden Familien kam mir mittlerweile zu Ohren, dass es auch Ämter gibt, die das Führungszeugnis auf eigene Kosten anfordern, so dass es zu keinem finanziellen Nachteil der beantragenden Familien kam.
So wie in unserem Fall letztendlich auch kein Führungszeugnis verlangt wurde (scheint also auch im Ermessen der Mitarbeiter zu liegen, ob sie einen Verdacht haben) und der Reisepass ohne Wohnsitz schon nach wenigen Tagen an uns übergeben werden konnte (per Express mit Aufzahlung schon nach 3 Tagen möglich). Eine weitere Vermutung ist, dass sich immer mehr Menschen aus Deutschland abmelden und ohne Wohnsitz bleiben, was zu einem genaueren Hinsehen der Behörden führt. Ähnlich wie es momentan viele bei der Familienkasse spüren, wenn es ums Kindergeld geht.
Hier wird sich in Zukunft sicherlich noch einiges ändern, also bedenke, dass auch die Vorschriften ohne deine Kenntnis immer wieder verändert und aktualisiert werden können und was heute noch gilt, morgen wieder anders läuft.
Viel Erfolg wünschen wir dir!
Konntest du deinen Reisepass ohne Wohnsitz beantragen? Schreib uns deine Erfahrung in die Kommentare!
Der ultimative Wegweiser durch den Behördendschungel für Langzeit- und Weltreisende, ein Leben ohne Wohnsitz und andere Abmeldungswillige.
Hier lernst du in kürzester Zeit, auf was es ankommt, wenn du dich und deine Familie aus Deutschland abmeldest – und das alles ohne dich durch endlos lange Google-Ergebnisse oder Social-Media-Kommentare durchzuklicken und am Ende noch verwirrter zu sein.
Egal ob Finanzamt, Schule, Familienkasse, Krankenkasse u.v.m.
Diese Liste dient interessierten, reisenden, auswandernden und freilernenden Familien dazu, erste Kontakte im jeweiligen Zielland zu anderen Freilernerfamilien aufzubauen und Informationen über das Freilernen vor Ort einzuholen.
Die Liste der Freilernerfamilien wird regelmäßig aktualisiert!
Du hast Lust anderen Freilernerfamilien eine Anlaufstelle zu sein, die in deinem Wohnland reisen oder dorthin auswandern möchten?
Du magst gerne neue Kontakte knüpfen und freust dich über Gleichgesinnte?
Wenn du auch in diese Liste passt (je mehr Freilernerfamilien pro Land, desto besser!), dann schreib mir eine eMail oder in die Kommentare mit den folgenden Informationen:
Dein Wohnland | Dein Name| ungefähres Gebiet wie Provinz, Kreis oder Gemeinde | Ist Freilernen in deinem Land möglich? Ja, Nein, unter Umständen | Unterkunft & mögliche Kosten: Stellplatz, Zelt, Ferienhaus, Zimmer, Keine Möglichkeit | Kontakt
Freilernerfamilien in Europa
England
Natascha Rohde
Birmingham
Freilernen möglich: ja
Unterkunft: Schlafsofa für 2-3 Personen für ein paar Tage, kein Stellplatz
Möglichkeit zum Treffen und Parken mit Wohnmobil: Costești am Fluss (Google Maps Link), Möglichkeit mit Camper zu stehen, Wasser aufzufüllen am Klohäuschen, Baden im Fluss, Essen und Trinken, Wanderungen
Treffe andere Familien auf Freilernertreffen, Camps und Meet Ups weltweit. Wo findet was wann statt? In unserem Veranstaltungskalender findest du alle Termine. Du kennst noch mehr? Schreib sie uns in die Kommentare!
Home- and Unschooling Festivals, Camps & Meet Ups worldwide
Hier findest du weltweite Veranstaltungen für Freilerner und Homeschooler Camps, Festivals und Treffen. Planst oder organisierst du selbst ein solches Treffen oder dir ist zu Ohren gekommen, wer sowas macht, schreib es gerne in die Kommentare oder sende mir an post@vagabundenliebe.de folgende Informationen:
Wo (Land/Ort PLZ)
Wann (Datum)
Wer ( Ansprechpartner e-Mail/Website)
Anmeldung erforderlich (ja/nein)
Kosten
Unterkunft (eigenes Fahrzeug / Zelt, Pension vor Ort vorhanden etc.)
Here you can find worldwide events for the Home- and Unschooling Community, such as camps, festivals and meet ups. If you are planning or organizing one of these yourself or if you have heard who is doing so, please write it in the comments or send me the following information to post@vagabundenliebe.de:
Where (country/location)
When (date)
Who (contact e-mail/website)
Registration required (yes/no)
Costs
Accommodation (with own vehicle or tent / guest house available)
Information: An- und Abreise jederzeit möglich. Vor Ort gibt es eine große Naturfläche zum Campen. Es gibt ein Regenwasserbecken zum Waschen und eine Komposttoilette. Trinkwasserbrunnen ist etwa 2 km entfernt. Weitere Infrastruktur ist nicht vorhanden. Das Camp ist komplett kostenlos, für die Zutaten zu den gemeinsamen Mahlzeiten besprechen wir uns. Für große Wohnmobile und Wohnwägen ist die Zufahrt etwas eng.
Mehr Infos und Anmeldung bei @wolkenfrei (Telegram)
Camp des Projekts „Reisendes Dorf“
bei Santa Maria al Bagno in Süditalien
11.11. – 01.12.2024
Kosten / Costs: kostenlos
Information: Unser kleiner, alter Olivenhain mit Trullo liegt bei ‚Santa Maria al Bagno‘ fußläufig zum Meer und bietet reichlich Platz für Lagerfeuer zum Aufbau von Gemeinschaftszelten, Eimerduschen und Komposttoiletten. Wer mit Wohnmobil kommt, kann sehr gut mit reichlich Platz am Rand der verwilderten Schotterstraße ca. 15-40 m entfernt stehen, da es bisher nur einen Fußweg auf das Gelände gibt. Es gibt vor Ort kein Wasser! Ein Trinkwasserbrunnen ist etwa 1,8 km entfernt. Das Camp ist komplett kostenlos, für die Zutaten zu den gemeinsamen Mahlzeiten besprechen wir uns.
Mehr Infos und Anmeldung bei @wolkenfrei (Telegram)
Camp des Projekts „Reisendes Dorf“
bei Avola, Sizilien
21.12.2024 – 11.01.2025
Kosten / Costs: kostenlos
Information: Unser verwildertes Land liegt bei Avola, direkt an der Schlucht Cavagrande. Es eignet sich nur für nicht zu große Wohnmobile. Die Zufahrt ist ein langer holpriger Schotterweg. Es gibt vor Ort keine Gebäude und kein Wasser. Bringt also Wasserkanister, alles an Zelten, Schlafsachen, Stühlen, Geschirr etc. selbst mit. Das Land liegt fußläufig zu den Laghetti (Bergwanderung!) und nahe zum Meer. Es hat reichlich Platz für Lagerfeuer zum Aufbau von Gemeinschaftszelten, Eimerduschen und Komposttoiletten. Das Camp ist komplett kostenlos, für die Zutaten zu den gemeinsamen Mahlzeiten besprechen wir uns.
Mehr Infos und Anmeldung zum Reisenden Dorf bei @wolkenfrei (Telegram)
Camp des Projekts „Reisendes Dorf“
bei Gallipoli in Süditalien
02.02.2025 – 22.02.2025
Kosten / Costs: kostenlos
Information: An- und Abreise jederzeit möglich. Vor Ort gibt es eine große Naturfläche zum campen. Der schöne Trullo dient als beheizbares Gemeinschaftshaus. Es gibt ein Regenwasserbecken zum waschen und eine Komposttoilette. Trinkwasserbrunnen ist etwa 2 km entfernt. Weitere Infrastruktur ist nicht vorhanden. Das Camp ist komplett kostenlos, für die Zutaten zu den gemeinsamen Mahlzeiten besprechen wir uns. Für große Wohnmobile und Wohnwägen ist die Zufahrt etwas eng.
Mehr Infos und Anmeldung zum Reisenden Dorf bei @wolkenfrei (Telegram)
Camp des Projekts „Reisendes Dorf“
bei Santa Maria al Bagno in Süditalien
05.04.2025 – 25.04.2025
Kosten / Costs: kostenlos
Information: An- und Abreise jederzeit möglich. Unser kleiner, alter Olivenhain mit Trullo liegt bei ‚Santa Maria al Bagno‘ fußläufig zum Meer und bietet reichlich Platz für Lagerfeuer zum Aufbau von Gemeinschaftszelten, Eimerduschen und Komposttoiletten. Wer mit Wohnmobil kommt, kann sehr gut mit reichlich Platz am Rand der verwilderten Schotterstraße ca. 15-40 m entfernt stehen, da es bisher nur einen Fußweg auf das Gelände gibt. Es gibt vor Ort kein Wasser. Ein Trinkwasserbrunnen ist etwa 1,8 km entfernt. Bringt also Wasserkanister, alles an Zelten, Schlafsachen, Stühlen, Geschirr etc. selbst mit. Das Camp ist wie immer komplett kostenlos, für die Zutaten zu den gemeinsamen Mahlzeiten besprechen wir uns.
Mehr Infos und Anmeldung zum Reisenden Dorf bei @wolkenfrei (Telegram)
STELLA VERDE ZEiT
Italien Verbania, Lago Maggiore
07.05. – 14.05.2024 und
28.05. – 02.06.2024
Kosten / Costs: 5.- pro Tag/ Familie
Information: Unterkunft organisiert jede Familie selbst. In der Gegend um Verbania gibt es viele Ferienwohnungen und Campingplätze. Anmeldung: stellastellaverde@gmail.com
in der Nähe des CP von BariSardo/Cardedu (Ost-Sardinien)
jeden Dienstag oder Mittwoch
Kosten / Costs:
Information: per Telegram Nachricht an @jaontour
Portugal
AutumnCamp – Families with Teens
near Castêlo de Vide, Central Portugal
06.11. – 17.1.24
Kosten / Costs: This isn’t a profit-making venture, which is why we are asking for a contribution of 50€/family to cover expenses and keep the camp running smoothly.
Information: All Families with teens from 10 years and older are welcome – and of course all their (younger) siblings as well. Mehr Informationen & Anmeldung
Rumänien / Romania
Riverside Picnic
on the western shore of the river „Strei“ between Bacia and Simeria, Jud. Hunedoara
Summer of 2024, every last Thursday of the month
Kosten / Costs: none
Information: Nachricht an @EliFromNRH bei Telegram
Askö familjevecka (fully booked, see waiting list)
643 93 Vingåker
08.07. – 14.07.2024
Kosten / Costs: freiwilliger Beitrag zur Kostendeckung der Ausgaben für dieses Event / voluntary contribution to help us pay for the costs that comes from hosting this event
Kosten / Costs: Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus den Unterbringungskosten.
Information: Das Freilerner-Mini-Camp richtet sich an Familien mit Kinder nicht älter als 10 Jahre! Anmeldung hier und Fragen an Diana bei Telegram @Diana_weginsleben. Alle weiteren Infos findest du in diesem PDF.
Wir freuen uns euch auf dem einen oder anderen Freilernertreffen kennenzulernen!
Die Vagabunden-Crew
Du planst deine Auswanderung und suchst andere Freilernerfamilien in deinem Zielland? Schau dich in unserer ganz frischen und regelmäßig aktualisierten Freilernerfamilienliste um!
Mit Fahrzeugen über 3,5t, die jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) sollten, passiert es schnell mal: Dein TÜV ist abgelaufen, während du dich noch im Ausland befindest. Aber auch mit 3,5t Fahrzeug auf langer Reise kann das durchaus Thema werden. Was nun?
Dieser Artikel bezieht sich in erster Linie auf privat genutzte Fahrzeuge wie Wohnmobile, Camper, Wohnwägen.
Muss ich nach Deutschland fahren, um die HU beim TÜV machen zu lassen?
Nein. Du musst nicht extra nach Deutschland fahren für die HU bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder ähnlichen. Es gibt aber einige Dinge, die du beachten solltest. Kannst du trotzdem bestraft werden oder verfällt deine Versicherung? Genau darum geht es in diesem Artikel.
Darf ich mit meinen Fahrzeug noch weiter fahren, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Das kommt auf dein Fahrzeug an. Ist dein Fahrzeug verkehrssicher und weist lediglich eine abgelaufene Prüfplakette auf, dürfen ausländische Behörden die abgelaufene Prüfplakette nicht beanstanden. Weist dein Fahrzeug aber erhebliche Mängel auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, dürfen sie dies im Falle einer Kontrolle selbstverständlich beanstanden!
Kann ich im Ausland meinen TÜV erneuern?
Eine in Deutschland gültige HU kannst du im Ausland nicht machen. Du kannst dein Fahrzeug aber trotzdem bei der jeweiligen Prüfstelle im Ausland überprüfen lassen, um sicher zu gehen, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist. Dies ist auch im Falle eines Unfalls ein Nachweis für deine Versicherung über die Verkehrstauglichkeit deines Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.
Was passiert, wenn meine ungültige Prüfplakette doch im Ausland beanstandet wird?
In manchen EU-Mitgliedsstaaten – wie Italien und Ungarn – verliert ein Fahrzeug, dessen inländische Prüfplakette abgelaufen ist, mit dem Ablauf dieser auch direkt die Straßenzulassung. Aus diesem Grund gibt es immer wieder Meldungen aus diesen Ländern von Geldbußen bis hin zu abgeschraubten Kennzeichen und eingezogenen Fahrzeugscheinen. Die ausländischen Behörden haben laut EU-Richtlinie 45 aus 2014 allerdings keine Befugnis bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eine abgelaufene Prüfplakette zu beanstanden oder Strafen zu verhängen.
In Deutschland ist es nämlich anders: Hier benötigt ein Fahrzeug eine gültige Zulassung, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, die Gültigkeit der Prüfplakette alleine hat keinen Einfluss auf die Zulassung (sehr wohl aber der Zustand des Fahrzeugs!).
In Ungarn wurde die Abnahme der Kennzeichen in den in den Medien bekannten Fällen bereits gerichtlich als gesetzwidrig eingestuft. In Italien wurde noch nicht entschieden, da die Betroffenen die Strafe direkt bezahlt haben und somit keinen Einspruch einlegen konnten.
Wirst du in einem Land wegen deiner abgelaufenen Prüfplakette aufgefordert eine Geldbuße zu zahlen, so zahle sie nicht direkt an Ort und Stelle und halte Rücksprache mit einem dort ansässigen Anwalt.
Sieh hier, was der ADAC dazu sagt:
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Übrigens: Bist du mit deinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ins Ausland verzogen, bist du verpflichtet dein Fahrzeug nach spätestens einem Jahr in dem jeweiligen Land zuzulassen. Dies ist natürlich auf Langzeitreise durch mehrere Länder nicht möglich.
Was passiert, wenn mein abgelaufener TÜV bei Wiedereinreise nach Deutschland beanstandet wird?
Wenn du zurück nach Deutschland fährst, kann die Polizei deine abgelaufene Prüfplakette nach § 29 StVZO beanstanden. Damit es zu keiner Geldbuße oder zu Punkten in Flensburg kommt, solltest du nachweisen können, dass sich dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ablaufs deiner Prüfplakette und bis zu deiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik im Ausland befunden hat und eine in Deutschland gültige HU daher nicht möglich war.
Es kann trotzdem sein, dass du im Falle einer Kontrolle eine Mängelanzeige bekommst (ohne Geldbuße). Damit geht’s dann direkt zur nächsten Prüfstelle.
Die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ und Co. solltest du sofort und ohne Verzögerung in Deutschland nachholen, egal ob du bereits eine Mängelanzeige erhalten hast oder nicht. Es befinden sich im näheren Umfeld fast aller großen Grenzübergänge Anlaufstationen, um dies zu tun. Mit höheren Kosten hast du dort i.d.R. nicht zu rechnen.
Hast du eine Mängelanzeige erhalten, legst du die Bescheinigung über die nachgeholte Hauptuntersuchung der Polizeidienststelle vor.
Wenn du ganz sicher gehen willst, vereinbare vor deinem Grenzübertritt einen Termin mit der entsprechenden Prüfstelle, damit du diesen im Falle einer Polizeikontrolle vorweisen kannst.
Bin ich noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Im Falle eines Unfalls im Ausland stellt sich dir sicher die Frage, ob deine Versicherung noch für die Schäden aufkommt, die du unter Umständen verursacht hast, während deine deutsche Prüfplakette bereits ungültig geworden ist.
Entscheidend ist hier der verkehrssichere Zustand deines Fahrzeugs und nicht die abgelaufene Prüfplakette. Hätte der Unfall durch eine rechtzeitige HU allerdings vermieden werden können, so kann es dazu kommen, dass du eine Rückforderung deiner Versicherung erhältst, wenn sie die fehlende Hauptuntersuchung als fahrlässig bewertet. Hier ist allerdings die Versicherung in der Beweispflicht.
Laut ADAC sollte die Rückforderung eine Höhe von 5000 Euro nicht überschreiten.
Es kann daher sinnvoll sein, eine ausländische HU zu machen, um die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs nachweisen zu können.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug die HU beim TÜV bei Wiedereinreise in die BRD nicht besteht?
Laut der EU-Richtlinie 45 ist die Sachlage folgende:
„Im Fall von schwerwiegenden Mängeln gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde entscheidet, wie lange ein Fahrzeug weiter genutzt werden darf, bevor es erneut einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung zu unterziehen ist. Diese erneute Prüfung muss innerhalb eines von dem Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraums, jedoch spätestens zwei Monate nach der ersten Prüfung, erfolgen.“
In der Praxis hast du meistens vier Wochen Zeit, die Mängel zu beheben und stellst dann dein Fahrzeug erneut an einer Prüfstelle vor. Sind die Mängel so schwerwiegend, dass sie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeuten würden, kann die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Behebung der Mängel untersagt oder beschränkt werden. – §29 Abs. 7 StVZO
Wie finde ich heraus, wann die nächste HU beim TÜV, DEKRA oder GTÜ fällig wird?
Zum Einen kannst du den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung in deinem Fahrzeugschein nachlesen. Hast du diesen grad nicht zur Hand, bringt ein Blick auf die Prüfplakette direkt Klarheit: Die Zahl im Kreis ist das Jahr, in dem du wieder zu einer Prüfstelle musst und den Monat liest du oben senkrecht ab (auf 12 Uhr sozusagen).
Wie oft muss ich mit meinem Wohnmobil oder Wohnwagen zum TÜV?
In der Anlage VIII findest du die gültigen Fristen für Wohnmobile und Wohnwagen. Diese regeln sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs.
Wohnmobile
bis 3,5t: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
zwischen 3,5t und 7,5t: in den ersten 72 Monaten (6 Jahre) nach Erstzulassung alle 24 Monate, danach alle 12 Monate
über 7,5t: alle 12 Monate
Wohnwagen
bis 750 kg: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: 15 Euro
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,– kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.
Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.
Unsere persönlichen Erfahrungen
Wir haben das Prozedere mal für dich getestet 😀
Wir sind nach zwei Jahren außerhalb Deutschlands wieder in die BRD eingereist. In der Zwischenzeit ist unsere Prüfplakette ein Jahr ungültig gewesen. Nach der Grenze haben wir uns auf direktem Wege an die nächste DEKRA Prüfstelle begeben und haben unser Fahrzeug vorgestellt. Die dortigen Mitarbeiter hatten kein Problem mit unserer abgelaufenen HU. Es wurden einige kleinere Mängel festgestellt, die eine Wiedervorstellung des Fahrzeugs innerhalb von vier Wochen nötig machten. Das Fahren damit auf deutschen Straßen wurde allerdings nicht untersagt!
Hast du schon eigene Erfahrungen mit abgelaufenem TÜV im Ausland gemacht?
Viele Eltern aus Deutschland möchten die Zeit, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, zum Reisen als Familie nutzen. Die Elternzeit eignet sich hierfür besonders gut und das Elterngeld auf Reisen kann es möglich machen. Bis zu drei Jahre ist es möglich, sich von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung freistellen zu lassen. Einen Teil der Zeit kann Elterngeld bezogen werden und oftmals möchten die Eltern auch diese Zeit nutzen, in der sie finanziell abgesichert sind.
Solange die Familie in Deutschland gemeldet bleibt, kommt es auch zu keinen Schwierigkeiten beim Anspruch und Bezug des Elterngeldes. Doch sobald eine Abmeldung in Erwägung gezogen wird, stapeln sich die Fragen.
Warum sich abmelden in Elternzeit mit Elterngeld auf Reisen?
Eltern, die bereits schulpflichtige Kinder haben und keine Beurlaubung von der Schule erhalten haben, versuchen oftmals über eine Abmeldung nur des Elternteils (mitsamt schulpflichtigem Kind), das kein Elterngeld bezieht, aus der Schulpflicht zu entkommen und gleichzeitig weiterhin anspruchsberechtigt zu bleiben in Bezug auf Elterngeld (Oder auch Kindergeld. Mehr dazu, findet ihr im Artikel Kindergeld im Ausland und auf Reisen.).
Bei alleinbegleitenden Eltern gibt es diese Wahlmöglichkeit meist nicht. Auch aus diversen anderen Gründen kann eine Abmeldung notwendig werden. Sei es, weil die betreffende Familie aus der Wohnung auszieht und verpflichtet ist sich abzumelden, aber vorhat nach der Reise nach Deutschland zurückzukehren. Oder weil die Wohnung für den Zeitraum der Reise untervermietet wird. (Achtung: Es kommt auf den individuellen Fall an, ob eine Abmeldung notwendig wird und kann hier nicht pauschal beantwortet werden. Weiteres zum Thema Abmeldung findet ihr im Artikel Abmelden aus Deutschland.)
Wer kann in Elternzeit gehen?
Alle ArbeitnehmerInnen (d.h. Menschen in Anstellung, nicht selbstständig), die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und diese betreuen können Elternzeit beantragen. Ob auch ihr in diesen Personenkreis fallt, lest ihr am Besten direkt in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nach.
Ein kurzer Ausschnitt aus dem BEEG: „Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.“
Euer Anrecht auf Elternzeit wird laut dem obigen Paragraphen nicht durch eine Abmeldung beeinträchtigt.
Wer kann Elterngeld auf Reisen beziehen?
Das oben erwähnte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt weiter, wer allgemein berechtigt ist, Elterngeld zu erhalten.
§ 1 Abs. 1 BEEG
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld.
Auf den ersten Blick wirkt dieser Paragraph in Bezug auf Abmeldung nicht sehr hilfreich. Schauen wir uns aber mal die offiziellen Ausnahmen an, die im folgenden Paragraphen aufgelistet stehen:
§ 1 Abs. 2 BEEG
Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 zu erfüllen,
nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt oder im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist,
Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin im Sinne des § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist oder als Missionar oder Missionarin der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V. oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnimmt.
Dies gilt auch für mit der nach Satz 1 berechtigten Person in einem Haushalt lebende Ehegatten oder Ehegattinnen.
Können auch noch andere ArbeitnehmerInnen Elterngeld auf Reisen beziehen – trotz Abmeldung -, obwohl sie in keine der Ausnahmen aus § 1 Abs. 2 BEEG fallen?
Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage nicht. In den meisten Fällen wird die Antwort leider „Nein“ lauten. Nach meinem bisherigen Verständnis der Zusammenhänge auf diesem Rechtsgebiet, sehe ich durchaus eine Möglichkeit Elterngeld auf Reisen zu beziehen bei Abmeldung aus Deutschland. Trotzdem ist mir persönlich noch kein Fall bekannt, in dem es eine Familie mit der passenden Argumentation versucht und geschafft hätte.
Auch wenn mir da eine Argumentation so durch den Kopf schwirrt, die die Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthalts beinhaltet, so steht der Aufwand vermutlich in keinem Verhältnis zur Dauer des Elterngeldbezugs (von meist lediglich 12 Monaten) und dem Wunsch des stressfreien Reisens und Zusammenwachsens als Familie. Auch die Schulpflicht lässt sich mit dieser Argumentation nur in wenigen Bundesländern umgehen, was wiederum oftmals ja überhaupt erst der Grund zur Abmeldung ist.
Solltet ihr aber eine solche Familie sein oder jemanden kennen, so schreibt mich gerne an und berichtet von euren Erfahrungen! Gerne würde ich von euch und eurem Weg hier berichten.
Es gibt sicher viele Gründe, warum sich Eltern fragen, ob sie nur ihre Kinder abmelden können. Sei es eine Auswanderung, die deutsche Schulpflicht oder eine Langzeitreise. Fest steht, es ist nicht immer ganz einfach, die eigene Situation den Mitarbeitern einer Behörde zu schildern, so dass alle zufrieden aus der Sache herausgehen.
Insbesondere in der aktuellen Situation (Herbst 2021 – Masken- und Testpflicht in deutschen Schulen) entscheiden viele Familien, dass es so nicht weitergehen kann und suchen Auswege. Der wohl am häufigsten probierte Ausweg ist die Abmeldung nur des Kindes ohne Eltern aus Deutschland, meistens zusammen mit einer Auswanderung oder Langzeitreise.
Mittlerweile teilen viele Familien die oftmals selbe Erfahrung: Im örtlichen Meldeamt ist dieser Weg eine Sackgasse. Aber woran liegt das? Ist das rechtlich einwandfrei und gibt es noch weitere Wege?
Dazu bringt uns ein Blick inBGB § 11 weiter, in dem es heißt:
„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“
Doch was steckt hinter diesem Paragraphen?
Zuerst einmal eine Vermutung, nämlich die, dass das Kind den Wohnsitz der Eltern teilt. Dies ist keine Feststellung oder ein Muss, sondern erstmal die Annahme, von der ausgegangen wird. Es folgen Ausnahmen davon und es endet mit der Aussage, dass es einen Wohnsitz behält, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. Das ist natürlich die übliche schwammige Ausdrucksweise, die dazu führt, dass man sich streiten kann. Aber sie kann – je nach Familiensituation – auch neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Welche Probleme können bei der Abmeldung auf uns zu kommen?
Bleibt ihr als Eltern weiterhin an eurem festen Wohnsitz gemeldet, so wird dem Kind ebendiese Adresse als Wohnsitz unterstellt. Wenn für das Kind bei der Abmeldung keine neue Meldeadresse im Ausland angegeben wird, so fällt es den Sachbearbeitern schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass die sorgeberechtigten Eltern in Deutschland sind, wohingegen das minderjährige Kind ins Ausland geht. Ohne Ziel. Aus ihrer Sicht.
Es gab schon Sachbearbeiter, die deshalb das Jugendamt eingeschaltet haben. Ob das so rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit dieser Film in eurem Amt gar nicht erst zu laufen beginnt, muss für die Person, die euren Fall bearbeitet, deutlich sein, mit und bei wem das Kind ist, damit sie guten Gewissens ihrer Arbeit nachgehen kann.
Welche Wege gibt es, Kinder abzumelden?
Der einfachste Weg die Kinder abzumelden, ist die Abmeldung gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten Person. Hier ist auch aus Sicht der Behördenmitarbeiter für das Wohl des Kindes gesorgt und Kinder können normalerweise auch ohne Wohnwitz problemlos ins Ausland abgemeldet werden.
Seit neuestem gibt es Berichte von Eltern, die besagen, dass die Familienkasse Kindern ohne festen Wohnsitz im EU-Ausland kein Kindergeld mehr zahlen möchten. Dies ist jedoch ein anderes Thema, über das ihr in Kindergeld im Ausland mehr lesen könnt.
Gibt es nun aber noch Gründe, die gegen eine sofortige Abmeldung mindestens eines Elternteils stehen, so gibt es noch die Option, sie in den Haushalt naher Verwandte im Ausland abzumelden, also die Angabe eines Wohnsitzes des Kindes im Ausland.
Achtet bei dieser Variante natürlich darauf, dass in dem entsprechenden Land die Gesetze so ausfallen, wie sie euch entgegenkommen. Ob eine Meldung im jeweiligen Land dann aber überhaupt von Nöten ist, sei dahingestellt und kommt auf die Meldegesetze des Ziellandes an, weshalb ich darüber an dieser Stelle keine Aussage treffen kann.
Prüft eure Gründe gegen eine Abmeldung aber gut, denn meistens zeigt sich, dass es auch da Lösungen gibt, die eine Abmeldung ermöglichen! Ihr braucht dabei Hilfe? Schaut mal in unser eBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“!