Raus aus der Schulpflicht – jetzt reisen und auswandern ohne Schule

Raus aus der Schulpflicht – jetzt reisen und auswandern ohne Schule

Direkt zur Tabelle der Schulgesetze springen.

Und was ist mit der Schulpflicht?

Auch wenn die meisten von uns mit der Ansicht aufgewachsen sind, dass Kinder die Schule brauchen, um was zu lernen, so nehmen nun doch immer mehr und mehr Eltern die Bildung ihrer Kinder selbst in die Hand.

Diese Entwicklung ist nicht nur bekannten Autoren wie John Holt*, Taylor Gatto* oder auch dem Neurobiologen und Autor Gerald Hüther* zu verdanken, sondern ganz besonders den vielen Familien, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Thema „wie Menschen lernen“ anwenden und ihren Kindern damit ermöglichen wollen, ihre Lernfreude aufrecht und damit echte Bildung zu erhalten.

Anstatt in Schulhäusern zu sitzen, abgeschirmt von der Außenwelt, der echten Welt, dem echten Leben, um die Theorie auswendig zu lernen, lernen die Kinder sehr erfolgreich vom Leben selbst, wie Leben funktioniert.

Interessiert an Warum und Wie? Freilernen – Wie kommt man denn auf sowas?

Reisen mit Kindern ohne Schulpflicht

Egal, ob ihr frisch dazu gestoßen seid oder euch erst seit dem Aufkommen des Reisewunsches Gedanken zum Schulthema macht:
Wir alle, die diese Richtung eingeschlagen haben, merken schnell, dass es unzählige Wege zum Ziel gibt. Wir probieren anfangs mal den einen aus, dann schlagen wir einen Haken zum anderen, aber die Richtung bleibt gleich.
Hier möchte ich den doch schon recht gut ausgetrampelten Pfad des Reisens mit Kindern im schulpflichtigen Alter besprechen.

So manche Familie hat schon bei freundlichen Gesprächen mit der Schulverwaltung oder Schulamt versucht eine Beurlaubung, Rückstellung (vor Eintritt in die Schule) oder Befreiung zu erreichen, um noch ein paar Monate mehr reisen zu können. Je nach Schulart und Einstellung der Schulleitung mit mehr oder weniger Erfolg.

Oft bekommen wir von anderen kinderlosen oder pensionierten Reisenden zu hören „Ihr macht das genau richtig! So lange sie noch so klein sind und nicht in die Schule müssen, ist reisen so bereichernd!“.

Ja! Das Reisen ist super bereichernd, aber es hört nicht auf bereichernd zu sein, wenn ein Kind schulpflichtig wird! Wir sprachen sogar schon mit Menschen, die das Reisen dann einstellten, weil sie einfach dachten, sie müssten. Weil sie nicht wussten, dass ihre Kinder nicht dem Staat und der Schule gehören, obwohl sie gerne weitergereist wären.

Ich hoffe euch ein wenig die Richtung weisen zu können, in der euer persönlicher Weg liegen kann zu einem legalen Leben ohne Schulpflicht (aber umso mehr Bildung!).

Informationen und Beratung zum Leben ohne Schule in Deutschland, bekommt ihr über den Bundesverband Natürlich Lernen e.V.

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Schulpflichtige Kinder an Bord…

… interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind.

Vielfach kursieren Gerüchte, dass eine bloße Abmeldung bei der Meldebehörde ausreiche, um der Schulpflicht zu entgehen. Das böse Erwachen kommt dann für einige Familien hinterher, wenn die Schule Nachweise über den Besuch einer Folgeschule fordert oder gar das Jugendamt einschaltet.

In einigen Fällen sind diese Forderungen unberechtigt und entstehen nur, weil es eben Menschen sind, mit denen ihr zu tun habt. Menschen, die sich oftmals nicht vorstellen können, dass jemand tatsächlich ein Leben ohne Schule freiwillig wählt und die auch nicht wissen, dass das in vielen Ländern dieser Welt erlaubt ist. Es gibt allerdings auch Umstände, in denen ihr Vorgehen nicht ganz falsch ist.

Damit ihr selber herausfinden könnt, was in eurer individuellen Situation passt, ist einer der wichtigsten Schritte der Blick ins Schulgesetz eures Bundeslandes.
Dort findet ihr heraus, ob die Schulpflicht bei euch auf der Meldeadresse, dem Wohnsitz und/oder dem gewöhnlichen Aufenthalt oder anderem begründet ist.
Wichtig ist, dass ihr diese drei Begriffe inhaltlich auseinanderhaltet, um zu erkennen, was nun für euch gilt.

Wie regelt mein Bundesland die Schulpflicht?

Zur Zeit sieht es in den Bundesländern von Norden nach Süden folgendermaßen aus:

BundeslandSchulpflicht durchZu finden in
Schleswig-HolsteinWohnung§ 20 SchulG
HamburgWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 37 HmbSG
Bremen(Haupt-)Wohnung§ 52 BremSchulG
NiedersachsenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 63 NSchG
Mecklenburg-Vorpommerngewöhnlicher Aufenthalt§ 41 SchulG M-V
BrandenburgWohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 36 BbgSchulG
BerlinWohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 41 SchulG
Sachsen-Anhaltalle in LSA wohnenden Kinder und Jugendliche§ 36 SchulG LSA
Nordrhein-WestfalenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
(bei Meldeadresse wird der Wohnsitz widerlegbar vermutet)
§ 34 SchulG NRW
Rheinland-PfalzWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 56 SchulG
SaarlandWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 1 SchulPflG SL
HessenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 56 SchulG HE
ThüringenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 17 ThürSchulG
SachsenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 26 SächsSchulG
Baden-WürttembergWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt§ 72 SCHG
Bayerngewöhnlicher Aufenthalt§ 35 BayEUG
Diese Liste ist im Mai 2021 zuletzt auf Aktualität überprüft worden.

Lest die betreffenden Stellen in eurem Schulgesetz genau, denn in dem ein oder anderen Paragraphen finden sich Ausnahmen zur obigen Grundlage, über die die jeweilige Schulbehörde selbst entscheidet. Dazu einfach das obige Paragraphenkürzel zusammen mit eurem Bundesland in eure Suchmaschine eintippen und schon habt ihr den entsprechenden Paragraphen eures Bundeslandes vor Augen.

Wann entfällt die Schulpflicht wirklich?

Hier ein paar Hinweise, wie ich die jeweiligen Schulgesetze interpretiere in Bezug auf die Unterschiede Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt:

  • In den Bundesländern, in denen eine Wohnung als Voraussetzung zur Schulpflicht aufgeführt wird, ist eine offizielle Abmeldung bei der Meldebehörde aus der Wohnung nach geltendem Gesetz damit unausweichlich, um nicht mehr schulpflichtig zu sein. In Schleswig-Holstein und Bremen ist es daher nach meinem Verständnis möglich, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet beizubehalten, aber nicht schulpflichtig zu werden, solange ihr keine Wohnung bezieht (an deren Adresse ihr euch ja melden müsstet).
    Berlin und Brandenburg beugen dem vor, indem der gewöhnliche Aufenthalt ebenso die Schulpflicht begründet.
  • Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hingegen machen es möglich, eine Meldeadresse an einer Wohnung zu haben, aber nicht schulpflichtig zu werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt (höchstwahrscheinlich nachweislich) nicht an dieser Adresse oder sonst wo im Bundesland liegt.
  • Was Sachsen-Anhalt genau ausdrücken möchte mit „wohnenden Kindern und Jugendlichen“ bringt sicherlich genug Stoff mit, um diese Formulierung vor Gericht zu diskutieren. Gehen wir der Einfachheit davon aus, dass damit sowohl die Wohnung, in der jemand wohnen kann als auch die Umgebung (der Lebensmittelpunkt -> Wohnsitz), in der gewohnt werden kann, gemeint ist.
  • Sehr fair formuliert NRW im Gesetz, dass der Wohnsitz widerlegbar vermutet wird, sollte es eine Meldeadresse geben. Ihr werdet in diesem Fall also aufgefordert zu widerlegen, dass euer Wohnsitz und eure Meldeadresse identisch sind und könnt euch darauf berufen, solltet ihr eine Meldeadresse in NRW behalten wollen. Grundsätzlich gilt das laut meinem Verständnis auch für die Bundesländer, die nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Meldeadresse auf einen Wohnsitz hindeutet.

Eure Schule will Nachweise für den Schulbesuch im Ausland?

Forderungen eurer alten Schule nach Informationen zu einer Folgeschule oder einer neuen Anschrift, könnt ihr dann getrost ignorieren, solange ihr wirklich Deutschland verlasst und euch alle gemeinsam abmeldet, über keine Wohnungen mehr die Schlüsselgewalt habt und keine Absicht hegt, in diese Wohnungen zwischendurch zurückzukehren. Am Besten bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn ihr meint, dass das nicht mehr sein kann.

Wie im Artikel zum Thema Abmeldung schon behandelt, teilt laut § 11 BGB ein minderjähriges Kind den Wohnsitz seiner Eltern. Bleibt nun ein sorgeberechtigtes Elternteil, das nicht in Trennung lebt, zurück in D mit identischer Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, gilt es diese Situation mit dem Schulamt zu klären.

Ihr könnt je nach Schulgesetz eures Bundeslandes theoretisch in die Situation kommen, nachweisen zu müssen, dass die Kinder sich mit dem anderen Elternteil (oder beiden) tatsächlich im Ausland befinden, ihr gewöhnlicher Aufenthalt und ihr Wohnsitz demnach nicht in Deutschland liegt oder aber, dass die Wohnung des in Deutschland verbliebenen Partners keine Gegenstände der Kinder beherbergen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an diesem Ort vermuten lassen. Sie müssen komplett ausgezogen sein. Auch könntet ihr durch Langzeitvermietung nachweisen, dass euer Lebensmittelpunkt nicht mehr dort liegt.

Inwieweit diese Konstellationen und die Forderungen nach Nachweisen im Einzelfall tatsächlich rechtens sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch wenn sie in eurem Fall unrechtmäßig gefordert werden, so müsst ihr euch trotzdem mit dem Hindernis herumschlagen.

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Ohne Schulplficht

Kindergeld und Schulpflicht

Kindergeld ist nicht an den Schulbesuch geknüpft. Trotzdem müsst ihr aufpassen, welchen Weg ihr einschlagt, so dass Abmeldung der Wohnung, Schulabmeldung und bei Bedarf weiterer Kindergeldbezug Hand in Hand gehen.
Eine bloße Abmeldung der Meldeadresse führt in den meisten Bundesländern nur dann zum Erlöschen der Schulpflicht, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in dem Gebiet ebenfalls entfallen.

Da die Behörden i.d.R. davon ausgehen, dass sich Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt mit der Abmeldung ebenfalls verlegen, habt ihr damit für gewöhnlich wenig Schwierigkeiten. Solltet ihr in Bezug auf Kindergeld aber argumentieren, dass Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt noch immer in dem Gebiet liegen, in dem ihr vorher gemeldet wart, um einen Kindergeldanspruch geltend zu machen, so kann das je nach Bundesland in der Folge auch zu Problemen mit dem Schulamt führen.

Welches Amt ist zuständig?

Bei bereits schulpflichtigen Kindern, die schon an einer Schule angemeldet sind, ist es wichtig, das Gespräch mit der Schulleitung (und eventuell auch mit dem Schulamt oder der Schulaufsichtsbehörde) zu suchen und sie über eure Pläne zu informieren, sofern ihr eine Meldeadresse beibehalten wollt.

Bei Kindern, die das Schulamt schon auf dem Schirm hat, die aber an keiner Schule angemeldet sind (z.B. im Jahr bevor die Schulpflicht beginnt), informiert ihr nur knapp die Sachbearbeiter*innen des Schulamts, sofern ihr Deutschland ganz verlasst. Wir haben eine e-Mail geschrieben, in der wir erklärten, dass wir auswandern. Eine Kopie der Abmeldung haben wir angehängt. Nach höchstens zwei Tagen bekamen wir die Mitteilung, dass unsere Tochter (für die wir bereits die Aufforderung zur Anmeldung an einer Schule bekamen) nun nicht mehr schulpflichtig sei.

Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und auch noch nicht beim Schulamt aufgrund des Alters geführt werden, bedarf es keiner Information an Schulamt oder Schule bei Reiseantritt. Sofern sie die Voraussetzungen für eine Schulpflicht in der Zukunft erfüllen (z. B. durch eine noch bestehende Meldeadresse, Wohnsitz etc.), muss sich rechtzeitig darum gekümmert werden.

Generell ist wohl gegen freundliche Gespräche miteinander nichts einzuwenden.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass ihr nicht zum Bittsteller werdet und um Erlaubnis bittet etwas tun zu dürfen, sondern dass ihr die Schulleitung darüber informiert, was ihr plant und nun mit ihr gemeinsam nach Lösungen schauen mögt, die das ermöglichen. Zu keinem Zeitpunkt kann die Schule über Erfolg oder Misserfolg eurer generellen Reise- oder Auswanderungspläne entscheiden!

Als Eltern behaltet ihr die Entscheidungsgewalt und könnt die Grundlagen, die euch zu dem Vertrag (durch Anmeldung an der Schule) so gesehen zwangen, verändern, so dass es keine Basis mehr für dieses Vertragsverhältnis gibt.

Na, läuft doch, würd ich ma‘ sagen.

Viel Erfolg auf dem Weg in eure Freiheit!

Internet unterwegs – Lösungen für Online Jobs & Reisen

Internet unterwegs – Lösungen für Online Jobs & Reisen

Als digitale Nomaden, also Reisende, die ortsunabänmgig arbeiten, sind wir jeden Tag aufs Internet angewiesen.
Datenvolumen und mobiles Netz sind plötzlich Thema, weil das Internet unterwegs nicht mehr selbstverständlich aus der Wand kommt.

Aber auch das lässt sich unterwegs lösen!

Wer viel Online Arbeit zu erledigen hat, große Dateien hoch- und runterladen muss, verbraucht im Monat zurückhaltend um die 200-300GB. Nach oben natürlich offen…

Unsere Kids verbrauchen für die eine oder andere Lieblingsserie, den Online Kurs oder andere Online Bildungsangebote immer wieder Datenvolumen und wer wie wir gerne mal einen „gemütlichen Abend“, ein Kinoabend mit Popcorn, Kerzen, eingekuschelt in Decken macht, bei dem geht ohne ausreichendes Datenvolumen gar nichts!

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Bevor wir unsere Reise antraten, dachten wir, dass das niemals nie klappt mit der Arbeit und dem Internet unterwegs im Wohnmobil.
Wir kannten ja das mobile Netz in Deutschland und waren dementsprechend pessimistisch eingestellt. Sobald man in Deutschland ein bisschen ländlicher unterwegs ist, darf man wieder wie früher auf Hügel steigen und in der typischen Haltung mit ausgestrecktem Handy den besten Platz zum Absenden der Mail finden. So kann ja wirklich niemand arbeiten! Zudem hatten wir keine Ahnung, wieviel GigaByte wir wirklich im Monat brauchten und wie viel wir verbrauchen, wenn wir wirklich sparsam sind.

Aus heutiger Sicht kann ich sagen: Ja, Internet unterwegs auf Reisen ist kein Problem!

Zum Einen ist das mobile Internet in fast allen Ländern, die wir bisher besucht haben, besser ausgebaut als in Deutschland (Überraschung? Not!); zum Anderen gibt es in vielen Ländern durchaus gute Prepaid Angebote mit ausreichend Datenvolumen. Mittlerweile gibt’s da auch für Deutschland ein gutes Angebot, dazu aber mehr weiter unten.

Internet unterwegs: Smartphone-Hotspot oder LTE-Router?

Ich höre von vielen Reisenden, dass sie einfach ihr Handy zum Hotspot machen – eine Einstellung im Smartphone, die jedes Smartphone heutzutage besitzt – und sich so auch mit ihren Laptops ins Netz einloggen.

Doch was, wenn der Empfang wirklich mal schlecht ist? Sind die integrierten Antennen in Smartphones stark genug? Diese Variante habe ich im Vergleich zu unserer Standard-Lösung unten getestet und komme zu dem Schluss, dass die Smartphone-Antennen wirklich um einiges schwächer sind. Sie reichen aber in Gegenden aus, in denen der Empfang sowieso schon ausgezeichnet ist. Zudem kann sich dann derjenige, dessen Handy der Hotspot ist, nie von den anderen entfernen, wenn die grad Internet brauchen. Lediglich eine Lösung für Alleinreisende.

Die Lösung kam für uns in Form eines mobilen LTE-Routers: Nach kurzer Recherche zog der hochgelobte Nighthawk M1 von Netgear* ein. Dieser hat uns nun über viele Jahre mit wirklich gutem Empfang und leichter Bedienbarkeit überzeugt, der selbst dann noch ein bisschen Empfang findet, wenn unsere Smartphones nur noch „nur Notruf möglich“ anzeigen.

Mittlerweile gibt es sogar einen 5G-Router von Netgear*. Zum Einen kommt dieser vielen nicht aufgrund der umstrittenen 5G-Technologie ins Haus, zum Anderen ist das Preis-Leistungsverhältnis des deutlich günstigeren 4G-Routers unschlagbar! Von digitalen Nomaden empfohlen ;).

Internet unterwegs ohne externe Antenne

Wenn man anfänglich nicht den Fehler macht wie wir, sich ein Set externe Antennen dazu zu besorgen, dann kriegt man auch an fast jedem Plätzchen guten Empfang und kann beruhigt in die Arbeitswoche starten. Wieso keine externen Antennen am LTE-Router, fragst du?

Grundsätzlich kannst du natürlich externe Antennen* besorgen, aber achte beim Kauf darauf, dass diese einen besseren Empfang liefern, als die ohnehin schon guten internen Antennen des Routers. Ein Punkt, den wir nicht bedacht hatten, weil wir dachten, dass die Externen auf jeden Fall besser sind.

Sobald externe Antennen am Nighthawk angebracht sind, werden die Internen ausgeschaltet und wir ärgern uns mit schlechtem Empfang herum. Muss man aber auch erstmal drauf kommen…

Damit dir nicht das gleiche passiert, wie uns, kannst du direkt die LTE -Antenne von Netgear* verwenden. Als Alternative zum Netgear Router nutzen einige auch den LTE-Router von Huawei*.

Wo finde ich die besten Tarife für mein Internet unterwegs?

Erste Anlaufstelle, wenn wir in ein neues Land fahren, ist diese Website:

Prepaid Data SIM Card Wiki

Dort werden für fast jedes Land der Welt, so aktuell es eben grad ist, passende Anbieter und Tarife vorgestellt. Der Gang zum nächsten Handyladen bleibt da zwar nicht aus, allerdings tut der Überblick über das grundsätzliche Angebot gut, um einschätzen zu können, wie hoch die Kosten pro Monat werden könnten. Lass dir aber in jedem Fall sagen, ob es derzeit besondere Angebote gibt.

Prepaid Data SIM Card Wiki

In manchen Ländern gibt es Unlimited Datenvolumen zu circa 1 Euro/Tag, darunter zählt mittlerweile sogar freenet FUNK aus Deutschland, bei denen du nur 99ct/Tag zahlst, täglich kündbar. Wem das reicht, der bekommt sogar im EU-Roaming 1 GB/Tag. 30 Tage pausieren ist ebenfalls möglich, wer nicht direkt kündigen mag. Aber auch NOS aus Portugal spielt in dieser Liga.

Ein paar Beispiele (Tarife können aktualisiert worden sein vom Internetanbieter):

  • Rumänien: 10 Euro für 100 GB bei Vodafone oder 6 Euro für 60 GB bei orange reines Datenvolumen oder 8 Euro für Unlimited Data mit Telefonie bei Vodafone
  • Griechenland: 25 Euro für 200 GB Cosmote / Sonderangebot von Vodafone 13 Euro unlimited Datenvolumen im Lockdown 20/21) / 25 Euro für Unlimited bei WIND
  • Portugal: 1 Euro pro Tag für unlimited Datenvolumen bei NOS
  • Spanien: 17 Euro für 28 GB bei simyo (doppeltes Datenvolumen geschenkt in der Weihnachtszeit), aber noch viel besser: 35 Euro für 150 GB bei Yoigo (auch 15 Euro für 20 GB) bei Yoigo. Großer Vorteil: Roaming in Frankreich funktioniert mit diesen Karten wunderbar, so dass du dir bei Durchreise durch Frankreich die Fahrt zum Handyladen sparst! In Portugal hat’s leider nicht geklappt.
  • Frankreich: 19 Euro für 100 GB und 25GB im Roaming (Roaming damit hat bei uns nicht funktioniert.) bei free.
  • Dänemark: 15 Euro für 100 GB bei Lebara oder für ca. 22 Euro 400 GB (benötigt eine Adresse, an die man sich die SIM-Karte schicken lassen kann).
  • Bulgarien: 15 Euro für 30 GB bei A1.

Internet unterwegs: Warum nicht mit einem deutschen Tarif ins Ausland?

Wir schauten anfangs nach guten deutschen Tarifen, die wir mit ins Ausland nehmen konnten. Als Bestandskunden wollte man uns nicht die Konditionen zuteil kommen lassen, die Neukunden bekamen oder die Kosten überstiegen maßlos die Kosten, die uns mit einer inländischen Prepaid Sim im Zielland erwartet hätten. Zudem ist das Roaming auf die EU beschränkt und wer weiß denn so genau, wo wir in einem halben Jahr vielleicht sind?

Auch die Fair-Use-Policy muss im Auge behalten werden, denn die deutschen Tarife sind von ihren Anbietern nicht dazu gedacht, dass sie ununterbrochen im Ausland genutzt werden. Manch Unlimited Data Tarif wird auch im Roaming limitiert, ohne dass diese Information, auch nicht bei mehrmaligen Nachfragen, an den Kunden weitergegeben wird. 

Natürlich heißt das nicht, dass sich ein deutscher Tarif für dich nicht lohnen kann.

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Internet unterwegs: Wie kann ich meine deutsche Handynummer behalten?

Mir ist wichtig, dass ich immer noch für Freunde und Familie, aber auch geschäftlich mit deutscher Handynummer erreichbar bin. Hier kommt die kostenlose App Satellite ins Spiel. Satellite ist eine App, die wie ein Dual Sim Handy funktioniert und mir erlaubt unter meiner deutschen Nummer weiterhin erreichbar zu sein, ohne an einen deutschen Handyvertrag zu gebunden zu sein. Telefoniert wird hierbei über die mobilen Daten, die wir uns in jedem Land sowieso besorgen müssen, so dass keinerlei weitere Kosten anfallen. Schaut mal rein: satellite.me

>>> Gut geerbt, gespart oder gearbeitet: Kosten für eine Weltreise. <<<

Schreib mir auch deine Tipps für andere Länder oder Anbieter in die Kommentare und ich werde sie in diese Liste aufnehmen!

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