Der Gamechanger zum Verhalten im Umgang mit Behörden und Beamten & 4 wichtige Tipps, die bei der Abmeldung aus Deutschland hilfreich sind

Der Gamechanger zum Verhalten im Umgang mit Behörden und Beamten & 4 wichtige Tipps, die bei der Abmeldung aus Deutschland hilfreich sind

„Sehr geehrter Herr… ähh… Wieso tun Sie das? Nein, nochmal neu… Aber ich weiß doch, dass es geht, wieso sehen Sie das nicht ein?.. Ääähh… nee, auch nicht. Wie schreib oder sag ich es denn am Besten?“ Was ist, wenn sich dein Gegenüber, der Behördenmensch, nicht für deine Argumente interessiert? Egal, ob bei deiner Abmeldung aus Deutschland, im Gespräch mit der Schulleitung deiner Kinder oder der Familienkasse. Hier geht’s um den Umgang mit Behörden und wie du mit Beamten sprechen kannst.

Zuerst einmal ein friendly reminder: Auch Behördenmenschen sind Menschen.

Was im Verhalten mit Mitmenschen gilt, gilt natürlich auch im Umgang mit Behörden und Beamten. Der Beamte ist auch nur ein Mensch. Auch wenn dir das manchmal schwer fällt zu glauben, wenn du ausbaden sollst, was dein zuständiger Sachbearbeiter/Beamter da von sich gibt, so ist es wirklich wirklich wirklich elementar wichtig, dass du dir immer wieder bewusst machst, dass dort kein Roboter sitzt, sondern ein Mensch.

Ein Mensch mit echten Gefühlen, der auch mal einen schlechten Tag hat oder durch eine schwere Phase seines Lebens geht. Vielleicht auch total frustriert in seinem Job ist, wenn dir und deinem Anliegen pure Ablehnung oder Langeweile am Telefon oder auch persönlich entgegen gebracht wird. Auch wenn er oder sie doch einfach nur den Job richtig machen soll. 😉

Und wer weiß, wieviele Menschen heute schon angerufen haben und sinnfreie Fragen gestellt haben, wie oft das Telefon schon klingelte und keine Zeit war, um andere Arbeiten zu erledigen oder ob das Klima unter den Kollegen grad einfach kacke ist. Ein bisschen Verständnis für uns alle gegenseitig im Alltag kann einfach nicht schaden.

Gut, wo wir uns das jetzt in Erinnerung gerufen haben, komm ich direkt auf den Punkt, um den es beim Umgang mit Behörden geht:

Der Gamechanger im Umgang mit Behörden: Wie du deinem Behördenmenschen freundlich mitteilst, was zu tun ist.

Ein fiktives Beispiel: Nehmen wir an, du möchtest der Schulleitung der Schule klar machen, dass keine Schulpflicht mehr für dein Kind besteht, weil du ausgewandert bist. Doch die Schulleitung beharrt darauf, dass dies Quatsch sei und sie versucht dir Druck zu machen, indem sie deinen Fall an die Schulbehörden weiterreichen möchte, die wiederum das Jugendamt verständigen sollen.

Miese Situation: Es wird Druck aufgebaut und mit Macht gespielt. Und trotzdem weißt du, dass du das Recht hast, aus Deutschland auszuwandern und nicht gezwungen bist mit deinen Kindern in Deutschland zu bleiben. Der Umgang mit Behörden kann so schnell nervenaufreibend werden und mit deinen Urängsten spielen.

Je nach deiner persönlichen Situation entfällt nun die Schulpflicht (Wann entfällt die Schulpflicht?), aber die Schulleitung deines Kindes will das absolut nicht wahrhaben. Auch wenn du jetzt meinst, dass das doch gar nicht vorkommen kann, weil das doch alles geregelt ist. Doch, es kommt vor. Sehr häufig sogar.

Denn sobald sich jemand nicht ganz sicher ist, ob du oder er/sie selbst Recht hat, wird lieber erstmal abgelehnt aus der Sorge heraus, dass falsch entschieden wird und die Schulleitung hier ihre eigene Karriere riskiert. „Nein“ ist somit erstmal die sicherste Antwort. Nicht unbedingt die richtige.

Verhalten im Umgang mit Behörden und Beamten
Im Behördenkontakt kann es schnell zu stressigen Situationen kommen, die Druck erzeugen und ein Machtgefälle offenbaren.

Wie gehst du jetzt im ersten Schritt mit der Aussage um, dass du nicht auswandern darfst, weil deine Kinder weiterhin schulpflichtig wären? Wie gehst du das Gespräch mit der Schulleitung an?

Was du nicht tun solltest im Umgang mit Behörden

Was wohl nach dem direkten Aufgeben des Vorhabens einer der weiteren Impulse vieler Menschen ist, ist das entsprechende Gesetz auf den Tisch zu knallen und zu sagen „Sehen Sie! Ich darf!“.

Doch tu das besser nicht (direkt zu Beginn). Auch dann nicht, wenn das sich vielleicht richtig gut anfühlen würde für dich, würde ich darauf verzichten. Wieso das? Weil alle Menschen wertgeschätzt werden wollen. Insbesondere diejenigen, die sich in einer Position befinden, in der sie manchmal meinen, über dich und dein Leben Entscheidungen treffen zu können.

Kaum jemand mag belehrt werden. (Huch komisch, trotzdem senden die meisten Menschen ihre Kids in Schulen, damit genau das passiert. Spannend.) Auf Belehrungen reagieren viele Menschen aggressiv, insbesondere dann, wenn sie sich in einer Position befinden, in der sie meinen andere belehren zu können. Sie fühlen sich in die Ecke gedrängt, wenn du ihre Ahnungslosigkeit offen legst. Geh in dich hinein und überlege, wie du selbst reagieren würdest, wenn dir jemand indirekt oder direkt sagt, dass du deinen Job wahrlich schlecht machst und nicht weißt, was du tust.

Aggression ist kein guter Ausgangspunkt für ein friedlich verlaufendes Gespräch, aus dem beide zufrieden herausgehen möchten. Ich denke, das ist uns allen klar und so lange wir uns noch nicht in einer festgefahrenen Situation befinden (kommunikativ), finde ich es wichtig, dass wir auch nicht in eine solche Situation hinein lenken.

Was du stattdessen tun kannst im Umgang mit Behörden

Zeige der Schulleitung (oder eben dem x-beliebigen Gegenüber in der Behörde), dass du seine oder ihre Meinung und Expertise wertschätzt, indem du sie oder ihn ganz einfach darum bittest. Worum bittest?

Um ihre Meinung!

Wie stellst du das an, damit dein Gegenüber auch zum selben Schluss kommen kann wie du?

Du machst dir erstmal bewusst, dass deine Situation keine übliche und tagtäglich vorkommende ist und dein Gegenüber sich vermutlich noch nie mit dieser Situation und den entsprechenden Gesetzen beschäftigt hat. Ja, auch wenn das der Job ist. D.h. er oder sie kennt sehr wahrscheinlich den Abschnitt oder Gesetzestext, auf den du anspielst, gar nicht. Auch wenn wir meinen, dass Abmeldungen aus Deutschland und alles, was damit einhergeht, doch oft vorkommen müssten, so ist das offensichtlich nicht der Fall, da sich viele Beamte dem Prozedere nicht selten hilflos gegenüber sehen.

Ich empfehle in diesen Fällen eine Fragetechnik anzuwenden. Du hast natürlich den entsprechenden Gesetzestext dabei (oder per Mail mitgeschickt oder vorliegen im Falle eines Telefonats) und bittest dein Gegenüber nun freundlich und mit ehrlichem Interesse (!) um seine/ihre Meinung zu dem fraglichen Text.

„Herr/Frau XY, vielleicht haben wir uns missverstanden. Könnten Sie mir sagen, wie Sie diesen Text/Paragraph ABC verstehen?“

Was passiert in deinem Gegenüber, wenn du das ganze als Frage formulierst?

Die Schulleitung in unserem Beispiel hat jetzt die Möglichkeit ihr Gesicht zu wahren. Sie muss nicht zugeben, dass sie keine Ahnung hat und muss deshalb auch nicht aggressiv reagieren, wenn sie spürt, dass sie keine Ahnung hat. Sie kann sich mit dem Paragraphen auseinandersetzen und fühlt sich selbst und ihre Meinung wertgeschätzt.

Jetzt kann sie sich objektiv und nicht aus einer Verteidigungsstrategie heraus dem Inhalt des fraglichen Paragraphen zuwenden und ist viel offener für die möglichen Interpretationen.

Es passiert folgendes:

Entweder kommt sie zu dem selben Schluss wie du. Du bist zufrieden, weil jetzt wieder alles läuft und die Schulleitung ist zufrieden, weil sie keine Sorge mehr haben muss, dass sie gegen ein Gesetz verstößt, das sie mit eigenen Augen gelesen hat. Sie weiß, dass dein Handeln okay ist.

Oder sie kommt nicht zu dem selben Schluss wie du. Zu welchem Schluss sie kommt, wird sie dir sehr wahrscheinlich oder auf deine Nachfrage erklären. Auch wenn dich das erstmal enttäuscht, hast du jetzt die Möglichkeit, eine Begründung zu erhalten und bekommst die Chance, diese zu entkräften.
Oftmals spielt sich im Kopf deines Gegenübers ein Film ab, den du gar nicht kennst und auf den du logischerweise nicht reagieren kannst, wenn du nicht weißt, was dort im Kopf gespielt wird.

Auf noch immer wertschätzende Art und Weise kannst du dieses Gespräch nun fortsetzen und steckst nicht gleich nach den ersten Sätzen in einem Streitgespräch, das so sinnlos wie ziellos ist.

Gib deinem Gegenüber auch die Zeit und Möglichkeit, sich länger oder gemeinsam mit Kollegen mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

Weitere Tipps im Umgang mit Behörden und Beamten

  1. Unhöflichkeit abwenden: Wenn du an einen Menschen in einer Behörde gerätst, der trotz deiner ehrlichen Freundlichkeit unhöflich wird, darfst du ihn oder sie gerne darauf hinweisen, dass dies nicht in Ordnung ist. Ändert sich nichts am Verhalten, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dabei geht es nur darum, dass das Fehlverhalten des Beamten dir gegenüber gerügt wird.
    Eine Fachaufsichtsbeschwerde hingegen bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit einer konkreten Entscheidung.
    Dir steht selbstverständlich frei unhöfliches Verhalten einfach zu ignorieren, was in den meisten Fällen die sinnvollste Entscheidung ist.
  2. Lass dir alles schriftlich geben. Mit mündlichen Aussagen über Entscheidungen, was möglich ist und was nicht möglich sein soll, solltest du dich nicht zufrieden geben. Zu häufig habe ich schon miterlebt, dass Versprechungen und Zusagen gemacht wurden, auf Grund derer Familien ihre Auswanderung oder Reise planten. Bei manchen mit der Folge, dass sie nun plötzlich ein Verfahren am Hals hatten, weil man sich in der Behörde urplötzlich nicht mehr an statt gefundene Gespräche erinnern konnte.
    Wenn dir etwas mündlich am Telefon zugesagt wird, schreibe direkt im Anschluss eine e-Mail an deinen Gesprächspartner. Du kannst dich freundlich bedanken für das nette Gespräch und wiederholst schriftlich, zu welchem Ergebnis ihr im Gespräch gekommen seid. Nun bittest du um schriftliche Bestätigung.
  3. Der Kopierer ist der Freund. Auch wenns nervig ist: Mach von allen ausgefüllten Formularen Kopien, so dass du jeder Zeit weißt, welche Angaben du wem wann gemacht hast.
  4. Einreichen von Unterlagen: Solltest du Unterlagen nicht elektronisch, sondern auf dem Postweg einsenden, nutze dazu die etwas kostenintensivere Form des Einschreibens mit Rückschein. So kannst du im Nachhinein belegen, dass deine Unterlagen eingegangen sind, sollte dir gegenteiliges vorgeworfen werden. Noch besser ist, wenn du selbst oder ein Bote deine Unterlagen persönlich vorlegst bzw. abgibst und der Empfang direkt schriftlich festgehalten wird.

Erzähl hier in den Kommentaren gerne, was dir im Umgang mit Behörden bisher am besten geholfen hat!

Reisepass ohne Wohnsitz oder Meldeadresse ganz einfach erneuern – was du beachten solltest

Reisepass ohne Wohnsitz oder Meldeadresse ganz einfach erneuern – was du beachten solltest

Dies ist ein Artikel zum Kapitel Reisepass ohne Meldeadresse aus meinem WebBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“. Der ultimative Wegweiser durch den Behördendschungel für Langzeit- und Weltreisende, ein Leben ohne Wohnsitz und andere Abmeldungswillige.

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Die Freiheit ruft! Einen Reisepass ohne Wohnsitz hast du höchstwahrscheinlich trotzdem, denn du bist nicht staatenlos. Dein Pass verliert nach ein paar Jahren seine Gültigkeit und du willst ihn erneuern lassen?

Für Kinder war bis Ende 2023 der Kinderreisepass vorgesehen, der aber stückweise abgeschafft wurde, so z. B. seit 2021 nur noch ein einziges Jahr gültig war und am 1. Januar 2024 ganz abgeschafft wurde!

Um also möglichst lange flexibel zu bleiben, ist ein gültiger Reisepass (auch für die Kinder direkt der „richtige“) nicht zu verachten und spätestens das eine oder andere Reisedokument wird im Laufe deiner Reise ungültig und muss erneuert werden. Zu empfehlen ist, alle Papiere vor Abmeldung aus Deutschland zu erneuern, weil dir das zu Beginn erstmal den Rücken freihält. Denk auch daran, deine Geburtsurkunden in Kopie mitzuführen, damit du dich im Falle eines Diebstahls leichter neue Ausweise ausstellen lassen kannst.

Aber nun bist du aus Deutschland abgemeldet und brauchst neue Papiere… was tun?

>>> Auch interessant: Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte – nicht immer einfach <<<

Reisepass ohne Wohnsitz beantragen – welche Informationen sind falsch, welche richtig?

Diese Frage beschäftigte uns, als wir gerne flexibler sein wollten und unsere Personalausweise im Jahr darauf sowieso auslaufen sollten und keine gültigen Reisepässe mehr vorhanden waren. Ich begann mit Meldeämtern zu telefonieren, fragte in einschlägigen Gruppen auf Facebook nach und bekam, grob zusammengefasst, folgende Sammlung an Antworten:

  • “Hm, das ist schwierig, meistens ist das Amt des letzten Wohnsitzes zuständig, aber eigentlich nicht wirklich…“
  • “In Berlin gibt es eine Abteilung nur für Obdachlose, da kann man das auch machen…“
  • “Du kannst es nur im Konsulat im Ausland machen, kostet aber doppelt so viel.”
  • “Melde dich doch einfach kurz an und dann wieder ab.”

Hmpf. War irgendwie nicht so zufriedenstellend und klang nach mega viel Überzeugungsarbeit und Kohle, um einen neuen Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen. Auch bekanntere Menschen, die online angehende Perpetual Traveller oder Digitale Nomaden beraten, sprechen in ihren Blogs davon, dass es eher schwierig sei, den Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen.

Zuerst stellte ich mir aber folgende Frage:

Welches Amt ist zuständig für einen Reisepass ohne Wohnsitz?

Der Telefonmarathon begann: Ich fragte bei einem Amt nach, bei dem ich in der Vergangenheit mal gemeldet war und bekam die Auskunft, ich könne einen Reisepass ohne Wohnsitz nur in deutschen, grenznahen Ämtern beantragen, aber sie bräuchten alle Dokumente von mir, die ich habe, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und so weiter.

Daraufhin rief ich bei einem Amt in Grenznähe an und hier sagte man mir ab, denn sie seien nur zuständig, wenn wir einen Wohnsitz im angrenzenden Ausland hätten und nur, wenn das Deutsche Konsulat im Ausland dies bestätige. Doppelt so teuer sollte es auch sein, weil sie ja eigentlich nicht zuständig seien.

Ich schrieb an das Amt unserer letzten Meldeadresse. Nach einem kurzen Hin und Her erklärten sie sich bereit, den Reisepass ohne Wohnsitz aus Kulanz auszustellen unter der Voraussetzung, dass wir auf eigene Kosten Führungszeugnisse für alle anfertigen lassen müssten, sonst ginge es nicht.

Auf welcher Grundlage diese Forderung beruht, liest du hier gleich noch. Ob man uns unter Generalverdacht stellte und sicher gehen wollte, dass wir keine verurteilten Gefährder der Gesellschaft sind? Klingt absurd. Denn das Recht auf einen Pass haben wir trotzdem. Und irgendwie hatten wir auch nicht so wirklich Bock, noch mehr Geld dafür auszugeben. Kosten für das Führungszeugnis zu dem Zeitpunkt 13 Euro pro Person. Und wieder einmal half – wie immer – der Blick ins Gesetzbuch:

Reisepass ohne Wohnsitz

Das Paßgesetz (es ist so alt, dass es noch nach alter Rechtschreibung besteht) regelt die Zuständigkeit der Behörden, die dir deinen Reisepass ohne Wohnsitz ausstellen dürfen.
Wie praktisch. Absatz 3 lautet wie folgt:

§ 19 Abs. 3 PaßG Zuständigkeit
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

§ 19 Abs. 3 PaßG

Oh wie schön! Bitte nochmal den letzten Satz lesen:

Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

Also, wer ist nun zuständig? Alle.

Alle, bei denen wir mal kurz reinschneien, wenn es sonst keine Behörde gibt, die zuständig wäre nach den beiden ersten Sätzen. Wieso weiß das niemand und nicht mal die Behördenmitarbeiter*innen selbst? Hier können wir nur mutmaßen… nicht richtig geschult, zu unsicher und Sorge vom Vorgesetzten auf den Deckel zu bekommen oder bewusst unwissend gestellt, um Mehrarbeit zu vermeiden?

Egal. Das wollten wir definitiv austesten und so ließen wir uns einen Termin* geben bei einer Passbehörde in einer Stadt, zu der wir keinen behördlichen Bezug hatten und brachten den Paragraphen natürlich auch direkt mit.

*Aufgrund der Corona-Maßnahmen 2020 war ein Termin notwendig, normalerweise könnt ihr aber einfach in jede Passbehörde spazieren ohne Termin. Bei der telefonischen Terminvereinbarung beantworteten wir die Frage, ob wir denn hier gemeldet seien mit „Ja“, damit wir nicht schon vorab abgewimmelt werden.

Am Tag des Termins stießen auf eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin und ihren Abteilungsleiter, der zufällig grad anwesend war. Beide hatten sich noch nie über den obigen Satz aus dem Paragraphen Gedanken machen müssen. Der Abteilungsleiter war sofort überzeugt und sagte direkt, dass das dann ja kein Problem sei, wenn das da so im Gesetz stehe. Oh wie schön, dass auch mal was direkt klappt!

Achtung: Manche Ämter meinen, dass sie dir an dieser Stelle einen Aufschlag wegen Nicht-Zuständigkeit berechnen dürfen, weil sie sich nur mürrisch nach Einsicht in das Gesetz darauf einlassen, dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen. Tatsächlich sind sie ja aber wirklich zuständig, weshalb sie hier keine weiteren Gebühren geltend machen können.

Anstelle des normalerweise im System gespeicherten Datensatzes müsse die Sachbearbeiterin unsere Daten eben „per Hand“ eintippen. Diese Stelle scheint der Knackpunkt zu sein, denn anfangs war sie überfragt, wie sie an unsere Daten kommen solle, weil unsere Daten ja nicht im System hinterlegt sind ohne Meldung bei ihr vor Ort.
Die Lösung ist natürlich so einfach, wie sie nahe liegt: Einfach von unseren noch gültigen Personalausweisen abtippen.

Wichtig ist natürlich, dass ihr dazu noch ein gültiges Ausweispapier vorlegen könnt, um euch auszuweisen bei der Behörde. Wir mussten auch keine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis vorlegen. Auch keine doppelte Gebühr wegen Nicht-Zuständigkeit wurde verlangt, weil sie ja zuständig waren, einfach weil wir uns vorübergehend in ihrem Bezirk aufhielten.

Dieses Gesetz gilt nicht nur für alle Passbehörden in Deutschland, sondern auch für die Deutschen Auslandsvertretungen, die ebenfalls Passbehörden sind, wo immer ihr euch auf der Welt grad befindet.

Was muss bei „Wohnort“ in meinem Reisepass eingetragen werden, wenn ich keinen Wohnort habe?

Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) gilt folgende Vorschrift bei der Eintragung des Wohnorts im Reisepass ohne Wohnsitz:

Hat die antragstellende Person keine Wohnung oder ist nach den vorstehenden Nummern keine Wohnung zu ermitteln, ist der derzeitige Aufenthaltsort einzutragen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift 4.1.9.5

Welche Unterlagen benötigst du für den Reisepass ohne Wohnsitz?

Am häufigsten wird das gute alte Führungszeugnis verlangt, damit der Reisepass ohne Wohnsitz beantragt werden kann. Diese Forderung beruht auf einer Verwaltungsvorschrift zum §7 Paßversagung aus dem Passgesetz.

Der genaue Wortlaut lautet:

„Wird ein Führungszeugnis auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist), so hat die Passbehörde die antragstellende Person aufzufordern, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ihr zu beantragen (§ 30 Absätze 1, 2, 5 des Bundeszentralregistergesetzes/BZRG) und innerhalb eines Monats vorzulegen.“

Mitarbeiter, die ein Führungszeugnis verlangen, um dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen, berufen sich sehr wahrscheinlich auf diese Vorschrift. Sie ist vermutlich entstanden, um sicherzugehen, dass die antragstellende Person nicht „ohne Grund“ ohne Pass ist, also wie es weiter im Text steht, dass ihr eventuell schon ein Pass entzogen oder versagt worden sein kann. Dies kann die Behörde bei gemeldeten Personen leichter feststellen als bei Menschen ohne Wohnsitz. Diese Information würden sie nun also im Führungszeugnis finden.

Meine persönlichen Gedanken dazu: Dass ein fehlender Wohnsitz dich nun unter Generalverdacht stellen soll, möglicherweise Straftaten begangen zu haben, die zum Passentzug führen konnten, kannst du vielleicht durch das gemeinsame Auftreten als Familie entkräften. Mach dir immer wieder klar, dass es total legal ist, ohne Wohnsitz zu leben und du deshalb kein Mensch Zweiter Klasse bist, auch wenn dich einige Behörden als solchen behandeln wollen.

Ich stelle auch in Frage, dass diese Regelung – so wie sie dort steht – wirklich rechtens ist und bezweifle, dass diese Ungleichbehandlung und die Mehrkosten (Beantragung Führungszeugnis) der Antragsteller aufgrund eines „fehlenden“ Wohnsitzes gerechtfertigt sind. Zudem glaube ich, dass die Passbehörden sehr wohl Zugang haben zu wichtigen Daten in Bezug auf die Ausstellung eines Reisepasses ohne Wohnsitz.

Aus der Praxis: Durch meinen Kontakt zu vielen anderen reisenden Familien kam mir mittlerweile zu Ohren, dass es auch Ämter gibt, die das Führungszeugnis auf eigene Kosten anfordern, so dass es zu keinem finanziellen Nachteil der beantragenden Familien kam.

So wie in unserem Fall letztendlich auch kein Führungszeugnis verlangt wurde (scheint also auch im Ermessen der Mitarbeiter zu liegen, ob sie einen Verdacht haben) und der Reisepass ohne Wohnsitz schon nach wenigen Tagen an uns übergeben werden konnte (per Express mit Aufzahlung schon nach 3 Tagen möglich). Eine weitere Vermutung ist, dass sich immer mehr Menschen aus Deutschland abmelden und ohne Wohnsitz bleiben, was zu einem genaueren Hinsehen der Behörden führt. Ähnlich wie es momentan viele bei der Familienkasse spüren, wenn es ums Kindergeld geht.

Hier wird sich in Zukunft sicherlich noch einiges ändern, also bedenke, dass auch die Vorschriften ohne deine Kenntnis immer wieder verändert und aktualisiert werden können und was heute noch gilt, morgen wieder anders läuft.

Viel Erfolg wünschen wir dir!

Konntest du deinen Reisepass ohne Wohnsitz beantragen? Schreib uns deine Erfahrung in die Kommentare!

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Zwischen Freiheit und Finanzamt - Abmeldung aus Deutschland

Zwischen Freiheit und Finanzamt

Der ultimative Wegweiser durch den Behördendschungel für Langzeit- und Weltreisende, ein Leben ohne Wohnsitz und andere Abmeldungswillige.

Hier lernst du in kürzester Zeit, auf was es ankommt, wenn du dich und deine Familie aus Deutschland abmeldest – und das alles ohne dich durch endlos lange Google-Ergebnisse oder Social-Media-Kommentare durchzuklicken und am Ende noch verwirrter zu sein.

Egal ob Finanzamt, Schule, Familienkasse, Krankenkasse u.v.m.

Im Ausland TÜV abgelaufen – was nun?

Im Ausland TÜV abgelaufen – was nun?

Mit Fahrzeugen über 3,5t, die jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) sollten, passiert es schnell mal: Dein TÜV ist abgelaufen, während du dich noch im Ausland befindest. Aber auch mit 3,5t Fahrzeug auf langer Reise kann das durchaus Thema werden. Was nun?

Dieser Artikel bezieht sich in erster Linie auf privat genutzte Fahrzeuge wie Wohnmobile, Camper, Wohnwägen.

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Muss ich nach Deutschland fahren, um die HU beim TÜV machen zu lassen?

Nein. Du musst nicht extra nach Deutschland fahren für die HU bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder ähnlichen. Es gibt aber einige Dinge, die du beachten solltest. Kannst du trotzdem bestraft werden oder verfällt deine Versicherung? Genau darum geht es in diesem Artikel.

Darf ich mit meinen Fahrzeug noch weiter fahren, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Das kommt auf dein Fahrzeug an. Ist dein Fahrzeug verkehrssicher und weist lediglich eine abgelaufene Prüfplakette auf, dürfen ausländische Behörden die abgelaufene Prüfplakette nicht beanstanden. Weist dein Fahrzeug aber erhebliche Mängel auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, dürfen sie dies im Falle einer Kontrolle selbstverständlich beanstanden!

Kann ich im Ausland meinen TÜV erneuern?

Eine in Deutschland gültige HU kannst du im Ausland nicht machen. Du kannst dein Fahrzeug aber trotzdem bei der jeweiligen Prüfstelle im Ausland überprüfen lassen, um sicher zu gehen, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist. Dies ist auch im Falle eines Unfalls ein Nachweis für deine Versicherung über die Verkehrstauglichkeit deines Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.

Was passiert, wenn meine ungültige Prüfplakette doch im Ausland beanstandet wird?

In manchen EU-Mitgliedsstaaten – wie Italien und Ungarn – verliert ein Fahrzeug, dessen inländische Prüfplakette abgelaufen ist, mit dem Ablauf dieser auch direkt die Straßenzulassung. Aus diesem Grund gibt es immer wieder Meldungen aus diesen Ländern von Geldbußen bis hin zu abgeschraubten Kennzeichen und eingezogenen Fahrzeugscheinen. Die ausländischen Behörden haben laut EU-Richtlinie 45 aus 2014 allerdings keine Befugnis bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eine abgelaufene Prüfplakette zu beanstanden oder Strafen zu verhängen.

In Deutschland ist es nämlich anders: Hier benötigt ein Fahrzeug eine gültige Zulassung, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, die Gültigkeit der Prüfplakette alleine hat keinen Einfluss auf die Zulassung (sehr wohl aber der Zustand des Fahrzeugs!).

In Ungarn wurde die Abnahme der Kennzeichen in den in den Medien bekannten Fällen bereits gerichtlich als gesetzwidrig eingestuft. In Italien wurde noch nicht entschieden, da die Betroffenen die Strafe direkt bezahlt haben und somit keinen Einspruch einlegen konnten.

Wirst du in einem Land wegen deiner abgelaufenen Prüfplakette aufgefordert eine Geldbuße zu zahlen, so zahle sie nicht direkt an Ort und Stelle und halte Rücksprache mit einem dort ansässigen Anwalt.

Sieh hier, was der ADAC dazu sagt:

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Übrigens: Bist du mit deinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ins Ausland verzogen, bist du verpflichtet dein Fahrzeug nach spätestens einem Jahr in dem jeweiligen Land zuzulassen. Dies ist natürlich auf Langzeitreise durch mehrere Länder nicht möglich.

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Was passiert, wenn mein abgelaufener TÜV bei Wiedereinreise nach Deutschland beanstandet wird?

Wenn du zurück nach Deutschland fährst, kann die Polizei deine abgelaufene Prüfplakette nach § 29 StVZO beanstanden. Damit es zu keiner Geldbuße oder zu Punkten in Flensburg kommt, solltest du nachweisen können, dass sich dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ablaufs deiner Prüfplakette und bis zu deiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik im Ausland befunden hat und eine in Deutschland gültige HU daher nicht möglich war.

Es kann trotzdem sein, dass du im Falle einer Kontrolle eine Mängelanzeige bekommst (ohne Geldbuße). Damit geht’s dann direkt zur nächsten Prüfstelle.

Die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ und Co. solltest du sofort und ohne Verzögerung in Deutschland nachholen, egal ob du bereits eine Mängelanzeige erhalten hast oder nicht. Es befinden sich im näheren Umfeld fast aller großen Grenzübergänge Anlaufstationen, um dies zu tun. Mit höheren Kosten hast du dort i.d.R. nicht zu rechnen.

Hast du eine Mängelanzeige erhalten, legst du die Bescheinigung über die nachgeholte Hauptuntersuchung der Polizeidienststelle vor.

Wenn du ganz sicher gehen willst, vereinbare vor deinem Grenzübertritt einen Termin mit der entsprechenden Prüfstelle, damit du diesen im Falle einer Polizeikontrolle vorweisen kannst.

Bin ich noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Im Falle eines Unfalls im Ausland stellt sich dir sicher die Frage, ob deine Versicherung noch für die Schäden aufkommt, die du unter Umständen verursacht hast, während deine deutsche Prüfplakette bereits ungültig geworden ist.

Entscheidend ist hier der verkehrssichere Zustand deines Fahrzeugs und nicht die abgelaufene Prüfplakette. Hätte der Unfall durch eine rechtzeitige HU allerdings vermieden werden können, so kann es dazu kommen, dass du eine Rückforderung deiner Versicherung erhältst, wenn sie die fehlende Hauptuntersuchung als fahrlässig bewertet. Hier ist allerdings die Versicherung in der Beweispflicht.

Laut ADAC sollte die Rückforderung eine Höhe von 5000 Euro nicht überschreiten.

Es kann daher sinnvoll sein, eine ausländische HU zu machen, um die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs nachweisen zu können.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die HU beim TÜV bei Wiedereinreise in die BRD nicht besteht?

Laut der EU-Richtlinie 45 ist die Sachlage folgende:

„Im Fall von schwerwiegenden Mängeln gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde entscheidet, wie lange ein Fahrzeug weiter genutzt werden darf, bevor es erneut einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung zu unterziehen ist. Diese erneute Prüfung muss innerhalb eines von dem Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraums, jedoch spätestens zwei Monate nach der ersten Prüfung, erfolgen.“

EU-Richtlinie 45 aus 2014

In der Praxis hast du meistens vier Wochen Zeit, die Mängel zu beheben und stellst dann dein Fahrzeug erneut an einer Prüfstelle vor. Sind die Mängel so schwerwiegend, dass sie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeuten würden, kann die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Behebung der Mängel untersagt oder beschränkt werden. – §29 Abs. 7 StVZO

Wie finde ich heraus, wann die nächste HU beim TÜV, DEKRA oder GTÜ fällig wird?

Zum Einen kannst du den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung in deinem Fahrzeugschein nachlesen. Hast du diesen grad nicht zur Hand, bringt ein Blick auf die Prüfplakette direkt Klarheit: Die Zahl im Kreis ist das Jahr, in dem du wieder zu einer Prüfstelle musst und den Monat liest du oben senkrecht ab (auf 12 Uhr sozusagen).

Wie oft muss ich mit meinem Wohnmobil oder Wohnwagen zum TÜV?

In der Anlage VIII findest du die gültigen Fristen für Wohnmobile und Wohnwagen. Diese regeln sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs.

Wohnmobile

  • bis 3,5t: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
  • zwischen 3,5t und 7,5t: in den ersten 72 Monaten (6 Jahre) nach Erstzulassung alle 24 Monate, danach alle 12 Monate
  • über 7,5t: alle 12 Monate

Wohnwagen

  • bis 750 kg: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
  • zwischen 750 kg und 3,5t: alle 24 Monate
  • über 3,5t: alle 12 Monate

Wie hoch sind die Bußgelder bei abgelaufenem TÜV?

Der TÜV Nord schreibt dazu folgendes:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,– kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Unsere persönlichen Erfahrungen

Wir haben das Prozedere mal für dich getestet 😀

Wir sind nach zwei Jahren außerhalb Deutschlands wieder in die BRD eingereist. In der Zwischenzeit ist unsere Prüfplakette ein Jahr ungültig gewesen. Nach der Grenze haben wir uns auf direktem Wege an die nächste DEKRA Prüfstelle begeben und haben unser Fahrzeug vorgestellt. Die dortigen Mitarbeiter hatten kein Problem mit unserer abgelaufenen HU. Es wurden einige kleinere Mängel festgestellt, die eine Wiedervorstellung des Fahrzeugs innerhalb von vier Wochen nötig machten. Das Fahren damit auf deutschen Straßen wurde allerdings nicht untersagt!

Hast du schon eigene Erfahrungen mit abgelaufenem TÜV im Ausland gemacht?

Erzähl mir davon in den Kommentaren!

Reiseplanung: Deine Checkliste für die Weltreise & 1 Punkt, den du nicht vergessen solltest!

Reiseplanung: Deine Checkliste für die Weltreise & 1 Punkt, den du nicht vergessen solltest!

Ich knalle heulend den Kopf auf den Tisch. War das Ganze wirklich eine so gute Idee? Sobald ich eine Aufgabe unserer Reiseplanung abgehakt habe, kommen fünf neue dazu. Unser Alltag als Familie leidet in dieser Phase der Vorbereitung auf unser neues Leben als Reisefamilie doch erstmal ziemlich und ich will nicht nur einmal den Kopf in den Sand stecken. So viel gibt es zu bedenken, zu organisieren.

Wir haben uns im Februar 2019 (nach vielen Jahren des Liebäugelns) fest für unseren neuen Lebensstil entschieden. Im April ging es in die Umsetzung und im Juli 2019 sind wir gestartet. Alles war sehr spontan und das eine ergab sich aus dem anderen.

Da ich ein Mensch bin, der Listen liebt, war klar: eine Liste muss her! Du willst auch was zum Ausdrucken oder kurz durchgehen? Dann hab ich hier was für dich: Die Checkliste für deine Reiseplanung.

Die Reiseplanung muss doch auch einfacher gehen!?

Alles fängt mit einer simplen Aufgabe an: Setz dir ein Startdatum!

Dies ist wirklich der wichtigste Punkt! Warum? Ganz einfach: So hast du einen fixen Punkt in der Zukunft, auf den du hinarbeiten und an mit dem du deine Aufgaben durchstrukturierst. Du machst dir selber Beine und dein Traum wird dadurch erst tatsächlich Realität. Wie oft höre ich von Familien, die einfach nicht loskommen, weil noch so viel zu tun ist, das sie an einem Start hindert… gehörst du dazu?

Wann mit der Reiseplanung beginnen?

Wir und die meisten anderen Familien, die wir trafen, haben 3-6 Monate vor ihrem Reisestart mit der Planung begonnen. Hast du mehr Zeit, umso besser. Nutz die Zeit und schieb nichts vor dir her, was du schon erledigen kannst. Es wird schon kurz vor Reisebeginn stressig genug.

Hast du weniger Zeit? Keine Sorge, du wirst es trotzdem schaffen. Halte dich ran und schau, dass du dich bei der Reiseplanung trotzdem an den folgenden Punkten orientiert.

Reiseplanung: 6+ Monate vor Reisebeginn

Alles, was du spätestens sechs oder mehr Monate vor Reisebeginn anfangen solltest zu organisieren.

Beginne den Haushalt aufzulösen

Damit kann man einfach nicht früh genug anfangen. Wieviel sich angesammelt hat, merkt man häufig erst, wenn man versucht es wieder loszuwerden. Ob Verkauf, Verschenken, Wegwerfen, Einlagern – das ist euch überlassen. Hier findest du Tipps zur Haushaltsauflösung und unseren Weg ins Wohnmobil: Minimalismus und Marie Kondo? Haushaltsauflösung vor Weltreise

Reiseplanung Ausmisten

Kündige deine Wohnung / Suche Käufer oder Mieter fürs Haus

Check deinen Mietvertrag gründlich auf Mindestmietdauer und sonstige Klauseln. In der Regel hast du eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten.

Hast du ein Eigenheim, so kümmere dich frühzeitig um Käufer oder Mieter, sofern du dein Haus als Kapitalanlage behalten willst. In dem Fall lohnt es sich auch, darüber nachzudenken, es von einer Wohnungsverwaltung verwalten zu lassen, damit du möglichst geringen Aufwand damit hast, wenn du nicht mehr im Lande bist.

Suche Lösungen für die Finanzierung deiner Reise bzw. deines neuen Lebenstils

Sprich mit deinem Arbeitgeber über ortsunabhängige Tätigkeiten oder informiere dich ausgiebig über Möglichkeiten des Geldverdienens von unterwegs. Total ideenlos? In meiner Rubrik „Arbeiten unterwegs“ wirst du bestimmt fündig.

Finanzamt, Familienkasse und Co.

Entscheide wie dein Steuerstatus in der Zukunft aussehen soll und leitet alles Erforderliche dafür in die Wege. Möchtest du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein oder planst du eine Unternehmensgründung ganz woanders?

Zu diesen Entscheidungen zählt auch die Entscheidung, ob du dich aus Deutschland abmelden willst oder nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, was eine Abmeldung so nach sich zieht, dann schau mal hier: Abmelden aus Deutschland – so geht’s richtig!

Wie das alles in Zusammenhang steht zu deinem Kindergeldanspruch und auch der Schulpflicht, erkläre ich dir in meinen eBooks: Zwischen Freiheit und Finanzamt.

Reiseplanung 
Zwischen Freiheit und Finanzamt

Einreisebestimmungen, Visa für Mensch und Tier

Informiere dich schon früh während deiner Reiseplanung über Einreisebestimmungen und Visa für euch als Familie, dein Haustier und dein Fahrzeug und leite alles Nötige dafür in die Wege. Bedenke auch, dass deine Haustiere je nach Zielland bestimmte ärztliche Behandlungen benötigen oder bei Wiedereinreise in die EU z. B. eine Tollwuttiterbestimmung, um wieder problemlos in die EU einreisen zu können.

Versicherungen und Kündigungsfristen

Prüf deine Versicherungen und anderweitigen Verträge mit Sinn und Verstand und habe dabei die Kündigungsfristen im Kopf. Welche Versicherung benötigst du wirklich und ist sie auch noch im Ausland oder ohne Wohnsitz für dich verfügbar? Werde während dieser wichtigen Phase der Reiseplanung los, was dich belastet. Das befreit sooooo.

Kauf/Such dein fahrendes Zuhause oder buch deinen ersten Flug

Wie wirst du reisen? Willst du mit einem Camper reisen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf die Suche danach zu gehen. Wenn du ihn selber ausbauen willst, könnte die Zeit schon etwas knapp sein. Du bist dir noch nicht sicher, welche Art Fahrzeug für euch geeignet wäre?

Euch fehlt noch der passende Führerschein? Ab in die Fahrschule.

Auch den ersten Flug kannst du schon jetzt buchen und in diversen Flugsuchmaschinen günstige Flüge ergattern. Auch die Unterkunft für die ersten Nächte in deinem Zielland können jetzt schon gebucht werden.

Du bist mit der Reiseplanung noch nicht soweit? Verschiebt diesen Punkt in den nächsten Block. 😉

Reiseplanung Fahrzeugkauf

Medikamente? Kontaktlinsen? Zahnarzt?

Du benötigst regelmäßig Medikamente? Beratschlage dich mit deinem Arzt, ob es möglich ist, die Medikamente auf Vorrat verschrieben zu bekommen. Überprüfe, ob das jeweilige Medikament in deinem Zielland zugelassen und auch in den Apotheken erhältlich ist. Oft ist es auch so, dass vieles frei verkäuflich ist, wozu du in Deutschland ein Rezept benötigst und dazu kostet es nur einen Bruchteil von dem, was es in Deutschland kosten würde.

Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt in deiner Reiseplanung, um nochmal zum Zahnarzt, Augenarzt oder sonst wem zu gehen, damit du nicht gleich zu Beginn der Reise einen Ärztemarathon im Ausland vor dir hast.

Kindergarten und Schule

Dem Kindergarten kannst du frühzeitig von deinen Reiseplänen in Kenntnis setzen, denn dort ist man froh, wenn bekannt ist, ob ein Platz frei wird und nicht selten hast du auch hier eine Kündigungsfrist zu beachten.

Ob du dich jetzt schon mit eurer Schule auseinandersetzt, hängt ganz davon ab, ob du ohne Schulpflicht reisen oder die Kids beurlauben lassen willst von der Präsenzpflicht. Plane für den Antrag auf Beurlaubung gut Zeit ein und sprich frühzeitig mit Schulleitung und Lehrkraft über deine Reisepläne.

Deine Reiseplanung schließt die Schulpflicht aus, doch du bist dir noch nicht sicher, wie du das genau angehen kannst? Raus aus der Schulpflicht – jetzt reisen und auswandern ohne Schule

Reiseplanung: 3 Monate vor Reisebeginn

Alles, was du spätestens drei Monate vor Reisebeginn anfangen solltest zu organisieren.

Lagerraum organisieren

Gegenstände, die du definitiv behalten willst, aber nicht mitnehmen (Fotoalben, heiß geliebte Möbelstücke, Erbstücke, Fahrzeuge.. eben Dinge, die sich nicht einfach ersetzen lassen, von denen du dich aber unmöglich trennen möchtest), müssen einen Platz finden. Frag bei Familie oder Freunden, ob noch ein Plätzchen im Keller oder auf dem Dachboden zu ergattern ist. Falls nicht, schau dich nach Möglichkeiten um, Räume zu mieten, Fächer oder Container.

Wir selbst haben sehr günstig einen kleinen Lagerraum in einem unbewohnten Haus gemietet, das der Besitzer zu diesem Zweck in Teilen vermietet. Darin befinden sich noch eine Vespa in Einzelteilen, Erinnerungen, alte und massive Bauernschränke, die wir sehr gerne wieder irgendwann nutzen würden und die schon lange in der Familie vererbt wurden und jede Menge Spielzeug, das die Kids bei Deutschlandbesuchen austauschen.

Alle Dokumente auf den aktuellen Stand bringen

Denk an neue und lange gültige Reisepässe, eventuell beglaubigte Geburtsurkunden, auf jeden Fall aber an Kopien dieser, damit ihr euch nach einem Diebstahl noch recht gut in der örtlichen Botschaft ausweisen könnt.

Kreditkarten

Zur Reiseplanung gehört auch, dass du ein bis zwei Kreditkarten hast, damit du im Ausland relativ leicht bezahlen kannst, z. B. an Mautstellen oder bei Flug- und Unterkunftsbuchungen.

Reiseplanung: 1 Monat vor Reisebeginn

Alles, was du spätestens einen Monat vor Reisebeginn anfangen solltest zu organisieren.

Abschiedsfeier

Feiere mit deinen Freunden und Verwandten! Auch wenn die eine oder andere Träne fließen wird, der Abschied ist nicht für immer. Genießt das Zusammensein.

Die letzten Dinge einlagern / verkaufen / verschenken

Jetzt ist der Zeitpunkt deiner Reiseplanung gekommen, um die letzten Dinge in deinem vor kurzem gefundenen Lagerraum einzulagern, die du bisher noch benutzt hast.

In dieser Zeit sind die Kleinanzeigen noch immer dein bester Freund und du verkaufst und verschenkst noch immer deinen ganzen Kram. Ja, du schafft das!

Unterkunft für die letzten Tage in Deutschland

Organisiere euch eine Unterkunft für die letzten Tage vor Reisebeginn, sollte die Übergabe der Wohnung oder des Hauses nicht Hand in Hand gehen mit eurem Reisestart. Vielleicht nehmen euch Freunde oder Familie für 2-3 Nächte bei sich auf oder du findest eine Ferienwohnung, bevor euer Flug geht oder euer Wohnmobil bezugsfertig ist.

Reiseplanung: 1 Woche vor Reisebeginn

Alles, was du spätestens eine Woche vor Reisebeginn gemacht haben solltest.

Freunde und Familie

Auch ein wichtiger Punkt bei der Reiseplanung: Genieße nochmal bewusst das Zusammensein mit Freunden und Familie und lade sie ein, euch auf eurer Reise digital zu begleiten (sofern du das möchtest).

Wohnungsübergabe

Übergib deinem Vermieter, Mieter oder Käufer die Wohnräume und die Schlüssel und nimm Abschied von diesem Lebensabschnitt. Die Zukunft liegt vor euch!

Packen und einräumen

Die Rucksäcke oder Koffer sind gepackt, euer Wohnmobil, Van, Bus oder Laster ist vollständig eingerichtet und abfahrbereit.

Reiseplanung Einzug

Die Abmeldung

Nun ist erst der Zeitpunkt für eure Abmeldung beim Einwohnermeldeamt gekommen! Diese kannst du frühestens sieben Tage vor oder bis zu 14 Tage nach dem Auszug beim Meldeamt machen.

Und nun geht’s los. Deine ganz persönliche Reise in die Freiheit!

Ich hoffe, ich habe dir mit dieser Checkliste die Reiseplanung etwas vereinfacht. Wenn du sie gerne ausdrucken möchtest, um sir dir gut sichtbar in die Wohnung zu hängen, lade dir die Checkliste zum Abhaken gleich hier runter.

Gute Reise! Safe travels!

Hanna & die Vagabunden-Crew

Wie verlief deine Zeit vor der Abreise? Erzähl mir davon in den Kommentaren

Elternzeit und Elterngeld auf Reisen

Elternzeit und Elterngeld auf Reisen

Viele Eltern aus Deutschland möchten die Zeit, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, zum Reisen als Familie nutzen. Die Elternzeit eignet sich hierfür besonders gut und das Elterngeld auf Reisen kann es möglich machen. Bis zu drei Jahre ist es möglich, sich von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung freistellen zu lassen. Einen Teil der Zeit kann Elterngeld bezogen werden und oftmals möchten die Eltern auch diese Zeit nutzen, in der sie finanziell abgesichert sind.

Solange die Familie in Deutschland gemeldet bleibt, kommt es auch zu keinen Schwierigkeiten beim Anspruch und Bezug des Elterngeldes. Doch sobald eine Abmeldung in Erwägung gezogen wird, stapeln sich die Fragen.

Warum sich abmelden in Elternzeit mit Elterngeld auf Reisen?

Eltern, die bereits schulpflichtige Kinder haben und keine Beurlaubung von der Schule erhalten haben, versuchen oftmals über eine Abmeldung nur des Elternteils (mitsamt schulpflichtigem Kind), das kein Elterngeld bezieht, aus der Schulpflicht zu entkommen und gleichzeitig weiterhin anspruchsberechtigt zu bleiben in Bezug auf Elterngeld (Oder auch Kindergeld. Mehr dazu, findet ihr im Artikel Kindergeld im Ausland und auf Reisen.).


Bei alleinbegleitenden Eltern gibt es diese Wahlmöglichkeit meist nicht. Auch aus diversen anderen Gründen kann eine Abmeldung notwendig werden. Sei es, weil die betreffende Familie aus der Wohnung auszieht und verpflichtet ist sich abzumelden, aber vorhat nach der Reise nach Deutschland zurückzukehren. Oder weil die Wohnung für den Zeitraum der Reise untervermietet wird.
(Achtung: Es kommt auf den individuellen Fall an, ob eine Abmeldung notwendig wird und kann hier nicht pauschal beantwortet werden. Weiteres zum Thema Abmeldung findet ihr im Artikel Abmelden aus Deutschland.)

Wer kann in Elternzeit gehen?

Alle ArbeitnehmerInnen (d.h. Menschen in Anstellung, nicht selbstständig), die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und diese betreuen können Elternzeit beantragen. Ob auch ihr in diesen Personenkreis fallt, lest ihr am Besten direkt in § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nach.

Ein kurzer Ausschnitt aus dem BEEG:
„Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.“

Euer Anrecht auf Elternzeit wird laut dem obigen Paragraphen nicht durch eine Abmeldung beeinträchtigt.

Wer kann Elterngeld auf Reisen beziehen?

Das oben erwähnte Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt weiter, wer allgemein berechtigt ist, Elterngeld zu erhalten.

§ 1 Abs. 1 BEEG

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
  3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld.

Auf den ersten Blick wirkt dieser Paragraph in Bezug auf Abmeldung nicht sehr hilfreich.
Schauen wir uns aber mal die offiziellen Ausnahmen an, die im folgenden Paragraphen aufgelistet stehen:

§ 1 Abs. 2 BEEG

Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 zu erfüllen,

  1. nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt oder im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist,
  2. Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin im Sinne des § 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist oder als Missionar oder Missionarin der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e. V. oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind, tätig ist oder
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnimmt.

Dies gilt auch für mit der nach Satz 1 berechtigten Person in einem Haushalt lebende Ehegatten oder Ehegattinnen.

Können auch noch andere ArbeitnehmerInnen Elterngeld auf Reisen beziehen – trotz Abmeldung -, obwohl sie in keine der Ausnahmen aus § 1 Abs. 2 BEEG fallen?

Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage nicht. In den meisten Fällen wird die Antwort leider „Nein“ lauten. Nach meinem bisherigen Verständnis der Zusammenhänge auf diesem Rechtsgebiet, sehe ich durchaus eine Möglichkeit Elterngeld auf Reisen zu beziehen bei Abmeldung aus Deutschland. Trotzdem ist mir persönlich noch kein Fall bekannt, in dem es eine Familie mit der passenden Argumentation versucht und geschafft hätte.

Auch wenn mir da eine Argumentation so durch den Kopf schwirrt, die die Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthalts beinhaltet, so steht der Aufwand vermutlich in keinem Verhältnis zur Dauer des Elterngeldbezugs (von meist lediglich 12 Monaten) und dem Wunsch des stressfreien Reisens und Zusammenwachsens als Familie. Auch die Schulpflicht lässt sich mit dieser Argumentation nur in wenigen Bundesländern umgehen, was wiederum oftmals ja überhaupt erst der Grund zur Abmeldung ist.

Solltet ihr aber eine solche Familie sein oder jemanden kennen, so schreibt mich gerne an und berichtet von euren Erfahrungen! Gerne würde ich von euch und eurem Weg hier berichten.

Gute Reise!

Kinder abmelden aus Deutschland – einfach und schnell?

Kinder abmelden aus Deutschland – einfach und schnell?

Es gibt sicher viele Gründe, warum sich Eltern fragen, ob sie nur ihre Kinder abmelden können. Sei es eine Auswanderung, die deutsche Schulpflicht oder eine Langzeitreise. Fest steht, es ist nicht immer ganz einfach, die eigene Situation den Mitarbeitern einer Behörde zu schildern, so dass alle zufrieden aus der Sache herausgehen.

>>> Auch interessant: Der Gamechanger zum Verhalten im Umgang mit Behörden und Beamten & 4 wichtige Tipps, die bei der Abmeldung aus Deutschland hilfreich sind <<<

Kinder abmelden ohne Eltern? Geht das überhaupt?

Insbesondere in der aktuellen Situation (Herbst 2021 – Masken- und Testpflicht in deutschen Schulen) entscheiden viele Familien, dass es so nicht weitergehen kann und suchen Auswege.
Der wohl am häufigsten probierte Ausweg ist die Abmeldung nur des Kindes ohne Eltern aus Deutschland, meistens zusammen mit einer Auswanderung oder Langzeitreise.

Mittlerweile teilen viele Familien die oftmals selbe Erfahrung: Im örtlichen Meldeamt ist dieser Weg eine Sackgasse.
Aber woran liegt das? Ist das rechtlich einwandfrei und gibt es noch weitere Wege?

Dazu bringt uns ein Blick in BGB § 11 weiter, in dem es heißt:

„Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

Doch was steckt hinter diesem Paragraphen?

Zuerst einmal eine Vermutung, nämlich die, dass das Kind den Wohnsitz der Eltern teilt. Dies ist keine Feststellung oder ein Muss, sondern erstmal die Annahme, von der ausgegangen wird. Es folgen Ausnahmen davon und es endet mit der Aussage, dass es einen Wohnsitz behält, bis es ihn rechtsgültig aufhebt. Das ist natürlich die übliche schwammige Ausdrucksweise, die dazu führt, dass man sich streiten kann. Aber sie kann – je nach Familiensituation – auch neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.

Welche Probleme können bei der Abmeldung auf uns zu kommen?

Bleibt ihr als Eltern weiterhin an eurem festen Wohnsitz gemeldet, so wird dem Kind ebendiese Adresse als Wohnsitz unterstellt. Wenn für das Kind bei der Abmeldung keine neue Meldeadresse im Ausland angegeben wird, so fällt es den Sachbearbeitern schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass die sorgeberechtigten Eltern in Deutschland sind, wohingegen das minderjährige Kind ins Ausland geht. Ohne Ziel. Aus ihrer Sicht.

Es gab schon Sachbearbeiter, die deshalb das Jugendamt eingeschaltet haben. Ob das so rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt. Damit dieser Film in eurem Amt gar nicht erst zu laufen beginnt, muss für die Person, die euren Fall bearbeitet, deutlich sein, mit und bei wem das Kind ist, damit sie guten Gewissens ihrer Arbeit nachgehen kann.

Welche Wege gibt es, Kinder abzumelden?

Der einfachste Weg die Kinder abzumelden, ist die Abmeldung gemeinsam mit mindestens einer sorgeberechtigten Person. Hier ist auch aus Sicht der Behördenmitarbeiter für das Wohl des Kindes gesorgt und Kinder können normalerweise auch ohne Wohnwitz problemlos ins Ausland abgemeldet werden.

Seit neuestem gibt es Berichte von Eltern, die besagen, dass die Familienkasse Kindern ohne festen Wohnsitz im EU-Ausland kein Kindergeld mehr zahlen möchten. Dies ist jedoch ein anderes Thema, über das ihr in Kindergeld im Ausland mehr lesen könnt.

Gibt es nun aber noch Gründe, die gegen eine sofortige Abmeldung mindestens eines Elternteils stehen, so gibt es noch die Option, sie in den Haushalt naher Verwandte im Ausland abzumelden, also die Angabe eines Wohnsitzes des Kindes im Ausland.

Achtet bei dieser Variante natürlich darauf, dass in dem entsprechenden Land die Gesetze so ausfallen, wie sie euch entgegenkommen. Ob eine Meldung im jeweiligen Land dann aber überhaupt von Nöten ist, sei dahingestellt und kommt auf die Meldegesetze des Ziellandes an, weshalb ich darüber an dieser Stelle keine Aussage treffen kann.

Prüft eure Gründe gegen eine Abmeldung aber gut, denn meistens zeigt sich, dass es auch da Lösungen gibt, die eine Abmeldung ermöglichen! Ihr braucht dabei Hilfe? Schaut mal in unser eBook „Zwischen Freiheit und Finanzamt“!

>>> Auch interessant: Reisen und Auswanderung finanzieren: Online Geld verdienen lernen & 5 Gründe, warum es nicht bei allen klappt. <<<

Und nun viel Erfolg!