Reisepass ohne Wohnsitz

Reisepass ohne Wohnsitz ganz einfach erneuern – was du beachten solltest

Jul 26, 2022 | 52 Kommentare

Dies ist der aktualisierte Artikel zum Kapitel Reisepass ohne Wohnsitz aus unserem Buch „Zwischen Freiheit und Finanzamt“:


Die Freiheit ruft! Einen Reisepass ohne Wohnsitz hast du höchstwahrscheinlich trotzdem, denn du bist nicht staatenlos. Dein Pass verliert nach ein paar Jahren seine Gültigkeit und du willst ihn erneuern lassen?

Für Kinder war bis Ende 2023 der Kinderreisepass vorgesehen, der aber stückweise abgeschafft wurde, so z. B. seit 2021 nur noch ein einziges Jahr gültig war und am 1. Januar 2024 ganz abgeschafft wurde!

Um also möglichst lange flexibel zu bleiben, ist ein gültiger Reisepass (auch für die Kinder direkt der „richtige“) nicht zu verachten und spätestens das eine oder andere Reisedokument wird im Laufe deiner Reise ungültig und muss erneuert werden. Zu empfehlen ist, alle Papiere vor Abmeldung aus Deutschland zu erneuern, weil dir das zu Beginn erstmal den Rücken freihält. Denk auch daran, deine Geburtsurkunden in Kopie mitzuführen, damit du dich im Falle eines Diebstahls leichter neue Ausweise ausstellen lassen kannst.

Aber nun bist du aus Deutschland abgemeldet und brauchst neue Papiere… was tun?

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Reisepass ohne Wohnsitz beantragen – welche Informationen sind falsch, welche richtig?

Diese Frage beschäftigte uns, als wir gerne flexibler sein wollten und unsere Personalausweise im Jahr darauf sowieso auslaufen sollten und keine gültigen Reisepässe mehr vorhanden waren. Ich begann mit Meldeämtern zu telefonieren, fragte in einschlägigen Gruppen auf Facebook nach und bekam, grob zusammengefasst, folgende Sammlung an Antworten:

  • “Hm, das ist schwierig, meistens ist das Amt des letzten Wohnsitzes zuständig, aber eigentlich nicht wirklich…“
  • “In Berlin gibt es eine Abteilung nur für Obdachlose, da kann man das auch machen…“
  • “Du kannst es nur im Konsulat im Ausland machen, kostet aber doppelt so viel.”
  • “Melde dich doch einfach kurz an und dann wieder ab.”

Hmpf. War irgendwie nicht so zufriedenstellend und klang nach mega viel Überzeugungsarbeit und Kohle, um einen neuen Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen. Auch bekanntere Menschen, die online angehende Perpetual Traveller oder Digitale Nomaden beraten, sprechen in ihren Blogs davon, dass es eher schwierig sei, den Reisepass ohne Wohnsitz zu beantragen.

Zuerst stellten wir uns aber folgende Frage:

Welches Amt ist zuständig für einen Reisepass ohne Wohnsitz?

Der Telefonmarathon begann: Ich fragte bei einem Amt nach, bei dem ich in der Vergangenheit mal gemeldet war und bekam die Auskunft, ich könne einen Reisepass ohne Wohnsitz nur in deutschen, grenznahen Ämtern beantragen, aber sie bräuchten alle Dokumente von mir, die ich habe, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und so weiter.

Daraufhin rief ich bei einem Amt in Grenznähe an und hier sagte man mir ab, denn sie seien nur zuständig, wenn wir einen Wohnsitz im angrenzenden Ausland hätten und nur, wenn das Deutsche Konsulat im Ausland dies bestätige. Doppelt so teuer sollte es auch sein, weil sie ja eigentlich nicht zuständig seien.

Ich schrieb an das Amt unserer letzten Meldeadresse. Nach einem kurzen Hin und Her erklärten sie sich bereit, den Reisepass ohne Wohnsitz aus Kulanz auszustellen unter der Voraussetzung, dass wir auf eigene Kosten Führungszeugnisse für alle anfertigen lassen müssten, sonst ginge es nicht.

Auf welcher Grundlage diese Forderung beruht, liest du hier gleich noch. Ob man uns unter Generalverdacht stellte und sicher gehen wollte, dass wir keine verurteilten Gefährder der Gesellschaft sind? Klingt absurd. Denn das Recht auf einen Pass haben wir trotzdem. Und irgendwie hatten wir auch nicht so wirklich Bock, noch mehr Geld dafür auszugeben. Kosten für das Führungszeugnis zu dem Zeitpunkt 13 Euro pro Person. Und wieder einmal half – wie immer – der Blick ins Gesetzbuch:

Reisepass ohne Wohnsitz

Das Paßgesetz (es ist so alt, dass es noch nach alter Rechtschreibung besteht) regelt die Zuständigkeit der Behörden, die dir deinen Reisepass ohne Wohnsitz ausstellen dürfen.
Wie praktisch. Absatz 3 lautet wie folgt:

§ 19 Abs. 3 PaßG Zuständigkeit
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, gemeldet ist. Im Ausland ist die Paßbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Paßbewerber oder der Inhaber eines Passes gewöhnlich aufhält. Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

§ 19 Abs. 3 PaßG

Oh wie schön! Bitte nochmal den letzten Satz lesen:

Ist hiernach keine Zuständigkeit begründet, so ist die Paßbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich vorübergehend aufhält.

Also, wer ist nun zuständig? Alle.

Alle, bei denen wir mal kurz reinschneien, wenn es sonst keine Behörde gibt, die zuständig wäre nach den beiden ersten Sätzen. Wieso weiß das niemand und nicht mal die Behördenmitarbeiter*innen selbst? Hier können wir nur mutmaßen… nicht richtig geschult, zu unsicher und Sorge vom Vorgesetzten auf den Deckel zu bekommen oder bewusst unwissend gestellt, um Mehrarbeit zu vermeiden?

Egal. Das wollten wir definitiv austesten und so ließen wir uns einen Termin* geben bei einer Passbehörde in einer Stadt, zu der wir keinen behördlichen Bezug hatten und brachten den Paragraphen natürlich auch direkt mit.

*Aufgrund der Corona-Maßnahmen 2020 war ein Termin notwendig, normalerweise könnt ihr aber einfach in jede Passbehörde spazieren ohne Termin. Bei der telefonischen Terminvereinbarung beantworteten wir die Frage, ob wir denn hier gemeldet seien mit „Ja“, damit wir nicht schon vorab abgewimmelt werden.

Am Tag des Termins stießen auf eine sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin und ihren Abteilungsleiter, der zufällig grad anwesend war. Beide hatten sich noch nie über den obigen Satz aus dem Paragraphen Gedanken machen müssen. Der Abteilungsleiter war sofort überzeugt und sagte direkt, dass das dann ja kein Problem sei, wenn das da so im Gesetz stehe. Oh wie schön, dass auch mal was direkt klappt!

Achtung: Manche Ämter meinen, dass sie dir an dieser Stelle einen Aufschlag wegen Nicht-Zuständigkeit berechnen dürfen, weil sie sich nur mürrisch nach Einsicht in das Gesetz darauf einlassen, dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen. Tatsächlich sind sie ja aber wirklich zuständig, weshalb sie hier keine weiteren Gebühren geltend machen können.

Anstelle des normalerweise im System gespeicherten Datensatzes müsse die Sachbearbeiterin unsere Daten eben „per Hand“ eintippen. Diese Stelle scheint der Knackpunkt zu sein, denn anfangs war sie überfragt, wie sie an unsere Daten kommen solle, weil unsere Daten ja nicht im System hinterlegt sind ohne Meldung bei ihr vor Ort.
Die Lösung ist natürlich so einfach, wie sie nahe liegt: Einfach von unseren noch gültigen Personalausweisen abtippen.

Wichtig ist natürlich, dass ihr dazu noch ein gültiges Ausweispapier vorlegen könnt, um euch auszuweisen bei der Behörde. Wir mussten auch keine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis vorlegen. Auch keine doppelte Gebühr wegen Nicht-Zuständigkeit wurde verlangt, weil sie ja zuständig waren, einfach weil wir uns vorübergehend in ihrem Bezirk aufhielten.

Dieses Gesetz gilt nicht nur für alle Passbehörden in Deutschland, sondern auch für die Deutschen Auslandsvertretungen, die ebenfalls Passbehörden sind, wo immer ihr euch auf der Welt grad befindet.

Was muss bei „Wohnort“ in meinem Reisepass eingetragen werden, wenn ich keinen Wohnort habe?

Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV) gilt folgende Vorschrift bei der Eintragung des Wohnorts im Reisepass ohne Wohnsitz:

Hat die antragstellende Person keine Wohnung oder ist nach den vorstehenden Nummern keine Wohnung zu ermitteln, ist der derzeitige Aufenthaltsort einzutragen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift 4.1.9.5

Welche Unterlagen benötigst du für den Reisepass ohne Wohnsitz?

Am häufigsten wird das gute alte Führungszeugnis verlangt, damit der Reisepass ohne Wohnsitz beantragt werden kann. Diese Forderung beruht auf einer Verwaltungsvorschrift zum §7 Paßversagung aus dem Passgesetz.

Der genaue Wortlaut lautet:

„Wird ein Führungszeugnis auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist), so hat die Passbehörde die antragstellende Person aufzufordern, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ihr zu beantragen (§ 30 Absätze 1, 2, 5 des Bundeszentralregistergesetzes/BZRG) und innerhalb eines Monats vorzulegen.“

Mitarbeiter, die ein Führungszeugnis verlangen, um dir einen Reisepass ohne Wohnsitz auszustellen, berufen sich sehr wahrscheinlich auf diese Vorschrift. Sie ist vermutlich entstanden, um sicherzugehen, dass die antragstellende Person nicht „ohne Grund“ ohne Pass ist, also wie es weiter im Text steht, dass ihr eventuell schon ein Pass entzogen oder versagt worden sein kann. Dies kann die Behörde bei gemeldeten Personen leichter feststellen als bei Menschen ohne Wohnsitz. Diese Information würden sie nun also im Führungszeugnis finden.

Meine persönlichen Gedanken dazu: Dass ein fehlender Wohnsitz dich nun unter Generalverdacht stellen soll, möglicherweise Straftaten begangen zu haben, die zum Passentzug führen konnten, kannst du vielleicht durch das gemeinsame Auftreten als Familie entkräften. Mach dir immer wieder klar, dass es total legal ist, ohne Wohnsitz zu leben und du deshalb kein Mensch Zweiter Klasse bist, auch wenn dich einige Behörden als solchen behandeln wollen.

Ich stelle auch in Frage, dass diese Regelung – so wie sie dort steht – wirklich rechtens ist und bezweifle, dass diese Ungleichbehandlung und die Mehrkosten (Beantragung Führungszeugnis) der Antragsteller aufgrund eines „fehlenden“ Wohnsitzes gerechtfertigt sind. Zudem glaube ich, dass die Passbehörden sehr wohl Zugang haben zu wichtigen Daten in Bezug auf die Ausstellung eines Reisepasses ohne Wohnsitz.

Aus der Praxis: Durch meinen Kontakt zu vielen anderen reisenden Familien kam mir mittlerweile zu Ohren, dass es auch Ämter gibt, die das Führungszeugnis auf eigene Kosten anfordern, so dass es zu keinem finanziellen Nachteil der beantragenden Familien kam.

So wie in unserem Fall letztendlich auch kein Führungszeugnis verlangt wurde (scheint also auch im Ermessen der Mitarbeiter zu liegen, ob sie einen Verdacht haben) und der Reisepass ohne Wohnsitz schon nach wenigen Tagen an uns übergeben werden konnte (per Express mit Aufzahlung schon nach 3 Tagen möglich). Eine weitere Vermutung ist, dass sich immer mehr Menschen aus Deutschland abmelden und ohne Wohnsitz bleiben, was zu einem genaueren Hinsehen der Behörden führt. Ähnlich wie es momentan viele bei der Familienkasse spüren, wenn es ums Kindergeld geht.

Hier wird sich in Zukunft sicherlich noch einiges ändern, also bedenke, dass auch die Vorschriften ohne deine Kenntnis immer wieder verändert und aktualisiert werden können und was heute noch gilt, morgen wieder anders läuft.

Viel Erfolg wünschen wir dir!

Konntest du deinen Reisepass ohne Wohnsitz beantragen? Schreib uns deine Erfahrung in die Kommentare!

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Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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52 Kommentare

  1. Meine Beamtin weiß nicht, was sie als Wohnort eintragen soll/darf/muss … Was kommt da rein?

    Antworten
    • Bei uns steht wie in den Persos auch schon „Keine Wohnung in Deutschland“ drin. Das ist meiner Meinung nach auch alles, was man da überhaupt eintragen kann, weil es die einzig relevante Information ist, die deutsche Beamte in solchen Fällen eintragen können. Viel Erfolg!

      Antworten
      • Hallo Hanna,

        hast Du Deinen Perso im Ausland auf der Botschaft gemacht? Wenn das so akzeptiert werden würde, wäre das nämlich toll, dann könnte mein Lebensgefährte endlich seinen Ausweis machen lassen und seine Frührente beantragen. Bitte gib mir netterweise Bescheid. Danke.

        Antworten
        • Heyho!
          Ich habe meinen Pass in D machen lassen, du kannst ihn aber auch bei einer deutschen Behörde (also Botschaft) im Ausland machen lassen, wenn du sowieso grad dort bist.

          Antworten
        • Du brauchst kein Personalausweis für die Rentenkasse. Aber dein Reisepass und eine lebensbescheinigung von einem Arzt unterschrieben. Wenn er rennte bekommt und im Ausland ist ,ist er steuerpflichtig und muss auch jedes Jahr eine Lebensbeschreibung der renntenstelle zukommen lassen .

          Antworten
    • Laut 4.1.9.5 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) ist der aktuelle Aufenthaltsort, also der Ort der Behörde wo man den Antrag stellt, einzutragen.

      Antworten
      • Hey wie cool ist das denn! Danke für den Hinweis, werde ich hier im Artikel vervollständigen. Wurde bei uns im Pass auch falsch eingetragen.

        Antworten
      • Mega toller Artikel!

        Meine Freundin hat gerade das Problem, dass ihr perso abgelaufen ist und sie aber keinen festen Wohnsitz hat (schläft mal hier und mal da, laptop unterm arm ) postadresse läuft als cc über mich und sie bekommt dauernd Druck sie soll eine Adresse nennen, teilweise stand bei mir die Behörde vor der Türe, man wolle meine Freundin sprechen , briefe werden oft an sie adressiertund das cc ignoriert, sie wohne ja hier….echt crazy. Dabei ist sie nur sporadisch
        in D. Und Reisepass ohne Perso….das wird schwer. Jemand Erfahrung? Danke 🙂

        Antworten
        • HeyHo,

          ich hoffe, ich verstehe die Situation richtig: Deine Freundin möchte einen Reisepass beantragen, aber ihr Perso ist abgelaufen, so dass sie nun keinen Reisepass bekommt? Hat das die Passbehörde bei ihr gesagt? Man braucht natürlich etwas, um sich auszuweisen, allerdings gibt’s ja auch noch andere Möglichkeiten wie z.B. eine Geburtsurkunde. Es kommt auch drauf an, wie lange der Perso abgelaufen ist und ob man offiziell ohne Wohnsitz ist (das würde ja im Perso vermerkt werden mit dem Hinweis „ohne Wohnung in Deutschland“) oder noch an irgendeiner alten Adresse gemeldet ist, wo man aber nicht mehr wohnt.

          Antworten
          • Hallo,
            Ich beantrage gerade einen neuen Reisepass, war zuletzt in den VAE beruflich gemeldet, ist aber ebenfalls abgelaufen. Nun bin ich in Deutschland und die Passbehörde macht „Probleme“, will erst die Zustimmung der Botschaft aus Dubai.
            Das kann Dauern, benötige den Reisepass aber dringendst

          • Hey Dieter!
            Hast du es mit dem Paragraphen im Text versucht? Wenn du nur in der Vergangenheit in den VAE gemeldet warst und dich dort nun nichts mehr hin verbindet, kein Wohnsitz, kein gewöhnlicher Aufenthalt, sollte laut meinem Verständnis auch nicht mehr die Zustimmung aus Dubai benötigt werden, weil keine Zuständigkeit mehr besteht.
            Hast du einen Wohnsitz in D?

        • Man braucht keinen Perso um einen Pass zu beantragen?

          Ich lebe seit über 22 Jahren nicht mehr in DE und habe seit dem auch nie einen Perso mehr gehabt.

          Es geht alles über Kopien und alter Pass.

          Ich muss immer eine Kopie des aktuellen Passes und den Pass selber vorzeigen plus Geburtsurkunde in allen Botschaften (da die nach eigenen Aussagen, keinen Zugriff auf die Stammdaten in DE haben, so wie alle anderen Einwohnermeldeämter).

          Manche Botschaften wollen lieber eine Abstammungsurkunde statt Geburtsurkunde haben (unterschied, bei Abstammungs… stehen die Eltern mit drauf).

          Wenn dein Reisepass geklaut wurde, reicht auch eine Kopie deines alten Passes aus, ggf. zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung von Bekannten oder Elternteilen.

          Ich habe immer ein Foto von meinem Reisepass und notariell beglaubigte Geburtsurkunde in der Cloud.

          Anhand dessen, können die Behörden meine Identität prüfen, falls mein Pass mal abhanden kommt.

          Damit konnte ich sogar schon nach DE einreisen (via Auto, Fluggesellschaften finden das nicht lustig) :-)))

          Antworten
        • Hallo, ich wollte meinen Reisepass beim Meldeamt neu ausstellen lassen in Köln. Dort lachte man mich aus und verwehrte mir mein Anliegen, da auf meinem Personalausweis keine Wohnung in Deutschland stand. Ich solle erst eine Abmeldebestàtigung aus Portugal einreichen, wo ich zuletzt wohnhaft war ( Portugal kennt kein Meldewesen). ch werde jetzt zu einem anderen Meldeamt und den Paragraphen hier vorlegen.

          Antworten
          • Interessant.
            Hab grad versucht, ohne Wohnsitz bzw. Meldeadresse Reisepass in Leverkusen zu beantragen.
            Dort hat man mich nach Köln verwiesen, wo ich zuletzt gemeldet war.
            Dann werde ich dort mal anrufen … mal sehen, ob die mich auch auslachen.

            Den Ausdruck mit dem PassG-§19 und die Abmeldebescheinigung aus Köln hat mir die Sachbearbeiterin in Leverkusen ungelesen und entrüstet wieder vor die Füße geschmissen (kann man nicht anders sagen): Sie sei nicht zuständig, ich (!) solle mich erstmal informieren.

  2. Ein wirklich sehr schöner Artikel. Leider hat die Beantragung bei mir noch nicht geklappt. Bei welcher Stadt warst du, wenn ich fragen darf?

    Antworten
    • Woran liegt es denn, dass es bei dir aktuell noch nicht klappen mag? Wir waren in einer Kleinstadt in Bayern. Ist tatsächlich egal, wo du hin gehest, hab auf jeden Fall die Paragraphen dabei!

      Antworten
      • Hallo Hanna, aus gegebenem Anlass – mein Reispass läuft ab – habe ich die Frage, warum Ihr diese bayrische Kleinstadt gewählt hattet? Wenn es da so leicht geht, würde ich es auch dort machen wollen. Bei mir gestaltet es sich schwierig. Alle Bürgerämter lehnen entweder ab oder wollen unendlich Dokumente. Ich bin schon ewig in Deutschland abgemeldet, habe lange Jahre in der Schweiz gelebt und habe mich dann dort abgemeldet und war seither jahrelang unterwegs und nirgends gemeldet. Der letzte Pass wurde bei der deutschen Botschaft in Bern in der Schweiz ausgestellt. Nun wollen die Behörden von sämtlichen Botschaften der Länder, in denen ich war eine sogenannte Freigabe, dass keine Passversagungsgründe vorliegen. Was meinst Du dazu und kannst Du mir die bayrische Kleinstadt nennen? Liebe Grüße Andreas

        Antworten
        • Huhu,
          wir haben diese Kleinstadt gewählt, weil wir dort grad zu Besuch waren und vor vielen vielen Jahren mal dort gemeldet. Das ist jetzt aber kein Vorteil oder so, weil die keine Datensätze von uns mehr haben. Für sie waren wir einfach Fremde.

          Ich habe in letzter Zeit schon häufiger gehört, dass manche Ämter mit dieser Forderung kommen. Ist ja in der Praxis gar nicht machbar. Ich kann dir nur raten, versuch es weiter oder hol die anwaltliche Hilfe!
          Ganz schnellen Erfolg wünsch ich dir,
          Hanna

          Antworten
  3. Hallo, ich versuche gerade den Kinderreisepass in Spanien zu verlängern. Die wollen von mir 132 Euro für die Verlängerung. Ist der Preis legitim?

    Antworten
    • Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber das ist schon sehr happig für einen Papierausweis, der 13 Euro kostet. Sind die spanischen Behörden denn zuständig, weil niemand anderes zuständig ist oder gibt es einen Wohnsitz in D und damit eine normalerweise zuständige Behörde?

      Antworten
      • Wir sind in Deutschland abgemeldet und haben momentan keine Wohnsitz.
        Nun haben Sie mir mitgeteilt dass das Konsulat in Vigo einen Kinderreisepass nicht verlängern kann, sondern nur die Botschaft in Madrid. Also haben wir beschlossen, einen 6 Jahre gültigen Kinderreisepass neu zu beantragen. Der kostet „nur“ 165 Euro.
        Allerdings haben sie mir gesagt, dass sie keine Passbehörde sind, nachdem ich ihr den Paragraph hier zitiert hatte, weil sie meinte, sie sei sich der Zuständigkeit nicht sicher. Und ich habe keinen Bock auf extra Gebühren…. 😅
        Und nun stellt sich mir die Frage, was fällt unter Passbehörde? Im wiktionary, was jetzt nicht unbedingt eine zuverlässige Quelle ist habe ich die Definition gefunden „eine Behörde, bei der ein Pass beantragt werden kann“. Aber wo finde ich eine gesetzlich festgelegte Definition davon?

        Antworten
  4. Ich habe schon versucht meinen Wohnort austragen zu lassen (da ich auf Reisen nicht jedem int. Beamten wissen lassen möchte, woher ich komme). Bekomme immer die selbe Antwort. Nicht möglich, da ich ja einen Wohnsitz habe….

    Muss ich zwingend Obdachlos sein, damit man mir keinen Ort einträgt?

    Die Saudis finden es nicht cool, wenn tel aviv im Pass steht :-))

    Anekdote: eine Freundin (Blonde, Blaue Augen, Deutsche über Generationen, geboren in Riyadh (SA)) wurde in VAE angehalten, da sie ihr nicht glauben wollten, dass sie als Deutsche Blondine in Saudi Arabien geboren wurde. Verdacht: Gefälschter Pass :-)))

    Antworten
    • Hey Frank!
      Grundsätzlich sollte ein Ort eingetragen sein (der dann nicht Wohnsitz ist, aber Ausstellungsort), also selbst dann, wenn du keinen Wohnsitz hast, daher hilft dir das auch nicht bei deinem speziellen Problem. Ach ja, obdachlos und ohne Wohnsitz sind zwei verschiedene Dinge 😉
      Liebe Grüße!

      Antworten
  5. Ich reise mit meinen Kindern allein und habe von meiner 16jähirgen das alleingige Sorgerecht (seit 2007) und von der 10jährigen das Aufenthaltsbestimmungsrecht (seit 2021) und sie verlangten das ich diese Urteile aktualisieren muss. Gibt es da was drüber? Danke.

    Antworten
    • Hey Daniela, wer verlangt das und mit welcher Begründung? Wenn eine Behörde etwas von dir verlangt und du nicht verstehst, auf welcher Grundlage sie dies tun, ist das beste, wenn du sie direkt nach der gesetzlichen Grundlage fragst. Nicht selten passiert dann gar nichts mehr, weil es oftmals keine gibt. Und wenn es eine gibt und sie dir eine nennen, kannst du direkt dort nachsehen und schauen, ob das überhaupt auf dich und deine Situation anwendbar ist und weitere Schritte planen.

      Antworten
      • Hallo Hanna,
        vielen Dank für den Artikel.
        Ich hab da ne Frage, vielleicht weißt du da weiter.
        Ich habe keine gültigen Ausweispapiere mehr.
        Nur noch einen abgelaufenen Reisepass. Ich komme gut ohne klar, jedoch brauche ich für ein paar Sachen doch wieder ein aktuelles Dokument .
        Ich war in dem Ort meines aktuellen Aufenthaltes im Bürgeramt und die wollen von mir eine Abmeldungbstätigung.
        war das bei dir auch so?
        Geburtsurkunde ist vorhanden aber eben die Bestätigung nicht.
        vielen Dank und herzliche grüße
        Marc

        Antworten
        • Heyho!
          Nein, ich musste keine Abmeldebestätigung vorlegen. Wenn deine Abmeldung für das Amt aber nicht nachvollziehbar ist, z. B. durch einen Sticker in einem alten Dokument, wie man ihn bei der Abmeldung bekommt, dann kann ich mir schon vorstellen, dass sie nachfragen. Die Bestätigung sollte dir aber die Behörde, bei der du dich damals abgemeldet hast, leicht zukommen lassen können per Post oder eMail.

          Viel Erfolg!

          Antworten
        • wollte in Mönchengladbach wo ich früher gewohnt habe, einen neuen Reisepass beantragen.
          Da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet wäre, haben sie sich geweigert. Sie dürften das nur bei einem Notfall.
          Ich müsste das in den USA machen, schließlich könnten sie ja nichts dafür, dass ich ausgewandert bin.

          Antworten
          • Hey Claudia, wenn du in den Staaten registriert/gemeldet bist (also komplett ausgewandert), ist deine erste Anlaufstelle natürlich die deutsche Botschaft in den USA. Wenn es aber einen triftigen Grund gibt, wieso du ihn nicht dort beantragen kannst, geht es auch bei Passbehörden in Deutschland, die Rücksprache mit der Botschaft halten. Weil sie aber eigentlich nicht zuständig sind, kostet es dann einen Aufpreis.
            Im Artikel selbst geht es eher um den Fall, wenn man nirgendwo einen Wohnsitz hat, also weder in D, noch in einem anderen Land.

    • Auch ich habe das alleinige Sorgerecht und hatte die selbe Situation. Die Dame war der Meinung ich müsste das Urteil des Famileingerichts aktualisieren lassen. Ich fragte nach einer Rechtsgrundlage oder Verwaltungsvorschrift. Die hatte sie nicht. Danach fragte ich nach dem Amtsleiter und das Thema war erledigt.
      Ich würde dir empfehlen, immer nach der Rechtsgrundlage zu fragen.

      Antworten
      • Oh ja, immer nach einer Rechtsgrundlage fragen. Wenn dir jemand Auskunft gibt, egal wie die ausfällt, sollte das Hand und Fuß haben. Und oftmals ist es leider so, dass lieber „nein“ gesagt wird, wenn man sich unsicher ist und keine Ahnung hat, was richtig ist.

        Antworten
  6. Hi Hanna ich habe deinen Artikel gerne gelesen und entsprechend schon einmal per E-Mail in meiner „Behörde vor Ort“ vorgefühlt, das ich demnächst entsprechend einen neuen Reisepass (48 Seiten) bei Ihnen beantragen würde und abgemeldet bin in Deutschland. Nach einigem Hin und Her (Erklärungen meinerseits) mit der Sachbearbeiterin heißt es jetzt wie folgt von Ihr,
    Ja es ist möglich bei uns: „Jedoch Passunbedenklichkeitsbescheinigung von der Deutschen Botschaft des Landes, in dem Sie sich momentan aufhalten. Die Kosten für den Express-Reisepass mit 48 Seiten belaufen sich auf 114,00 €. In diesem Fall ist jedoch die doppelte Gebühr und somit 228,00 € fällig, falls Sie den Pass hier beantragen möchten.“
    Ist das legitim aus deiner Erfahrung oder stimmt es nicht das ich eine Passunbednklichkeitsbescheinigung brauche und diese „doppelten“ Kosten haben…
    Ich freue mich von dir zu lesen und wünsche dir später einen schönen Start ins Wochenende

    Antworten
    • Hi Tobias,
      ich vermute, da du dich noch im Ausland befindest (so lese ich zumindest deinen Text, bitte korrigieren), sehen sie sich selbst als nicht zuständig und erheben daher vermutlich höhere Gebühren. Wenn man aber vor Ort bei ihnen aufschlägt und nirgendwo einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, sind sie zuständig und dann darf es wegen der Zuständigkeit eigentlich auch keinen Aufschlag geben. Eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung kann einem ja keiner ausstellen, wenn es nirgendwo eine Zuständigkeit gibt. Die müsste man dann ja aus jedem Land dieser Welt holen. Absolut utopisch. Hast man aber im Ausland einen Wohnsitz, sieht das ganze wieder anders aus.

      Antworten
  7. Liebe Hanna,
    bin mit meinen beiden Kindern aus D abgemeldet, Mann ist gemeldet. Waren dann auch ein halbes Jahr unterwegs. Wollte jetzt für 1 Kind einen neuen Reisepass bei unserer „alten“ Stadtverwaltung in D ausstellen lassen. Die Stadt weiß zwar, dass sie dafür zuständig ist, will aber eine Auflistung aller Orte haben, die wir in der Vergangenheit besucht haben. Das finde ich unmöglich, zumal ich gar nicht mehr alle Orte weiß. Sie könne das aber sowieso nicht nachprüfen, sagt die Verwaltungsdame selbst. Habe auch schon eine „Eidesstattliche Versicherung“ abgegeben, dass ich nirgends einen Ausweis beantragt habe. Sie sagt, die Auflistung müsste unbedingt noch zusätzlich sein. Ein Dozent der Landeshauptstadt München hätte das zu ihr gesagt. Habe mir die Paragraphen nennen lassen. Natürlich steht das in keinem Paragraphen drin. Oder könnte das eine interne Anweisung sein? Muss ich dann die Liste bringen? Was rätst du mir? Vielen Dank für Deine Arbeit! Liebe Grüße

    Antworten
    • Hey Kerstin,

      das finde ich auch eine unmögliche Forderung von der Dane, habe ich aber auch schon in Einzelfällen gehört. Ich würde tatsächlich einfach zu einem anderen Passamt gehen. Steck da nicht viel Energie rein. Solltest du immer wieder das selbe Problem haben, dann würde ich mir einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn die jeweils Vorgesetzten auch dieser Auffassung sind. Ganz ganz schnellen Erfolg dir!

      Antworten
  8. Das KInd James, (12 Jahre alt) ist seit 3 Jahren abgemeldet (allein) und er lebt überwiegend in Thailand bei seinem Vater bzw. reisend in Europa mit Grossmutter. Nun muss ein neuer Pass her, da der alte abgelaufen ist Beim Antrag bei der örtlichehn Meldestelle (Westruhrgebiet) wurde gesagt, sie „können“ das nicht , aber ein Bezirksamt in der Nähe wäre dazu befugt :-). Ist es sinnvoll, das zu versuchen? Oder lieber gleich im europäischen Ausland (Generalkonsulat) sich anzumelden, was wesentliche teurer, zeitaufwändiger und mit noch mehr Paierdoks verbunden wäre?

    Antworten
    • Hey Ulrike,

      ich würde einfach erstmal in Deutschland versuchen mit Vorlage der entsprechenden Paragraphen. 🙂

      Antworten
      • naja ganz einfach…Wir haben jetzt ein Amt nearby gefuden, wo sie den Antrag angenommen habe. Anfrage beider deutschen Botschaft in Bangkok, ob „Passerteilunghindernisse“ vorliegen-natürlich 30 Euro., liegen nicht vor. Jetzt noch zig Nachfragen von da. Wir haben Auszug aus dem Hausregisters des Thaivaters und die Vaterschaftsanerkennung der deutschen Botschaft hingeschickt. Immer noch nicht gut-jetzt wollen sie Visa ( nicht möglich ohne aktuell gültigenden Pass) Pass des Vaters (hat gar keinen, nur identity card, habe ich ebenfalls hingeschickt), Passkopie der Mutter usw usw. Ich habe geantwortet, dass ich das für rechtswidrig und unangemessen halte. Mal gespannt, was Ihnen jetzt einfällt. So langsam habe ich die Sch.. voll.

        Antworten
        • Hey Ulrike, ich glaube auch nicht, dass das wirklich angemessen ist, was die da tun.
          Wenn das Kind aber einen Wohnsitz hat in Thailand, dann wäre ich wohl direkt zur Botschaft in Bangkok gegangen (soweit das möglich gewesen wäre). Das kam aus deiner ersten Nachricht nicht so raus. Denn offensichtlich scheint das Amt in D einen Wohnsitz in Thailand anzunehmen, sonst brauchen die nicht checken auf Passerteilungshindernisse. Hat das Kind keinen Wohnsitz in Thailand, würde ich da explizit drauf hinweisen, dass es eben keinen gibt. Ich drück die Daumen, dass es bald klappt. Finde es super, dass du da mal nachhakst. Immer fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht und sich das Wort für Wort zeigen lassen, wo das steht.

          Antworten
  9. Sehr Informativ dein Bericht, vielen Dank:)) auf auf und davon !!

    Antworten
  10. Liebe Hanna,
    erstmal danke für den tollen Artikel!

    Kurzum: Mein Perso ist seit Sommer 2019 abgelaufen. An der dort eingetragenen Adresse lebe ich bereits seit 2015 nicht mehr. Habe mich damals beim Einwohnermeldeamt weder abgemeldet noch irgendwo neu angemeldet. Post geht über die Anschrift eines Familienmitgliedes, was ich bei allen relevanten Stellen wie z.B. Krankenkasse, Bank, sogar Rentenkasse usw. angegeben hatte. Lief seitdem ohne Probleme. Im Gegenteil: Alle sehr nett und zuvorkommend. Jetzt verlangt ausgerechnet die popelige Bank bei der ich ein einfaches Girokonto habe, zwingend und beharrlich eine aktuelle Kopie von Perso oder Reisepass da man nun festgestellt hat, das altes hinterlegtes Dokument eben seit Sommer 2019 abgelaufen ist. (Routinekontrolle). Auf andere Dokumente wollen die sich nicht einlassen, obwohl sie das laut GwG eigentlich könnten. (Habe die letzten Tage viel recherchiert). Ich überlege einfach irgendwo einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, habe jedoch große Bedenken, ob dies NUR mittels Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde möglich ist und ob dann dort irgendwo mein völlig veralteter Datensatz aufgerufen wird und ich einen riesen Ärger und eine riesen Strafe bekomme. Habe auch keine Ahnung ob ich an der alten Adresse vielleicht von „Amtswegen“ her irgendwann zwangsabgemeldet wurde. Man macht sich ja so die unmöglichsten Gedanken. Vielleicht kann mir hier weitergeholfen werden oder du/ihr habt Anregungen wie ich aus dieser blöden Situation raus komme? Würde mich über Antwort freuen.

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    • Hey Sabrina, das klingt ja verzwickt.

      mehr als dir raten, es einfach zu versuchen, kann ich dir leider nicht. Es wird sich eine Lösung finden.
      Ist der Bank wichtig, dass sie die Adresse in deinem Pass vorfinden, die du damals angegeben hast? Bzw. eine Adresse in Deutschland?
      (Was ich jetzt mal vermute). Du kannst auch bei dem Einwohnermeldeamt mal nachfragen, ob du einen Auszug aus dem Melderegister haben kannst. Dann kannst du sehen, ob du dort noch gemeldet bist und ob du dort easy einen neuen Pass bekommen könntest mit der Anschrift.

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  11. Moin in die Runde,
    erstmal ganz herzlichen Dank für diesen Bericht.
    Vorab sei gesagt, dass ich mir aus verschiedenen Gründen vor zwei Jahren eine internationale Geburtsurkunde besorgt habe. Gerade in der aktuellen Situation wird es immer wichtiger und ein Personal-Ausweis sollte grundsätzlich gut überlegt sein. Besser ist es einen Reisepass mit sich zu führen.
    Ich meldete mich bereits 2018 als wohnungslos und bin in Bremen gemeldet. Den Perso bekommt ein Obdachloser dort unentgeltlich ausgestellt. Bezüglich Reisepass habe ich nicht gefragt ob und wie viel es für einen Obdachlos gemeldeten kostet. Ich hoffte hier Antworten zu finden. So fand ich hier diesen Bericht.
    Ich rufe nun Montag Mal in der Behörde in Bremen an.
    Sobald ich mehr weiß schreibe ich hier.
    Grüße aus dem östlichen Norden.
    Barbara

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    • Hey Barbara,
      wie das für obdachlos-gemeldete Menschen in D läuft, kann ich nicht sagen, aber da du ein Anrecht auf den Reisepass hast, sollte dem nichts in Wege stehen. Daumen sind gedrückt!

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  12. Hallo,
    gibt es ein Gesetz zu dem „vorübergehenden Aufenthalt“?

    Schöne Grüße

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    • Uli, mir ist leider keins direkt bekannt. Der Begriff taucht immer wieder auf, kann aber sicherlich auch unterschiedlich definiert werden.

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  13. Hallo Hanna Ich bin auf deinen Bericht gestoßen und will mich erst mal dafür bedanken. Nun hab ich mich gefragt wie das ist wenn man kein Führungszeugnis hat und kein Perso ist das dann dennoch möglich ? Hast du dazu eine Idee wie ich den Reisepass dennoch erhalten kann was kann ich tun wenn sie die Behörden weigern?? Du scheinst doch einige Erfahrungen zu haben. Hinzu kommt das ich nicht in Deutschland gemeldet bin, und auch nirgends im Ausland. Würde mich freuen von dir zu hören.

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    • Hey Jacky,
      ein Führungszeugnis kann dir die Polizeidienststelle ausstellen. Dazu musst du nicht gemeldet sein. Wenn all deine Pässe abgelaufen sind, wirst du wohl mit Geburtsurkunde hin müssen. Hast du aber noch einen gültigen Ausweis, egal ob Perso oder Reisepass, dann reicht das. Ganz viel Erfolg!

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      • Liebe Hanna,

        ganz lieben Dank für deine tolle Seite!

        Ich habe eine Frage: Unsere Kinder sind aus Deutschland abgemeldet und die Reisepässe abgelaufen. Seit Januar 24 gibt es keine Kinderreisepässe mehr? Beantrage ich dann ’normale‘ Reisepässe für die Kinder?

        Und noch etwas, mein Mann möchte in Deutschland ein Einzelunternehmen anmelden. Wir reisen aber, mal hier mal da….gibt es eine Alternative zu einer festen Meldeadresse? Also eine Art Postadresse, um das Reisen mit den Kindern auch von seiner Seite zu verdeutlichen? Ich benötige leider aus steuerrechtlichen Gründen eine ’normale‘ Meldeadresse.

        Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

        Viele liebe Grüße,
        Daniela

        Antworten
        • Hey Daniela,

          genau, seit diesem Jahr gibt es keine Kinderreisepässe mehr, d.h. du kannst für deine Kinder ganz normale Reisepässe beantragen.

          Schau mal in meinen Artikel Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte – nicht immer einfach . Dort findest du sicherlich ein paar Anhaltspunkte zum Thema Einzelunternehmen ohne Meldeadresse.

          Ganz liebe Grüße,
          Hanna

          Antworten
  14. Hallo Hanna, kurzes Feedback zum Thema.

    Wir haben auch nicht sofort einen neuen Reisepass für unseren Sohn erhalten – trotz Vorlage der entsprechenden Paßgesetz §en.

    Es wird eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung aus dem EU-Land angefordert in dem sich das Kind aufhält. Und darauf warten wir nun schon seit Wochen.

    VG

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    • Hey Karl,
      ja, das ist auch richtig für Fälle, wenn man einen Wohnsitz in dem anderen Land hat, doch darum geht es in meinem Artikel nicht. Hier geht es darum, wenn man nirgendwo einen Wohnsitz hat, auch nicht irgendwo im Ausland. Sollte das bei euch der Fall sein, wendet euch an eine andere Passbehörde. Zudem schreibst du, das Kind hält sich in einem anderen Land auf, während ihr versucht bei einer deutschen Passbehörde in Deutschland einen Pass zu beantragen. Da das Gesetz ja angibt, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bereich ihr euch vorübergehend aufhaltet, ist sie tatsächlich nicht zuständig, weil das Kind laut deiner Aussage gar nicht vor Ort ist und daher nicht von vorübergehend gesprochen werden kann. Jeder Fall ist individuell, ebenso wie die Menschen, auf die du triffst, die hinterm Schreibtisch sitzen. Ich wünsch euch ganz viel Erfolg!

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