Auch wenn die meisten von uns mit der Ansicht aufgewachsen sind, dass Kinder die Schule brauchen, um was zu lernen, so nehmen nun doch immer mehr und mehr Eltern die Bildung ihrer Kinder selbst in die Hand.
Diese Entwicklung ist nicht nur bekannten Autoren wie John Holt*, Taylor Gatto* oder auch dem Neurobiologen und Autor Gerald Hüther* zu verdanken, sondern ganz besonders den vielen Familien, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Thema „wie Menschen lernen“ anwenden und ihren Kindern damit ermöglichen wollen, ihre Lernfreude aufrecht und damit echte Bildung zu erhalten.
Anstatt in Schulhäusern zu sitzen, abgeschirmt von der Außenwelt, der echten Welt, dem echten Leben, um die Theorie auswendig zu lernen, lernen die Kinder sehr erfolgreich vom Leben selbst, wie Leben funktioniert.
Egal, ob ihr frisch dazu gestoßen seid oder euch erst seit dem Aufkommen des Reisewunsches Gedanken zum Schulthema macht: Wir alle, die diese Richtung eingeschlagen haben, merken schnell, dass es unzählige Wege zum Ziel gibt. Wir probieren anfangs mal den einen aus, dann schlagen wir einen Haken zum anderen, aber die Richtung bleibt gleich. Hier möchte ich den doch schon recht gut ausgetrampelten Pfad des Reisens mit Kindern im schulpflichtigen Alter besprechen.
So manche Familie hat schon bei freundlichen Gesprächen mit der Schulverwaltung oder Schulamt versucht eine Beurlaubung, Rückstellung (vor Eintritt in die Schule) oder Befreiung zu erreichen, um noch ein paar Monate mehr reisen zu können. Je nach Schulart und Einstellung der Schulleitung mit mehr oder weniger Erfolg.
Oft bekommen wir von anderen kinderlosen oder pensionierten Reisenden zu hören „Ihr macht das genau richtig! So lange sie noch so klein sind und nicht in die Schule müssen, ist reisen so bereichernd!“.
Ja!Das Reisen ist super bereichernd, aber es hört nicht auf bereichernd zu sein, wenn ein Kind schulpflichtig wird! Wir sprachen sogar schon mit Menschen, die das Reisen dann einstellten, weil sie einfach dachten, sie müssten. Weil sie nicht wussten, dass ihre Kinder nicht dem Staat und der Schule gehören, obwohl sie gerne weitergereist wären.
Ich hoffe euch ein wenig die Richtung weisen zu können, in der euer persönlicher Weg liegen kann zu einem legalen Leben ohne Schulpflicht (aber umso mehr Bildung!).
Informationen und Beratung zum Leben ohne Schule in Deutschland, bekommt ihr über den Bundesverband Natürlich Lernen e.V.
… interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind.
Vielfach kursieren Gerüchte, dass eine bloße Abmeldung bei der Meldebehörde ausreiche, um der Schulpflicht zu entgehen. Das böse Erwachen kommt dann für einige Familien hinterher, wenn die Schule Nachweise über den Besuch einer Folgeschule fordert oder gar das Jugendamt einschaltet.
In einigen Fällen sind diese Forderungen unberechtigt und entstehen nur, weil es eben Menschen sind, mit denen ihr zu tun habt. Menschen, die sich oftmals nicht vorstellen können, dass jemand tatsächlich ein Leben ohne Schule freiwillig wählt und die auch nicht wissen, dass das in vielen Ländern dieser Welt erlaubt ist. Es gibt allerdings auch Umstände, in denen ihr Vorgehen nicht ganz falsch ist.
Damit ihr selber herausfinden könnt, was in eurer individuellen Situation passt, ist einer der wichtigsten Schritte der Blick ins Schulgesetz eures Bundeslandes. Dort findet ihr heraus, ob die Schulpflicht bei euch auf der Meldeadresse, dem Wohnsitz und/oder dem gewöhnlichen Aufenthalt oder anderem begründet ist. Wichtig ist, dass ihr diese drei Begriffe inhaltlich auseinanderhaltet, um zu erkennen, was nun für euch gilt.
Wie regelt mein Bundesland die Schulpflicht?
Zur Zeit sieht es in den Bundesländern von Norden nach Süden folgendermaßen aus:
Bundesland
Schulpflicht durch
Zu finden in
Schleswig-Holstein
Wohnung
§ 20 SchulG
Hamburg
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 37 HmbSG
Bremen
(Haupt-)Wohnung
§ 52 BremSchulG
Niedersachsen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 63 NSchG
Mecklenburg-Vorpommern
gewöhnlicher Aufenthalt
§ 41 SchulG M-V
Brandenburg
Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 36 BbgSchulG
Berlin
Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 41 SchulG
Sachsen-Anhalt
alle in LSA wohnenden Kinder und Jugendliche
§ 36 SchulG LSA
Nordrhein-Westfalen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (bei Meldeadresse wird der Wohnsitz widerlegbar vermutet)
§ 34 SchulG NRW
Rheinland-Pfalz
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 56 SchulG
Saarland
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 1 SchulPflG SL
Hessen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 56 SchulG HE
Thüringen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 17 ThürSchulG
Sachsen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 26 SächsSchulG
Baden-Württemberg
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
§ 72 SCHG
Bayern
gewöhnlicher Aufenthalt
§ 35 BayEUG
Diese Liste ist im Mai 2021 zuletzt auf Aktualität überprüft worden.
Lest die betreffenden Stellen in eurem Schulgesetz genau, denn in dem ein oder anderen Paragraphen finden sich Ausnahmen zur obigen Grundlage, über die die jeweilige Schulbehörde selbst entscheidet. Dazu einfach das obige Paragraphenkürzel zusammen mit eurem Bundesland in eure Suchmaschine eintippen und schon habt ihr den entsprechenden Paragraphen eures Bundeslandes vor Augen.
Wann entfällt die Schulpflicht wirklich?
Hier ein paar Hinweise, wie ich die jeweiligen Schulgesetze interpretiere in Bezug auf die Unterschiede Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt:
In den Bundesländern, in denen eine Wohnung als Voraussetzung zur Schulpflicht aufgeführt wird, ist eine offizielle Abmeldung bei der Meldebehörde aus der Wohnung nach geltendem Gesetz damit unausweichlich, um nicht mehr schulpflichtig zu sein. In Schleswig-Holstein und Bremen ist es daher nach meinem Verständnis möglich, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet beizubehalten, aber nicht schulpflichtig zu werden, solange ihr keine Wohnung bezieht (an deren Adresse ihr euch ja melden müsstet). Berlin und Brandenburg beugen dem vor, indem der gewöhnliche Aufenthalt ebenso die Schulpflicht begründet.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hingegen machen es möglich, eine Meldeadresse an einer Wohnung zu haben, aber nicht schulpflichtig zu werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt (höchstwahrscheinlich nachweislich) nicht an dieser Adresse oder sonst wo im Bundesland liegt.
Was Sachsen-Anhalt genau ausdrücken möchte mit „wohnenden Kindern und Jugendlichen“ bringt sicherlich genug Stoff mit, um diese Formulierung vor Gericht zu diskutieren. Gehen wir der Einfachheit davon aus, dass damit sowohl die Wohnung, in der jemand wohnen kann als auch die Umgebung (der Lebensmittelpunkt -> Wohnsitz), in der gewohnt werden kann, gemeint ist.
Sehr fair formuliert NRW im Gesetz, dass der Wohnsitz widerlegbar vermutet wird, sollte es eine Meldeadresse geben. Ihr werdet in diesem Fall also aufgefordert zu widerlegen, dass euer Wohnsitz und eure Meldeadresse identisch sind und könnt euch darauf berufen, solltet ihr eine Meldeadresse in NRW behalten wollen. Grundsätzlich gilt das laut meinem Verständnis auch für die Bundesländer, die nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Meldeadresse auf einen Wohnsitz hindeutet.
Eure Schule will Nachweise für den Schulbesuch im Ausland?
Forderungen eurer alten Schule nach Informationen zu einer Folgeschule oder einer neuen Anschrift, könnt ihr dann getrost ignorieren, solange ihr wirklich Deutschland verlasst und euch alle gemeinsam abmeldet, über keine Wohnungen mehr die Schlüsselgewalt habt und keine Absicht hegt, in diese Wohnungen zwischendurch zurückzukehren. Am Besten bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn ihr meint, dass das nicht mehr sein kann.
Wie im Artikel zum Thema Abmeldung schon behandelt, teilt laut § 11 BGB ein minderjähriges Kind den Wohnsitz seiner Eltern. Bleibt nun ein sorgeberechtigtes Elternteil, das nicht in Trennung lebt, zurück in D mit identischer Meldeadresse, Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, gilt es diese Situation mit dem Schulamt zu klären.
Ihr könnt je nach Schulgesetz eures Bundeslandes theoretisch in die Situation kommen, nachweisen zu müssen, dass die Kinder sich mit dem anderen Elternteil (oder beiden) tatsächlich im Ausland befinden, ihr gewöhnlicher Aufenthalt und ihr Wohnsitz demnach nicht in Deutschland liegt oder aber, dass die Wohnung des in Deutschland verbliebenen Partners keine Gegenstände der Kinder beherbergen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an diesem Ort vermuten lassen. Sie müssen komplett ausgezogen sein. Auch könntet ihr durch Langzeitvermietung nachweisen, dass euer Lebensmittelpunkt nicht mehr dort liegt.
Inwieweit diese Konstellationen und die Forderungen nach Nachweisen im Einzelfall tatsächlich rechtens sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch wenn sie in eurem Fall unrechtmäßig gefordert werden, so müsst ihr euch trotzdem mit dem Hindernis herumschlagen.
Kindergeld ist nicht an den Schulbesuch geknüpft. Trotzdem müsst ihr aufpassen, welchen Weg ihr einschlagt, so dass Abmeldung der Wohnung, Schulabmeldung und bei Bedarf weiterer Kindergeldbezug Hand in Hand gehen. Eine bloße Abmeldung der Meldeadresse führt in den meisten Bundesländern nur dann zum Erlöschen der Schulpflicht, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in dem Gebiet ebenfalls entfallen.
Da die Behörden i.d.R. davon ausgehen, dass sich Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt mit der Abmeldung ebenfalls verlegen, habt ihr damit für gewöhnlich wenig Schwierigkeiten. Solltet ihr in Bezug auf Kindergeld aber argumentieren, dass Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt noch immer in dem Gebiet liegen, in dem ihr vorher gemeldet wart, um einen Kindergeldanspruch geltend zu machen, so kann das je nach Bundesland in der Folge auch zu Problemen mit dem Schulamt führen.
Welches Amt ist zuständig?
Bei bereits schulpflichtigen Kindern, die schon an einer Schule angemeldet sind, ist es wichtig, das Gespräch mit der Schulleitung (und eventuell auch mit dem Schulamt oder der Schulaufsichtsbehörde) zu suchen und sie über eure Pläne zu informieren, sofern ihr eine Meldeadresse beibehalten wollt.
Bei Kindern, die das Schulamt schon auf dem Schirm hat, die aber an keiner Schule angemeldet sind (z.B. im Jahr bevor die Schulpflicht beginnt), informiert ihr nur knapp die Sachbearbeiter*innen des Schulamts, sofern ihr Deutschland ganz verlasst. Wir haben eine e-Mail geschrieben, in der wir erklärten, dass wir auswandern. Eine Kopie der Abmeldung haben wir angehängt. Nach höchstens zwei Tagen bekamen wir die Mitteilung, dass unsere Tochter (für die wir bereits die Aufforderung zur Anmeldung an einer Schule bekamen) nun nicht mehr schulpflichtig sei.
Für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und auch noch nicht beim Schulamt aufgrund des Alters geführt werden, bedarf es keiner Information an Schulamt oder Schule bei Reiseantritt. Sofern sie die Voraussetzungen für eine Schulpflicht in der Zukunft erfüllen (z. B. durch eine noch bestehende Meldeadresse, Wohnsitz etc.), muss sich rechtzeitig darum gekümmert werden.
Generell ist wohl gegen freundliche Gespräche miteinander nichts einzuwenden. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass ihr nicht zum Bittsteller werdet und um Erlaubnis bittet etwas tun zu dürfen, sondern dass ihr die Schulleitung darüber informiert, was ihr plant und nun mit ihr gemeinsam nach Lösungen schauen mögt, die das ermöglichen. Zu keinem Zeitpunkt kann die Schule über Erfolg oder Misserfolg eurer generellen Reise- oder Auswanderungspläne entscheiden!
Als Eltern behaltet ihr die Entscheidungsgewalt und könnt die Grundlagen, die euch zu dem Vertrag (durch Anmeldung an der Schule) so gesehen zwangen, verändern, so dass es keine Basis mehr für dieses Vertragsverhältnis gibt.
Ein Thema, das immer wieder viele viele Fragen aufwirft und in seiner Gänze nicht für jede Familie zufriedenstellend beantwortet werden kann. Zonk! Schade. Gerade die Gruppen auf den üblichen Social Media Plattformen sind voll davon. Allerdings auch voll von Halbwahrheiten & Vermutungen.
Wer bekommt denn nun noch Kindergeld im Ausland oder auf Reisen?
Auch wir standen in unserer Reiseplanungsphase vor der Frage, ob wir eigentlich noch weiter Kindergeld auf Reisen bekommen können. Die freundliche, aber uninformierte Sachbearbeiterin am Telefon der Familienkasse war sich ruckzuck sicher, dass das in unserer Situation nicht ginge. Da sie mir keine rechtlichen Grundlagen benennen konnte, erwachte bei mir deie Neugier und ich stürzte mich in den Paragraphendschungel. Verständlich aber, wenn ihr da nicht so Bock drauf verspürt. 😉
Was müsst ihr tun, um weiterhin Kindergeld auf Reisen und im Ausland zu bekommen?
Fangen wir vorne an: Ihr seid der Familienkasse gegenüber verpflichtet, jegliche Änderungen mitzuteilen, die Auswirkungen auf euren Anspruch haben.
Tut ihr das nicht, findet sie es durch einen regelmäßig stattfindenden Meldeabgleich selbst heraus und wird euch viele viele viiiiele Fragen stellen. Oftmals entsteht der Eindruck, dass ihre Fragen gar nicht zum Thema passen, manchmal überschreitet die Familienkasse damit ihre eigenen Kompetenzen und nicht selten versucht sie von euch Nachweise zu bekommen, die sie zu einem bestimmten Ziel führen, das euch u.U. nicht ganz klar sein könnte.
Seit wir unterwegs sind, kontaktieren mich Familien, die mit teilweise horrenden Rückforderungen zu kämpfen haben. Oftmals schon deshalb, weil sie diesen wichtigen Schritt ausgelassen haben. Manche mussten ihre Reisepläne deshalb sogar unterbrechen oder knallhart umplanen. Damit euch das nicht passiert, solltet ihr vorbereitet und informiert sein.
Deshalb steht fest: Das erste, was ihr nach eurer Abmeldung aus Deutschland tut, ist die Benachrichtigung der Familienkasse über eure Abmeldung.
Ihr bekommt in der Folge ein Formular zugesendet (oder zumindest die Aufforderung euch zu erklären, wenn ihr weiterhin Kindergeld beziehen möchtet), in dem ihr die neuen Umstände erklären könnt. Hierzu solltest ihr gut vorbereitet sein, so dass die Familienkasse nicht vorschnell entscheidet und euch im Falle eines Ablehnungsbescheids nur noch der Rechtsweg bleibt.
Ob ihr noch einen Anspruch auf Kindergeld habt, findet ihr heraus, indem ihr euch das ganze Einkommenssteuergesetz durchlest.
Haha, nein Scherz. 😉
(Aber einen Blick da rein zu werfen, schadet definitiv nicht.) Die Arbeitsagentur informiert hier auch auf ihrer Webseite über die Thematik. Trotz allem bleiben auch hier beim durchschnittlich interessierten Menschen an Verordnungen und Paragraphen (das liegt meist bei Null :D) Fragen offen und es werden leicht verständliche Zusammenhänge gerne mal komplizierter ausgedrückt und Möglichkeiten nicht genannt. Vielleicht geht es euch damit genauso.
Um die ganze rechtliche Suppe aber abzukürzen, nenne ich euch hier die vier wesentlichen Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um weiterhin Kindergeld nach dem EStG aus Deutschland beziehen zu können.
Das betreffende Kind hat eine Identifikationsnummer, durch die es zweifelsfrei identifiziert werden kann. Das dient der Familienkasse u.a. auch dazu, dass nicht für ein und das selbe Kind zweimal Kindergeld an unterschiedliche Personen ausgezahlt wird. Meldet ihr euer Kind nach der Geburt bei eurer Gemeinde an, so bekommt euer Kind schon nach wenigen Tagen Post mit dieser Nummer.
Die anspruchstellende Person ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Wohnsitz ist entgegen vieler Behauptungen keine Voraussetzung! Denn was nicht einmal allen Sachbearbeiter*innen bei der Familienkasse klar zu sein scheint: Kindergeld ist nach dem EStG eine Steuererleichterung und keine Sozialleistung!
Das betreffende Kind gehört zum Haushalt der Person, die Kindergeld beantragen möchte.
Kindergeld wird (neben wenigen Ausnahmen) nur für Kinder gezahlt, deren gewöhnlicher Aufenthalt in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum mit Schweiz liegt.
Auch wenn euch die Hotline-Mitarbeiter der Familienkasse direkt zu Beginn ganz sicher sagen können, dass ihr definitiv kein Kindergeld erhaltet, lohnt es sich, dranzubleiben!
Nun gibt es diverse Varianten, wie Familien reisen oder auswandern. Seid und bleibt ihr in Deutschland gemeldet, seid ihr abgemeldet? Bleibt ein Elternteil in Deutschland gemeldet? Seid ihr vom Arbeitgeber entsendet? Habt ihr einen offiziellen Wohnsitz? Seid ihr wohnsitzlos? Seid ihr in Elternzeit? Sind die Kinder in schulpflichtigem Alter? Sind sie zum Reisen befreit oder muss abgemeldet werden? Nur die Kinder abmelden? Zieht ihr ganz in ein anderes Land, also wandert ihr aus? Woher stammt euer Einkommen? Was sagt das Finanzamt dazu? All dies hat Einfluss auf euren momentanen und zukünftigen Kindergeldbezug. Manchmal ist es nur ein winziges Schräubchen, an dem gedreht werden muss und schon ist ein weitere Bezug ohne Probleme möglich.
Um all diese Möglichkeiten für euch abzuklopfen, ist eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen und steuerlichen Seite leider leider unausweichlich, um euren persönlichen Weg zu finden, das angeblich Unmögliche möglich zu machen. Diese Seite sieht bei jedem total individuell aus, weshalb ich euch die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen dazu bestmöglich und leicht verständlich in meinen eBooks zusammengefasst, erklärt und anhand von geltenden Gesetzestexten belegt habe. Mit den enthaltenen Informationen könnt ihr den für euch besten Weg finden und lernt, an welchen Schrauben ihr noch drehen könnt, falls aktuell kein Kindergeldbezug möglich sein sollte oder ihr bereits Ärger mit der Familienkasse habt.
Ich durchforste kilometerlang Suchergebnisse bei Google und Co. und frage mich erneut durch Gruppen in den sozialen Netzwerken. Wie – zur Hölle! – funktioniert eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland und wenn ich gar keine Betriebsstätte brauche?
Immerhin verlangen die Gewerbeämter bei der Gewerbeanmeldung online wie offline eine Meldebescheinigung. Ich will doch „nur ein bisschen Online Marketing“ anmelden… geht’s dir auch so?
Du willst eine gewerbliche (oder freiberufliche) Tätigkeit anmelden, aber für deinen Fall gibt’s kein Formular? Oder du willst dich und deine Familie aus Deutschland abmelden und auf Reisen gehen und dein Gewerbe behalten?
Müde, genervt und ausgelaugt lese ich immer wieder die Worte „Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz geht nicht“. (Und das bei durchaus namenhaften Menschen, die in ihren Blogs und Webseiten Pakete zu diversen Auswanderer-, Digitale Nomaden-, Perpetual Traveller-Themen verkaufen.)
Hm… wieso soll das nicht gehen? Das ist mir doch etwas zu knapp gefasst, denn ein Staat lässt sich doch nicht einfach so Steuergelder durch die Lappen gehen!
Wozu dient die Gewerbeanmeldung eigentlich?
Bei der Gewerbeanmeldung geht es u.a. darum, dass das Gewerbeamt regulierend eingreifen darf, wenn es um die Wahl der Tätigkeit geht. Denn es gibt Tätigkeiten, für die es Zulassungsbeschränkungen gibt, d.h. für die du bestimmte Fähigkeiten/Zertifikate nachweisen musst, um sie ausführen zu dürfen.
Neben diesem wichtigen Punkt, geht es aber auch darum, dass Gewerbesteuer erhoben werden kann. Gewerbesteuer fällt ab einem Betrag von 24.500 Euro Jahresgewinn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften an.
Darf ich eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz in Deutschland machen?
Zuallererst findest du heraus, in welchem Land du steuerpflichtig bist.
Wenn die Antwort „Deutschland“ lautet, dann: Ja, du darfst eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz machen!
So einfach ist das. Und doch so schwer, denn das alleine hilft dir noch nicht bei hartnäckig abweisenden Behördenmitarbeitern, richtig?
Am Ende des Artikels habe ich dir noch eine Step-by-Step-Anleitung angefügt, damit du dir jetzt nicht alles merken musst.
Wann bist du in Deutschland steuerpflichtig?
Wenn du einen offiziellen Wohnsitz in Deutschland inne hast, dann ist die Steuerpflicht meist eindeutig. Bist du ohne Wohnsitz, kannst du trotzdem steuerpflichtig in Deutschland sein!
Zum Beispiel, weil du…
bei einer Firma festangestellt bist oder
eine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit für den deutschen Markt schon angemeldet hast oder
du Beziehungen zu Deutschland hast, die eine Steuerpflicht begünstigen
oder die Steuerpflicht begründet sich durch den Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung bereits für die jeweils andere Person.
Es gibt noch viele weitere Szenarien, die eine Steuerpflicht begründen. Nicht außer Acht lassen solltest du auch den § 2 des Außensteuergesetzes, das in einigen Fällen eine beschränkte Steuerpflicht über zehn Jahre vorsieht.
Im Zweifelsfall fragst du bei deinem Finanzamt nach, denn dies hat dir gegenüber eine Beratungspflicht und kann Auskunft über deine jetzige und zukünftige Steuerpflicht geben. Ist die Sache nicht eindeutig, kannst du dir auch anwaltliche Hilfe bei einem Anwalt für Steuerrecht holen.
Ohne Wohnsitz steuerpflichtig in Deutschland
Wenn du bereits ohne Wohnsitz bist, so hast du i.d.R. nach § 123 AO (Abgabenordnung) eine empfangsbevollmächtigte Person beim Finanzamt ernannt, sofern du unter die Steuerpflicht fällst. Über diese Person (z.B. Steuerberater, aber auch selber) kannst du weiterhin eine Steuererklärung einreichen. Dies ermöglicht auch deinem Arbeitgeber (bei Anstellung) die Auszahlung deines Gehalts.
Stehst du noch vor dem Abmelden aus Deutschland, so teilst du diese Person deinem zuständigen Finanzamt mit. Die Post an diese Person gilt als offiziell zugestellt, wenn sie dort eintrifft. Das kann ein Familienmitglied mit Wohnsitz sein, gute Freunde oder auch der Steuerberater.
Das macht das Finanzamt glücklich. Es hat eine offizielle Adresse bekommen und kann beruhigt durchatmen.
Übrigens kann auch hierdurch die Zuständigkeit geklärt sein. Im Nachhinein ist es aber auch möglich, dass sich die Zuständigkeit verändert und ein anderes Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet. Das hindert dich aber dennoch nicht daran, eine Tätigkeit beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt der empfangsbevollmächtigten Person anzumelden.
Achtung bei Abmeldung deiner Privatadresse
Solltest du bereits ein Gewerbe auf deine Privatadresse angemeldet haben, so ist es durchaus ratsam vor der Abmeldung dieser Meldeadresse, die Änderung mit dem Gewerbe- und Finanzamt zu besprechen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass dein Gewerbe abgemeldet wird, sobald du dich von deiner Privatadresse abmeldest.
Die Steuerpflicht in Deutschland steht fest. Welche Behörde ist für dich zuständig?
Handelt es sich bei deiner Tätigkeit um eine freiberufliche, so ist lediglich das Finanzamt für dich zuständig. Gehst du einer gewerblichen Tätigkeit nach, so wird die Gewerbeanmeldung notwendig und das Gewerbeamt kommt hinzu, d.h. du solltest mit beiden Ämtern vorweg kommunizieren, auch wenn sich sonst das Gewerbeamt um den Finanzamtkontakt kümmert!
Da das Finanzamt laut meiner Erfahrung oft lösungsorientierter arbeitet, wirst du eventuell mit weniger Schwierigkeiten konfrontiert werden. Aus diesem Grund widme ich mich im Folgenden der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit. Nichtsdestotrotz findest du hier auch den entsprechenden Hinweise bei Problemen mit dem Finanzamt zur Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit.
Die Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und ohne Betriebsstätte
Du rufst nun bei deinem zuständigen Gewerbeamt an und bekommt in vielen Fällen so in etwa diese Aussage:
„Möööp, eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ist nicht möglich und überhaupt, wo soll denn die Betriebsstätte sein? Das sieht die Gewerbeordnung so aber nicht vor. Das geht nicht!“
– durchaus realistische Antwort der Mitarbeiter*innen im Gewerbeamt
Piiieeeep. Aufgelegt.
Kein Scherz, haargenau so erlebt. Um den Ruf der Mitarbeitenden aber nicht unnötig zu ruinieren, erwähne ich, dass nicht alle aufgelegt haben oder mir gegenüber laut wurden.
In anderen Bundesländern, in anderen Gewerbeämtern habe ich durchaus freundliche und interessierte Menschen für meine Fragen zur Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz vorgefunden. Leider dachten auch die meist, dass sie bei meinem Problem der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz nicht weiterhelfen könnten.
Was kannst du machen, wenn das Gewerbeamt deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz ablehnen will?
Jetzt hast du die Wahl: Sich ärgern, aufgeben oder lieber doch einen Schritt weiter gehen?
Hier der Tipp, auf den du gewartet hast (oder auch nicht):
Du wendest dich an die nächst höhere Instanz (und das ist nicht unbedingt die nächste Vorgesetzte des Menschen, den du grad am Telefon hattest!).
Das Bundesfinanzministerium gab mir den entscheidenen Tipp für mein Problem und erklärte, dass die jeweiligen Wirtschafts- und Finanzministerien der Länder weisungs- und entscheidungsbefugt sind.
Das bedeutet im Klartext für dich, dass sie – sofern sie die Steuerpflicht auf deiner Seite sehen – dir bei deinem Vorhaben weiterhelfen können, z. B. indem sie die zuständige Behörde anweisen deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz möglich zu machen bzw. zu bearbeiten.
Doch ganz theoretisch ist das nicht mal notwendig. Du hast bereits deine Pflicht getan, wenn du die Gewerbeanmeldung für das Gewerbeamt und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt wahrheitsgetreu ausgefüllt und übermittelt hast. Denn theoretisch du bist nur zur Mitteilung verpflichtet, wie das Finanzministerium mir ebenfalls mitteilte.
Schon bist du deiner Pflicht zur Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO nachgekommen.
Denn du bist nicht nur steuerpflichtig in Deutschland. Nein nein… Du hast sogar das Recht auf freie Berufswahl laut § 12 des Grundgesetzes! Eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz – sofern sie nicht unter die Tätigkeiten fallen, die einer Erlaubnis oder Zulassung bedürfen, die du möglicherweise nicht hast – kann dir somit nicht verwehrt werden.
Wo liegt jetzt die Betriebsstätte bei einer Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz?
Bei der Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz deiner (meist online) Tätigkeit kannst du nun die Adresse deiner empfangsbevollmächtigten Person als Betriebsstätte angeben. Dies mag dem Gewerbeamt in vielen Fällen nicht gefallen, jedoch gibt es meinem aktuellen Kenntnisstand nach keine Definition, die eine Betriebsstätte an der Privatadresse eines Empfangsbevollmächtigten verbietet.
Sei dir bewusst, dass viele Gesetze, auch die Abgabenordnung (AO) aus dem Jahre 1977, aus einer Zeit stammen, in der das digitale Zeitalter noch nicht mal ansatzweise eingeläutet wurde und somit remote arbeiten, ortsunabhängig arbeiten oder wie auch immer wir das heute nennen, eher selten war.
Im § 12 AO zur Definition Betriebstätte* heißt es:
„Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. […]“
Da jedes Unternehmen eine Art Postannahmestelle hat, dient auch die Adresse der empfangsbevollmächtigten Person als diese und demnach direkt der Tätigkeit deines Unternehmens.
Schriftlich teilte mir sogar das zuständige Wirtschaftsministerium folgendes schriftlich mit:
„An die Betriebsstätte sind nicht allzu strenge Voraussetzungen zu stellen. Ein inländischer Wohnsitz ist für eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich.“
*Aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung nutze ich sowohl die Schreibweise „Betriebsstätte“, da sie weiter verbreitet ist, als auch die eigentliche Schreibweise „Betriebstätte“.
Lass dich nicht einfach abwimmeln
Auch wenn dir Mitarbeiter des Gewerbeamts sagen, dass die GewO (Gewerbeordnung) eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz und Betriebsstätte nicht vorsieht, so ist diese Aussage so nicht in jedem Fall richtig.
Schau gerne in die GewO rein, dort wirst du keine Angaben oder Definitionen zur Betriebsstätte finden oder gar eine Wohnsitzpflicht zur Ausübung eines Gewerbes.
Dies gilt natürlich nicht in jedem Fall. Es kommt auf deine Tätigkeit an und ob diese kompatibel ist mit der Aussage, dass du keine Betriebsstätte benötigt (wenn du z. B. Lagerräume oder Verkaufsräume benötigst, trifft das nicht zu).
Diese Angaben gelten natürlich nur, wenn du
tatsächlich steuerpflichtig bist und
einer Tätigkeit nachgehst, die es dir erlaubt deine Dienstleistungen oder Produkte zu erbringen ohne an Räumlichkeiten gebunden zu sein.
Bitte wende dich im Zweifel- bzw. Einzelfall an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, denn dies hier kann und soll niemals eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der obigen Informationen können wir zu keinem Zeitpunkt Gewähr übernehmen. Sieh sie viel eher als Hinweis, wohin du noch schauen kannst, als Denkanstoß oder Sammlung weiterer Handlungsmöglichkeiten.
Step-by-Step zu deiner Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz
Finde heraus, ob du in Deutschland steuerpflichtig bist oder sein kannst.
Wende dich an ein Gewerbeamt und höre, was sie zu deinem Vorhaben zu sagen haben. Stehen sie deine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz positiv gegenüber, dann Herzlichen Glückwunsch! 😀
Melde deine Tätigkeit selber (warte nicht drauf, dass es das Gewerbeamt tut!) dem zuständigen Finanzamt. Von ihm erhältst du deine Steuernummer.
Theoretisch musst du nichts weiter tun, denn du hast deine Pflicht getan. Praktisch ist es jedoch sehr sinnvoll, sich an die übergeordneten Instanzen wie Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes (für Probleme mit dem Finanzamt) und Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes (für Probleme mit dem Gewerbeamt), sollte eines der beiden Ämter nicht bereit sein, dein Anliegen zu bearbeiten.
Sei kein Bittsteller, denn auch du hast ein Recht auf freie Berufswahl, wenn du in Deutschland steuerpflichtig sein kannst. Auch dir muss eine Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz möglich gemacht werden, da es keine Pflicht zum Wohnsitz gibt.
Und jetzt ganz viel Erfolg bei deiner Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz!
Gewerbeanmeldung ohne Wohnsitz, aber wofür?
Du willst mehr Freiheit, mehr Unabhängigkeit und mehr Liebe für das, was du tust?
Du hast aber keine Ahnung, wie du das angehen sollst, wie du ortsunabhängig dein Business starten kannst, keine Idee womit und keine Lust auf Technik-Gefriemel?
In der Vagabundenpost bekommst du Wissenswertes und Neuigkeiten auch zum ortsunabhängigen Arbeiten. Gerade jetzt kannst du dir meine Online Business Roadmap sichern. Das ist dein Wegweiser durchs Online Business, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, so dass du immer weißt, wo du auf deiner Online Business Reise stehst und welche Schritte du möglicherweise noch nachholen willst.
Abmelden aus Deutschland ist ziemlich einfach. Ein Gang zum Meldeamt. Doch bist du jetzt obdachlos? Und was passiert jetzt? Ja, was bin ich jetzt eigentlich? Manche nennen es obdachlos, andere fragen mich ganz direkt, ob ich jetzt noch Deutsche sei. Und dass das überhaupt geht.. sich einfach abmelden… darf man das eigentlich?
So viele Fragen zur Abmeldung aus Deutschland führen auch zu vielen Antworten. Und vor allem total unterschiedlichen Antworten, dass du dir die Haare raufen willst.
„Was muss ich denn jetzt beachten, wenn ich mich abmelden will? Ist es in meiner Situation überhaupt notwendig? Gibt es Alternativen? Finanzamt, Krankenkasse, Familienkasse, Schulamt – was haben die damit zu tun?„
Damit du nicht vor den selben Hindernissen stehst, die leider schon sämtliche Reisefamilien in Atem halten und sie sogar zeitweise dazu gezwungen haben, nach Deutschland zurückzukehren, möchte ich hier die für mich wichtigsten Institutionen nennen, die deine Abmeldung aus Deutschland überhaupt etwas angeht und was du bedenken solltest, wenn du eine Weltreise oder Auswanderung planst.
Diese Aufzählung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit, da sich Gesetze, Verordnungen und Vertragsbedingungen täglich ändern können. Sie soll dir hier als Anhaltspunkt dienen. Nimm mit, was auf deine Situation passt und recherchier weiter, stell Fragen oder erzähl, was bei dir geklappt hat oder nicht hier unten in der Kommentarspalte.
Die Abmeldung aus Deutschland selbst geht ganz schnell. Du gehst zu deinem Einwohnermeldeamt und sagst, dass du dich (bzw. ihr euch) aus Deutschland, genau genommen aus der Wohnung oder dem Haus, das du bewohnt hast, abmelden willst. Denn nichts anderes ist eine Abmeldung. Du meldest dich von deiner gemeldeten Adresse ab und sagst damit sowas wie:
“Aus dieser Wohnung bin ich ausgezogen und ich werde keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.” Die (meist) nette Dame oder der nette Herr kann dir dann nach wenigen Klicks einen neuen Aufkleber auf den Personalausweis kleben, auf dem steht “keine Wohnung in Deutschland” (manchmal auch anders formuliert), wo sonst deine Adresse stand. Fertig.
Doch damit fängt der Spaß erst an und es ist ratsam diesen Schritt erst als den allerletzten vorzunehmen und dich erst den anderen Ämtern und Institutionen zu widmen.
Übrigens kannst du deine Abmeldung auch online vornehmen, per Post oder e-Mail einreichen oder persönlich erscheinen. Sieben Tage vor deinem Auszug und bis zu 14 Tage nach deinem Auszug sollte die offizielle Abmeldung stattfinden.
Ein guter Zeitpunkt…
…um sich um alles andere zu kümmern, sind die Monate vor deinem Wegzug und damit deinem offiziellen Abmelden aus Deutschland.
Du hast also die Kündigung deiner Wohnung abgeschickt oder dir Mieter oder Käufer für dein Eigenheim gesucht. Ja ja, du lachst. Manche Menschen machen das tatsächlich andersherum.
Ohne Meldeadresse steht die Welt Kopf
Kopfstand war bei mir anfangs täglich notwendig. Was die Leute in den Behörden brauchen, sind nämlich Adressen. Nach dem Abmelden merkst du, dass so vieles nicht mehr geht ohne Adresse. Gefühlt. Und bitte offizielle.
Denn: Für die meisten Menschen ist ein Leben ohne Meldeadresse eh nicht vorstellbar, so dass kaum eine Behörde oder Abteilung auf deinen Fall vorbereitet sein wird. Es lohnt sich in fast jedem Fall in AGBs, Gesetze und sonstige Bedingungen reinzuschauen.
Welche Institutionen sich für deine Adresse interessieren, liest du nun.
Sei dir aber bewusst, dass es nur eine Meldeadresse ist, die aber nicht notgedrungen mit deinemWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu tun hat. Die Meldeadresse dient oft als Indiz für Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt.
Gesetzliche Krankenkassen und Auslandskrankenversicherung
Ob angestellt oder selbstständig: Deine reguläre Krankenkasse oder -versicherung will in den meisten Fällen einen Meldeadresse vorliegen haben, da diese als Indiz deines Wohnsitzes dienen soll.
Tatsächlich gibt es aber keine Pflicht zum festen Wohnsitz mit Meldeadresse, so dass dir eine fehlende Meldeadresse zwar das Leben erschweren kann, aber dich nicht in jedem Fall von den Leistungen deiner Krankenkasse ausschließt. Je nachdem, wie dein Status in Deutschland nach deiner Abmeldung sein soll, kannst du weiterhin in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen (z.B. bei Sozialversicherungspflicht durch Anstellung). Hier gilt nicht der Wohnsitz, sondern das Beschäftigungsland als ausschlaggebend. Besprich dies aber vorab mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung. Bist du privat in Deutschland versichert, sieht das ganze aber noch einfacher aus.
Beim Abmelden aus Deutschland und ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gibt es für dich auch die Möglichkeit, gänzlich aus der deutschen Krankenkasse rauszukommen. So wirklich kündigen kann man nicht, da die Krankenversicherung ja in Deutschland verpflichtend ist für alle in Deutschland wohnhaften oder sozialversicherungspflichtigen Personen. Gehörst du nicht mehr zu diesem Personenkreis, gibt es auch keine Versicherungspflicht mehr für dich. Im Grunde reicht hier eine Mitteilung, dass du abgemeldet bist und ausgewandert und eine Kopie deiner Abmeldung. Was leider nicht bedeutet, dass dein Sachbearbeiter deine Situation begreift und auch entsprechend handelt.
Trotz Abmeldung noch angestellt sein und versichert?
Ja, es ist sogar möglich weiterhin in einem Anstellungsverhältnis in Deutschland zu bleiben und trotzdem abgemeldet zu sein. Bei dieser Konstellation solltest du aber bedenken, dass du weiterhin sozialversicherungspflichtig bist und für dich damit die Versicherungspflicht gilt. Diese kannst du auch bei Entsendung ins Ausland in einem anderen Staat erfüllen. Gibt es keinen anderen Staat, bleibt es in Deutschland.
Du hast aber die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und einen Nachweis über eine Folgeversicherung, die dich auch im Ausland versichert, vorzulegen. Hier gilt dann auch eine Kündigungsfrist.
Mir ist bis dato allerdings keine private Auslandsversicherung bekannt, die alle Sozialversicherungen abdeckt, so dass du auch im Ausland ohne Wohnsitz als sozialversichert giltst!
Auch Selbstständige können sich abmelden und ihre Firma in Deutschland belassen. Da hier oft nicht alle Sozialversicherungen nötig sind (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung können wegfallen) wie bei Anstellung, ist eine private Auslandskrankenversicherung als Folgeversicherung oftmals ausreichend, um aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen.
Leider kommst du um diesen Punkt nicht herum, wenn du wirklich keinen Stress mit deiner Versicherung willst: Lies die Vertragsbedingungen gründlich, damit du weißt, ob die Versicherung sich in deinem Fall nicht wegen einer Klausel im „Kleingedruckten“ aus dem Staub machen kann und dich auf einem Schaden sitzen lassen kann, dessen Übernahme sie dir versichert hat.
Muss ich die Abmeldung dem Finanzamt melden?
Auch das Finanzamt will wissen, ob du noch in Deutschland gemeldet bist. Das ist allerdings nur von Belangen, wenn du Einkünfte aus Deutschland beziehst, z. B. durch ein Arbeitsverhältnis, selbstständiges in Deutschland angemeldetes Unternehmen, Vermietung o.ä.
Wenn du also weiterhin steuerlich in Deutschland in Erscheinung trittst, benötigt das Finanzamt dann eine von dir bestimmte Person mit Wohnsitz in Deutschland, die als Empfangsbevollmächtigte deine Post empfängt.
Zuverlässige Verwandtschaft oder richtig gute Freunde eignen sich dafür sehr gut. Die Post gilt dann als offiziell an dich zugestellt!
Wenn du verheiratet bist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebst und sich nur ein Teil deiner Familie abmelden will, dann interessiert das auch das Finanzamt. Je nachdem, wie du vorher steuerlich aufgestellt warst, kann sich bei Abmeldung nur eines Partners aus Deutschland die Steuerklasse zu deinen Ungunsten verändern. Bevor sich also eine/r von euch abmeldet, solltest du mit deinem Finanzamt in Kontakt treten, um zu erfahren, welche Unterlagen sie von dir brauchen.
Wie bekommt man Kindergeld, wenn man abgemeldet ist?
Kindergeld im Ausland ist einer der Punkte, den du höchstwahrscheinlich nicht komplett vor deiner Weltreise oder auch Auswanderung klären kannst. Keine Sorge, das ist ganz normal und geht vielen Familien so. Bei uns ging es jedenfalls nicht vorher, da die Familienkasse sehr langsam arbeitet und gerne viele Nachfragen hat. 😉
Dieses Thema ist wohl für viele Familien eines der wichtigsten, daher habe ich ihm einen ganz eigenen Artikel gewidmet, in dem du mehr erfahren kannst: Kindergeld im Ausland und auf Reisen.
Fest steht auf jeden Fall: Wenn die Finanzierung deiner Reisepläne mit dem Kindergeld oder anderen staatlichen Geldern steht oder fällt, ist das kein guter Startpunkt. Bau dir erst ein Einkommen auf, mit dem du stressfrei in dein neues Leben starten kannst.
Auch hier fordern viele Banken eine Meldeadresse in Deutschland. Bisher scheinen aber noch keine Abgleiche mit den Meldeämtern durchgeführt zu werden, da Banken private Unternehmen sind, so dass die meisten Familien ihre Konten einfach so weiter nutzen können. Es gibt trotz allem auch Banken, die keine Meldeadresse verlangen. Da sich dies schnell ändern kann, mag ich an dieser Stelle keine spezielle Bank empfehlen.
Bedenke also, dass du neue Konten am besten vor deiner Abmeldung eröffnest oder aber mit deiner Bank eine Absprache triffst (z. B. weil du ein Geschäftskonto benötigst). Insbesondere dann, wenn du eine oder zwei Kreditkarten mitnehmen willst und noch keine hast. Direktbanken können hier der way to go sein, wenn du doch noch von unterwegs ein Konto benötigt.
Was ist mit der Schulpflicht nach der Abmeldung aus Deutschland?
Schulpflichtige Kinder an Bord interessieren das Schulamt und die Schule, auf die sie zuletzt gingen bzw. an der sie angemeldet sind. Normalerweise reicht die Kopie der Abmeldung des Kindes aus Deutschland als Nachweis aus, um aus der Schulpflicht entlassen zu werden.
Manche Schulämter oder Schulen allerdings wollen Schulbescheinigungen der Folgeschule ausgestellt bekommen, was natürlich dann nicht notwendig ist, solange du wirklich Deutschland mit ihnen längerfristig verlässt und ihr euch alle gemeinsam abmeldet. Diese Forderungen darf man getrost ignorieren oder aber bestimmt, aber freundlich reagieren. In einigen Fällen sind diese Forderungen aber leider rechtens, nämlich dann, wenn doch noch die Schulpflicht greift, auch wenn du meinst, dass das nicht mehr sein kann.
Doch wann sind deine Kinder wirklich nicht mehr schulpflichtig?
Genau dann, wenn laut dem Schulgesetz deines Bundeslandes keine Schulpflicht mehr begründet werden kann. Je nachdem, was das jeweilige Gesetz vorsieht, könnt ihr gemeldet bleiben oder müsst euch abmelden, müsst euer Haus verkaufen, langfristig vermieten oder könnt es einfach so stehen lassen, wie es gerade ist. Hast du eventuell vor, in das Haus zurückzukehren? Auch diese Absicht spielt mit rein. Es dürfen sich im Einzelfall dann auch keine Gegenstände der Kinder in der Wohnung befinden, sie müssen komplett ausgezogen sein. Is‘ kacke, is‘ aber so.
Manche Familien möchten nur ihre Kinder aus Deutschland abmelden und selbst in Deutschland gemeldet bleiben. Manche Meldeämter machen das mit. Online soll es noch einfacher sein. Es gibt einige Familien, bei denen es so funktioniert. Wer es aber rechtlich einwandfrei möchte, schaut sich am besten die Gesetze dazu an:
§11 BGB : „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern;…“
Wenn du es genau wissen willst, hüpf rüber zum Beitrag Kinder abmelden und erfahre, wie und wann es funktioniert.
Diese Gesetze haben auch durchaus ihre Berechtigung. Sie sollen u.a. dem Schutz des Kindes dienen, das somit nicht einfach abgemeldet werden kann um z. B. eine Straftat zu vertuschen. Eine Abmeldung des Kindes alleine kann aber trotz allem erfolgreich sein, insbesondere dann, wenn es z.B. bei Verwandten im Ausland gemeldet wird.
In Raus aus der Schulpflicht! findest du noch weitere Informationen dazu, wie du deine Kids aus den Schulen holst.
Und jetzt viel Erfolg beim Abmelden und wenig Behördenstress!
Welche Erfahrungen hast du bei der Abmeldung gemacht? Erzähl mir davon in den Kommentaren!
Du hast noch weitere Fragen zu den Themen Abmeldung und Familie?
Nun gibt es diverse Varianten, wie Familien reisen oder auswandern. Bleibst du in Deutschland gemeldet, bist du abgemeldet? Bleibt ein Elternteil in Deutschland gemeldet? Bist du vom Arbeitgeber entsendet? Hast du einen offiziellen Wohnsitz? Bist du wohnsitzlos? Bist du in Elternzeit? Sind die Kinder im schulpflichtigen Alter? Sind sie zum Reisen befreit? Nur die Kinder abmelden? Ziehst du ganz in ein anderes Land, also wanderst du aus? Woher stammt dein Einkommen? Und was sagt das Finanzamt zu dem Ganzen?
Mit einer Abmeldung aus Deutschland verändert sich nicht nur für dich ziemlich viel, sondern auch für den Staat. #badummtzzzz Es wahrer Rattenschwanz zieht diese Abmeldung nach sich und nicht alle Veränderungen hast du grad auf dem Schirm oder spielen dir in die Karten.
Um deine Möglichkeiten abzuklopfen, ist eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen und steuerlichen Seite leider unausweichlich. Diese Seite sieht nämlich bei jedem Menschen und jeder Familiensituation total individuell aus, weshalb ich dir die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen dazu bestmöglich und leicht verständlich in „Zwischen Freiheit und Finanzamt“ zusammengefasst, erklärt und anhand von geltenden Gesetzestexten belegt habe.
Mit den enthaltenen Informationen kannst du den für dich besten Weg finden und lernst auch, an welchen Schrauben du noch drehen kannst, das vermeintlich Unmögliche möglich zu machen.