Tüv im Ausland abgelaufen

Im Ausland TÜV abgelaufen – was nun?

Jun 18, 2022 | 29 Kommentare

Mit Fahrzeugen über 3,5t, die jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) sollten, passiert es schnell mal: Dein TÜV ist abgelaufen, während du dich noch im Ausland befindest. Aber auch mit 3,5t Fahrzeug auf langer Reise kann das durchaus Thema werden. Was nun?

Dieser Artikel bezieht sich in erster Linie auf privat genutzte Fahrzeuge wie Wohnmobile, Camper, Wohnwägen.

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Muss ich nach Deutschland fahren, um die HU beim TÜV machen zu lassen?

Nein. Du musst nicht extra nach Deutschland fahren für die HU bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder ähnlichen. Es gibt aber einige Dinge, die du beachten solltest. Kannst du trotzdem bestraft werden oder verfällt deine Versicherung? Genau darum geht es in diesem Artikel.

Darf ich mit meinen Fahrzeug noch weiter fahren, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Das kommt auf dein Fahrzeug an. Ist dein Fahrzeug verkehrssicher und weist lediglich eine abgelaufene Prüfplakette auf, dürfen ausländische Behörden die abgelaufene Prüfplakette nicht beanstanden. Weist dein Fahrzeug aber erhebliche Mängel auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, dürfen sie dies im Falle einer Kontrolle selbstverständlich beanstanden!

Kann ich im Ausland meinen TÜV erneuern?

Eine in Deutschland gültige HU kannst du im Ausland nicht machen. Du kannst dein Fahrzeug aber trotzdem bei der jeweiligen Prüfstelle im Ausland überprüfen lassen, um sicher zu gehen, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist. Dies ist auch im Falle eines Unfalls ein Nachweis für deine Versicherung über die Verkehrstauglichkeit deines Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt.

Was passiert, wenn meine ungültige Prüfplakette doch im Ausland beanstandet wird?

In manchen EU-Mitgliedsstaaten – wie Italien und Ungarn – verliert ein Fahrzeug, dessen inländische Prüfplakette abgelaufen ist, mit dem Ablauf dieser auch direkt die Straßenzulassung. Aus diesem Grund gibt es immer wieder Meldungen aus diesen Ländern von Geldbußen bis hin zu abgeschraubten Kennzeichen und eingezogenen Fahrzeugscheinen. Die ausländischen Behörden haben laut EU-Richtlinie 45 aus 2014 allerdings keine Befugnis bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug eine abgelaufene Prüfplakette zu beanstanden oder Strafen zu verhängen.

In Deutschland ist es nämlich anders: Hier benötigt ein Fahrzeug eine gültige Zulassung, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, die Gültigkeit der Prüfplakette alleine hat keinen Einfluss auf die Zulassung (sehr wohl aber der Zustand des Fahrzeugs!).

In Ungarn wurde die Abnahme der Kennzeichen in den in den Medien bekannten Fällen bereits gerichtlich als gesetzwidrig eingestuft. In Italien wurde noch nicht entschieden, da die Betroffenen die Strafe direkt bezahlt haben und somit keinen Einspruch einlegen konnten.

Wirst du in einem Land wegen deiner abgelaufenen Prüfplakette aufgefordert eine Geldbuße zu zahlen, so zahle sie nicht direkt an Ort und Stelle und halte Rücksprache mit einem dort ansässigen Anwalt.

Sieh hier, was der ADAC dazu sagt:

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Übrigens: Bist du mit deinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug ins Ausland verzogen, bist du verpflichtet dein Fahrzeug nach spätestens einem Jahr in dem jeweiligen Land zuzulassen. Dies ist natürlich auf Langzeitreise durch mehrere Länder nicht möglich.

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Was passiert, wenn mein abgelaufener TÜV bei Wiedereinreise nach Deutschland beanstandet wird?

Wenn du zurück nach Deutschland fährst, kann die Polizei deine abgelaufene Prüfplakette nach § 29 StVZO beanstanden. Damit es zu keiner Geldbuße oder zu Punkten in Flensburg kommt, solltest du nachweisen können, dass sich dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ablaufs deiner Prüfplakette und bis zu deiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik im Ausland befunden hat und eine in Deutschland gültige HU daher nicht möglich war.

Es kann trotzdem sein, dass du im Falle einer Kontrolle eine Mängelanzeige bekommst (ohne Geldbuße). Damit geht’s dann direkt zur nächsten Prüfstelle.

Die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ und Co. solltest du sofort und ohne Verzögerung in Deutschland nachholen, egal ob du bereits eine Mängelanzeige erhalten hast oder nicht. Es befinden sich im näheren Umfeld fast aller großen Grenzübergänge Anlaufstationen, um dies zu tun. Mit höheren Kosten hast du dort i.d.R. nicht zu rechnen.

Hast du eine Mängelanzeige erhalten, legst du die Bescheinigung über die nachgeholte Hauptuntersuchung der Polizeidienststelle vor.

Wenn du ganz sicher gehen willst, vereinbare vor deinem Grenzübertritt einen Termin mit der entsprechenden Prüfstelle, damit du diesen im Falle einer Polizeikontrolle vorweisen kannst.

Bin ich noch versichert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Im Falle eines Unfalls im Ausland stellt sich dir sicher die Frage, ob deine Versicherung noch für die Schäden aufkommt, die du unter Umständen verursacht hast, während deine deutsche Prüfplakette bereits ungültig geworden ist.

Entscheidend ist hier der verkehrssichere Zustand deines Fahrzeugs und nicht die abgelaufene Prüfplakette. Hätte der Unfall durch eine rechtzeitige HU allerdings vermieden werden können, so kann es dazu kommen, dass du eine Rückforderung deiner Versicherung erhältst, wenn sie die fehlende Hauptuntersuchung als fahrlässig bewertet. Hier ist allerdings die Versicherung in der Beweispflicht.

Laut ADAC sollte die Rückforderung eine Höhe von 5000 Euro nicht überschreiten.

Es kann daher sinnvoll sein, eine ausländische HU zu machen, um die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs nachweisen zu können.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die HU beim TÜV bei Wiedereinreise in die BRD nicht besteht?

Laut der EU-Richtlinie 45 ist die Sachlage folgende:

„Im Fall von schwerwiegenden Mängeln gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde entscheidet, wie lange ein Fahrzeug weiter genutzt werden darf, bevor es erneut einer Prüfung im Rahmen der technischen Überwachung zu unterziehen ist. Diese erneute Prüfung muss innerhalb eines von dem Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraums, jedoch spätestens zwei Monate nach der ersten Prüfung, erfolgen.“

EU-Richtlinie 45 aus 2014

In der Praxis hast du meistens vier Wochen Zeit, die Mängel zu beheben und stellst dann dein Fahrzeug erneut an einer Prüfstelle vor. Sind die Mängel so schwerwiegend, dass sie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bedeuten würden, kann die Nutzung des Fahrzeugs bis zur Behebung der Mängel untersagt oder beschränkt werden. – §29 Abs. 7 StVZO

Wie finde ich heraus, wann die nächste HU beim TÜV, DEKRA oder GTÜ fällig wird?

Zum Einen kannst du den nächsten Termin zur Hauptuntersuchung in deinem Fahrzeugschein nachlesen. Hast du diesen grad nicht zur Hand, bringt ein Blick auf die Prüfplakette direkt Klarheit: Die Zahl im Kreis ist das Jahr, in dem du wieder zu einer Prüfstelle musst und den Monat liest du oben senkrecht ab (auf 12 Uhr sozusagen).

Wie oft muss ich mit meinem Wohnmobil oder Wohnwagen zum TÜV?

In der Anlage VIII findest du die gültigen Fristen für Wohnmobile und Wohnwagen. Diese regeln sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht deines Fahrzeugs.

Wohnmobile

  • bis 3,5t: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
  • zwischen 3,5t und 7,5t: in den ersten 72 Monaten (6 Jahre) nach Erstzulassung alle 24 Monate, danach alle 12 Monate
  • über 7,5t: alle 12 Monate

Wohnwagen

  • bis 750 kg: 36 Monate bis zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate
  • zwischen 750 kg und 3,5t: alle 24 Monate
  • über 3,5t: alle 12 Monate

Wie hoch sind die Bußgelder bei abgelaufenem TÜV?

Der TÜV Nord schreibt dazu folgendes:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,– kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Unsere persönlichen Erfahrungen

Wir haben das Prozedere mal für dich getestet 😀

Wir sind nach zwei Jahren außerhalb Deutschlands wieder in die BRD eingereist. In der Zwischenzeit ist unsere Prüfplakette ein Jahr ungültig gewesen. Nach der Grenze haben wir uns auf direktem Wege an die nächste DEKRA Prüfstelle begeben und haben unser Fahrzeug vorgestellt. Die dortigen Mitarbeiter hatten kein Problem mit unserer abgelaufenen HU. Es wurden einige kleinere Mängel festgestellt, die eine Wiedervorstellung des Fahrzeugs innerhalb von vier Wochen nötig machten. Das Fahren damit auf deutschen Straßen wurde allerdings nicht untersagt!

Hast du schon eigene Erfahrungen mit abgelaufenem TÜV im Ausland gemacht?

Erzähl mir davon in den Kommentaren!

Hanna

Hanna

Hanna, Mama von zwei freilernenden Wildfängen, reist seit 2019 Vollzeit mit ihrer Familie im Wohnmobil. Mit Blog, eBooks und Kursen hilft sie als Online Marketing Strategist anderen freiheitsliebenden Familien dabei, ihren eigenen Weg in die Unabhängigkeit zu finden.

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29 Kommentare

  1. Ich bin noch in Portugal. Mein TÜV läuft jetzt im Januar 2023 ab. Es gibt aber ein Interessent in Portugal das Auto zu kaufen. Darf ich das Auto, an eine Portugiese trotz abgelaufene TÜV, verkaufen? Er muss sowieso wann er das uto legalisiere zum Portugiesische TÜV
    Danke.
    Luis Borges

    Antworten
    • Hallo,

      Autos können auch ohne deutsche HU (TÜV, Dekra, GTÜ) verkauft werden. Hier kommt es denk ich viel mehr auf die Einfuhrbestimmungen (in diesem Fall PT) an, ob ein Verkauf möglich ist.

      Antworten
    • Also habt ihr bei einem Jahr kein Tüv kein Bußgeld und kein Punkt in Flensburg bekommen?

      Antworten
      • Richtig. Unser Fahrzeug wurde ja nicht auf deutschen Straßen gefahren in der Zeit. Hätten wir das in Deutschland gemacht, wäre es anders gewesen.

        Antworten
        • und wie habt ihr bewiesen, dass ihr im Ausland wart und nicht in Deutschland gefahren seid ? einfach es behaupten könnte ja jeder

          Antworten
          • Würde man so in Deutschland fahren, würde man ja ständig riskieren, dass es bei einer Kontrolle oder beim Parken irgendwo auffällt. Mit diesem Risiko fahren ja nur die wenigsten Menschen und dann wird’s halt teuer. Fährt jmd tatsächlich so in D und es fällt nicht auf, würd ich das unter „Glück gehabt“ einstufen.

  2. Habe im August 2022 in Italien –
    am Gardasee – auf 2 aufeinander folgenden Tagen jeweils eine Anzeige
    mit Geldbuße wegen abgelaufenem TÜV bekommen. Ich bin nicht in
    eine Polizeikontrolle gekommen. Das Kfz. war jeweils auf einem Privatparkplatz eines Krankenhauses ordnungsgemäß abgestellt.
    Ich habe das Verwarngeld n i c h t bezahlt, aber jetzt nach fast 1 Jahr
    nochmals von einem italienischen Inkassebüro Zahlungsaufforderungen bekommen, aucht nicht bezahlt !!
    Ich wäre damit einverstanden, wenn Sie meinen Fall als Musterprozess übernehmen würden.

    Antworten
  3. Hallo Hanna, ich habe gerade in Portugal ein deutsches Wohnmobil gekauft, das seit August 2020 keinen TÜV mehr hat aber auch keine Versicherung. Kann ich dieses Fahrzeug nach Deutschland zurück fahren. Dass man den TÜV um 5 Jahre im Ausland überziehen darf, weiss ich, aber wo bekomme ich eine deutsche Versicherung für die Heimfahrt? Gruss aus dem warmen Alentejo

    Antworten
    • Heyho!
      An deiner Stelle würde ich einfach mal mit dem Fall bei deutschen Versicherungen anrufen und fragen, ob du eine abschließen kannst. Mit deutscher Zulassung sollte das möglich sein und evtl. mit einem Werkstatt-Check in Portugal, um sicher zu gehen. Wünsch dir viel Erfolg!

      Antworten
      • Danke, habe deine Antwort erst jetzt gelesen

        Antworten
  4. An meinem Fahrzeug ist der TÜV Juli 2023 abgelaufen. Bei der Fahrt ins Ausland habe ich das nicht bemerkt und wurde auch auf keiner Grenze darauf hingewiesen. Auf der Rückreise nach deutschland, am 19.8.23 wurde ich von der bulgarischen Behörde darauf aufmerksam gemacht.
    Der wollte mir die Weiterfahrt verbieten. Wollte, dass wir das Fahrzeug
    abschleppen lassen, weil das nicht mehr verkehrstüchtig wäre. Das Auto ist erst drei Jahre alt. Es weist keinerleit Mängel oder Probleme auf. Dann lies er durch die Blumen durch, dass er gerne das Auge zudrücken kann, wenn ich ihm entsprechend Geld zukommen lasse.
    Gezwungener Maßen habe ich das natürlich getan. Hätte er meine Weiterfahrt gesetzlich wirklich verhindern dürfen? Eigentlich nicht, oder? Sogar in Deutschland wäre das in dieser kurzen Zeit kein Grund dafür gewesen. Wo kann ich mich hinwenden und das auch mitteilen? Ich möchte das bulgarische Konsulat dazu auch anschreiben. Ist das ratsam?

    Grüße
    Nimet

    Antworten
    • Hey Nimet,

      Uff, das ist ja mies gelaufen. Ich kann dir nicht sagen, ob es etwas bringt, das bulgarische Konsulat anzuschreiben. Du kannst es natürlich versuchen, aber ich vermute, die Erfolgschancen sind minimal und das gezahlte Geld ist weg. Die Weiterfahrt hätte zumindest nach den europäischen Richtlinien (die eben auch für Bulgarien gelten) aus meiner Sicht nicht verhindert werden dürfen. Ich versuche solche Situationen als „Lehrgeld“ zu verbuchen, das ich zahlen musste, um bestimmte Dinge zu lernen. Ist mir auch schon bei einigen Dingen passiert. Man kann halt nicht alles wissen und es gibt Menschen, die das einfach ausnutzen.
      Ich hoffe, es hat dir kein tiefes Loch in den Geldbeutel gerissen und vielleicht kam diese kleine Geldspritze ja auch der Familie des Grenzers zu Gute…
      Beste Grüße,
      Hanna

      Antworten
  5. Hallo aus Portugal…vor vier Jahren sind wir los…nun ist unser Auto ewig nicht in einer TÙV Station gewesen…. Werkstätten allerdings schon.
    Nun ist es mit dem zweiten Kind zu klein geworden und wir dachten es zurück nach Deutschland zu bringen…mit dem Markel ohne TÙV…der ist seid September 2020 abgelaufen….das soll ich den nun machen???
    Danke für ein paar Ideen…
    Kjeld

    Antworten
    • Hey Kjeld,

      ich würde damit einfach nach Deutschland fahren und es dem TÜV/Dekra/GTÜ vorstellen ;). Möglichst vorher schon all das reparieren, was zu tun ist, so dass du auch direkt durch kommst.

      Antworten
      • Dsa Problem ist, Du bist auf der Durchreise und möchtest nicht aufgehalten werden. Auch wenn der bulgarische Grenzbeamte weiß, das er das nicht machen darf, zieht er das Programm trotzdem durch. Er sitzt erst einmal am längeren Hebel und kann die Weiterfahrt prakitsch verhindern, vielleicht sogar für mehrere Tage bis es evtl. geklärt wird. Du bekommst vielleicht recht, aber hast aber die Zeit verloren. Deswegen bezahlst Du und fährst weiter.
        Die Bulgaren und auch Serben machen das ständig, und drangsalieren Durchreisende.

        Antworten
        • Das stimmt, das kann passieren. Muss aber nicht direkt Tage dauern. Kenne einige, bei denen es „nur“ ein paar Stunden gedauert hat, aber kommt natülich darauf an, wieviel Zeit man so mitbringt, da hast du recht.

          Antworten
    • Fahr einfach rein und vertrau der Statistik. Dass du plötzlich kontrolliert wirst wegen so einem Pupskram da stehen die Chancen gleich null.
      Statistisch gesehen wird dir überhaupt nichts passieren du müsstest schon krasses Pech haben.

      Antworten
  6. Den TÜV sollte man vermutlich schnellstmöglich nachholen. Wie lange dauert denn die amtliche Hauptuntersuchung eigentlich? Ich setze mich momentan mit den Untersuchungen auseinander.

    Antworten
    • In 20min ist das i.d.R. durch.

      Antworten
  7. Unser TÜV ist bis jetzt zum Glück noch nie im Ausland abgelaufen. Ich bin aber froh, dass wir den Artikel gefunden haben und jetzt wissen was wir in einem solchen Fall zu tun haben. Unser TÜV wurde letztens erst wieder überprüft.

    Antworten
    • All die schöne Theorie bringt nix, wenn sie dir in der Praxis die Kennzeichen und Zulassung abnehmen – da gibt’s tolle Berichte dazu über Ungarn, wo das gängige Praxis ist. Da kannst du noch so auf dein Recht pochen, die sitzen am längeren Hebel und du stehst im dümmsten Fall ohne Auto da, da du es nicht mehr fahren darfst.

      Antworten
      • Natürlich kann das passieren, aber immerhin weiß man, dass das dort passieren kann und dass man sich dann besser sofort anwaltliche Hilfe holt.

        Antworten
      • Dieses ist auch in Ungarn nicht passiert, denn deutsche Kennzeichen dürfen sie nicht einziehen, denn das auch, wissen die, Ungarn und setzen sich nicht in solche Nesseln. Maximal eine Strafe zahlst und wer deutsche Papiere aus der Hand gibt ist selber Schuld.

        Antworten
  8. Hey Hannah,
    danke für deinen Artikel, sehr hilfreich!

    Ich bin in Spanien und mein Tüv ist seit einem halben Jahr abgelaufen, ich will nur einen Nachweis, dass mein Van technisch ok ist, für den Fall eines Unfalls wg. Versicherung bis ich es schaffe nach Deutschland zu fahren. In Spanien ist ja die ITV zuständig, allerdings weiß ich nicht, ob die sowas ausstellen, v. a. sind die Regeln für selbstausgebaute Vans hier anders als in Deutschland und da gäbe es ein paar Sachen, die hier nicht ok wären. Ich weiß nicht, ob sie ein Zertifikat ohne diese Kompatibilität ausstellen. Hast du Ahnung davon/Erfahrungen damit?

    Danke dir!

    Antworten
    • Hey Frauke,
      Ich weiß leider nicht, wie das in Spanien gehandhabt wird, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es den spanischen ITV nicht stört, wie dein Van ausgebaut ist, denn der Ausbau selbst gehört ja (zumindest nicht beim TÜV in D) nicht zu den zu überprüfenden Dingen. Du kannst dort einfach eine Überprüfung der Straßentauglichkeit deines Fahrzeugs machen lassen.

      Antworten
  9. Guten Morgen aus Stuttgart. Hallo Frauke,,
    In Spanien interessiert niemanden ob dein TÜV gültig ist oder nicht. meine Cousine hat in Spanien gewohnt, und die sind zum teil 2 Jahre mit abgelaufene HU gefahren. Dh, das Auto in D zugelassen ,versichert.. Allerdings bei der Einreise nach D war die erste Prüfstelle an der Reihe . Ich war dabei ,daher weiß ich es . Zu beachten ist , dass das Auto verkehrssicher ist , was ja denke ich mal selbstverständlich sein soll. KDD ,Reparaturen usw, werden auch in Spanien gemacht. Solange du die Versicherungsbeiträge bezahlst gibt es kein Problem. Grüße —-Zeljko

    Antworten
    • Du vergisst aber ein wichtigen und teures Detail…

      Falls es zu einem Unfall kommt und der TÜV ist abgelaufen, führt dies zu Problemen mit der Versicherung. Je nach Schadenshöhe kann das so weit gehen, dass die Versicherungen Gutachter beauftragen um raus zu finden, ob dass Auto verkehrssicher war.

      Erschwerend kommt hier hinzu, dass der Grund für den verkehrsunsicheren Zustand, nicht der Grund für den Unfall darstellen muss. Ist also dein Rücklicht kaputt und du verursacht am helllichten Tage einen Unfall, kann die Versicherung trotzdem die Zahlung verweigern bzw. Geld zurückfordern. (In diesem Fall hast du zwar die Möglichkeit einen Nachweis zu erbringen, dass der Unfall mit einem funktionierenden Rücklicht dennoch passiert wäre, dies würde die Versicherung auch wieder zur Zahlung verpflichten, allerdings musst du diesen Nachweis (Gutachter, etc.) auf eigene Kosten erbringen.

      Ebenfalls wichtig zu erwähnen, dass man mit abgelaufenen TÜV auch eine Teilschuld zugesprochen bekommen kann, obwohl man nicht der Unfallverursacher ist. In touristischen Ländern sind den Versicherungen solche Tricks mehr als bekannt.

      Antworten
  10. Hey Hanna,

    ich wollte noch eine kleine Verbesserung + Tipp zu deinem Bericht dalassen.

    Die Begrenzung der Rückforderung auf 5.000 Euro gilt nur für die Haftpflichtversicherung. Teil- / Vollkasko sind dahingehend nicht reguliert und verweigern die Zahlung in der Regel vollständig (bzw. vollständige Rückforderung). Gleiches gilt auch für weitere Versicherungen, wie z.b. die Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit, etc. (Krankenkassen dürfen die Zahlung nicht verweigern)

    Als Tipp wollte ich noch dalassen, dass die EU eine Richtlinie (2014/45/EU) für die Verkehrssicherheit erlassen hat. EU Länder die nach dieser Richtlinie bereits prüfen werden von dem deutschen TÜV anerkannt. Man geht mit dieser Urkunde zum TÜV und der stellt dann die HU aus. (Ob das jede TÜV Prüfstelle weiß, ist natürlich eine andere Frage, die Grenznahen dürften darüber aber informiert sein)

    LG Esco

    Antworten
    • Vielen lieben Dank!

      Antworten

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